Hallo,
danke fürs Daumendrücken.
Also, es hat geholfen.
Ich habe nun in erfahrung gebracht, das jeden, der sich die Kontakte nicht leisten kann, weil er entweder gar kein Einkommen hat, oder unter der Sozialhilfegrenze liegt ein Anrecht darauf hat, das kosten die durch Fahrten oder Aufenthalten bei der Mutter entstehen erstattet werden.
in Unseren Fall 0,22€ pro KM und 4,40€ pro Tag den die Kinder bei uns verbracht haben. Da wir schriftlich haben, das uns immer Gesagt wurde "sowas gibts ned" können wir Rückwirkend einen Bescheid anfordern und wenn da das selbe drin steht können wir in Widerspruch gehen.
Das Gehalt meines Mannes darf hierfür nicht Angerechnet werden, da er den beiden gegenüber nicht Unterhaltspflichtig ist!!!
Also bestehen gute Aussichten darauf, das es doch noch alles Gut wird, und zumindest ein Teil unserer Last von uns genommen wird.
LG ich