Du brauchst Leute, mit viel juristischem Hintergrundwissen im Immobilienrecht und im Bereich der Zwangsversteigerung. Bankberater können gefährlich sein, da sie selbst ein Eigeninteresse haben und oft auch nur Halbwissen haben.
Ich denke, dass Du in speziellen Jura-Foren sehr hilfreiche Tipps bekommen kannst, wenn Du Deine Fragen dort stellst.
Ansonsten kennen ich einen wirklich Top-Anwalt aus dem Immobilienrecht, der sich sowohl in Deutschland auch auch Österreich gut auskennt. Er berät einmal im Monat überschuldete Menschen kostenfrei als soziale Tat, die mit einer eigenen Immobilie überschuldet sind. Wenn Du mir eine PM schreibst, kann ich vielleicht einen Kontakt herstellen. Er nimmt sehr sicher kein Geld dafür, da er gegen Geld nur große Firmen berät.
Ansonsten habe ich noch ein paar Tipps aus meinem juristischen Halbwissen:
Dein Bruder hofft, dass Du Euer Elternhaus zu einem überhöhten Preis übernimmst, den er festlegt.
Wenn das Haus in 2022 für 180.000 Kredit gut war, hat es die Bank damals auf ca. 250.000 geschätzt. Das ist der übliche LTV in Österreich. Gehe mal davon aus, dass Dein Bruder in seiner Not die maximale Beleihung genutzt hat.
Ein Haus ist aber immer nur das Wert, was der Markt dafür bezahlt. Dank der KIM-V ist Österreich derzeit wie gelähmt, auch wenn diese diesen Sommer ausgelaufen ist. Die Aufsicht zwingt die Banken aber weiterhin, die KIM-V zumindest im Grundsatz weiter anzuwenden, nur einzelne Ausnahmen sind seit 1.7.25 erlaubt.
Aus Sicht Deines Bruders wäre es der Hauptgewinn, wenn die Schwester im 180.000 für einen halben Erbteil eines Hauses zahlt, das am Markt derzeit nur 250.000 wert ist.
Mein Rat ist daher: Gar nichts machen mit Deinem Bruder!
Sag ihm einfach, Du bekommst leider kein Darlehen. Falls dann ernsthaft zur Versteigerung kommt, einfach mitbieten. Niemand wird Dich überbieten, weil ein Ersteigerer ja kein emotionales Interesse an solchen Häusern hat und das Haus 50 Jahre alt ist mit alter Heizung.
Dein Rückschluss ist übrigens falsch, dass Dein Bruder Vorteile von einem solchen Ablauf hätte. Nur er ist Darlehensnehmer und haftet zuerst persönlich für die Schuld. Das Haus Deiner Eltern haftet nur als Sicherungsgut. Wenn Du das (ganze) Haus z.B. für 150.000 ersteigerst, muss er trotzdem den Restbetrag (179.000 Valuta + Kosten des Verfahrens + Verzugszinsen = grob geschätzt 200 - 220 t€) zahlen. Danach ist das Haus bei Deinen Eltern weg und er erbt gar nichts mehr und bekommt auch kein Geld von Dir. Zudem muss er die Restschulden aus seinem Darlehen an die Bank zahlen.
Du siehst also, er steht durch diese Lösung keinesfalls besser dar. Genau deshalb macht er auch solchen Druck bei Dir und hofft, dass Du Dich auf völlig überhöhte Schätzwerte einlässt.
Viel Glück.