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Versteckte Formulierungen im Arbeitszeugnis?

G

Gast

Gast
Hallo zusammen 🙂

da ich wegen finanziellen Gründen meinen Arbeitgeber gewechselt habe, war der Abschied von meinem alten Arbeitgeber leider nicht gerade im Guten Rolling Eyes

Da ich mein Zeugnis erst mit der Drohung weiterer juristischer Schritte erhalten habe, wollte ich mich hier versichern, dass nicht doch die eine oder andere Formulierung eingebaut wurde, die sich nur gut anhört aber evtl. nicht gut ist.

Das Zeugnis sieht nach der Auflistung meiner Tätigkeiten wie folgt aus:




Herr ... hat sich schnell und sicher in sein Aufgabengebiet eingearbeitet und führte seine Tätigkeiten selbstständig und gewissenhaft durch. Herr .... hat gute Leistungen erbracht. Wir waren daher mit seiner Leistung voll zufrieden. Er war auch starken Arbeitsbelastungen jederzeit gewachsen.

Er erledigte seine Aufgaben stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. Aufgrund seiner umsichtigen und effizienten Arbeitsweise erbracht Herr .... auch in Ausnahmesituationen stets gute Leistung. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Herr... scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.



was meint ihr?

Vielen Dank im Voraus 🙂
 
Hallo Gast,

das Zeugnis ist durchschnitt, eventuell ein wenig besser (je nach lesart). Versteckte Punkte die wirklich negativ sind, stecken da nicht drin.

VG,

Gast
 
Lieber Gast,
also ich finde keine Formulierung, die man beanstanden könnte. Es wurden gute aber keine Bestnoten gegeben.
Wenn etwas zu beanstanden wäre, dann ggf. durch Weglassungen. Solltest Du z.B. mit Finanzen oder mit Kasse etwas zu tun gehabt haben, gehört der Punkt Ehrlichkeit unbedingt dazu. Auch wurden die Tätigkeiten lediglich aufgelistet. Man hat sich also nicht die Mühe gemacht, die besonderen Leistungen bei der Tätigkeit X oder Y herauszustellen. Aber das wird sich kaum durch gerichtliche Bemühungen ändern lassen. Denn die Beurteilung - wenn sie nicht gerade schlecht ausfällt - obliegt dem Arbeitgeber.

LG, Nordrheiner
 
Für mich sieht das nach einer 3 aus. Also das, was Du im Zweifelsfall auch einklagen könntest. Nicht überragend, aber auch nicht gemein. Wirkliche Fiesheiten habe ich so auf den ersten Blick keine gesehen.

Hast Du denn schon einen neuen Job?
 
Das Zeugnis sieht nach der Auflistung meiner Tätigkeiten wie folgt aus
Die Aufzählung der Tätigkeiten ist auch eine entscheidende Sache - aber ich gehe jetzt mal so aus, dass bei denen alles stimmt ...

Herr ... hat sich schnell und sicher in sein Aufgabengebiet eingearbeitet und führte seine Tätigkeiten selbstständig und gewissenhaft durch. Herr .... hat gute Leistungen erbracht. Wir waren daher mit seiner Leistung voll zufrieden. Er war auch starken Arbeitsbelastungen jederzeit gewachsen.
Das sieht nach Formulierungen im Bereich zwischen 2 und 3 aus.

Er erledigte seine Aufgaben stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. Aufgrund seiner umsichtigen und effizienten Arbeitsweise erbracht Herr .... auch in Ausnahmesituationen stets gute Leistung.
Wenn das wirklich so dort steht haben wir bei "erbracht" einen Schreibfehler - dort müsste "erbrachte" stehen.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.
Da fehlt ein Hinweis zum Verhalten gegenüber Kunden (und falls vorhanden Untergebenen). Wenn das nicht drinnen steht, könnte das als "nicht kundenorientiert" oder sowas gedeutet werden.

Herr... scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.
Sieht auch nach einer 3 in der Formulierung aus.


Wegen der Sachen, die ich erwähnt habe: Da kann es auch sein, dass das jetzt keine Absicht war, dass z.B. die Kunden weggelassen wurden.
 

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