Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Versorgungsausgleich

T

Tine2210

Gast
Liebes Forum!
Kennt sich hier irgendjemand mit Versorgungsausgleich und Rentenansprüchen nach der Scheidung aus?
Ich würde gerne wissen, ob man darauf verzichten kann, oder soll, oder darf? Ob das vom Gesetz automatisch geregelt wird?
Ich habe während der Ehe wenig, oder gar nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, habe einen Sohn(13) großgezogen, aber werde von meinem Nochmann gedrängt, auf den Rentenanspruch zu verzichten.
Schließlich übernimmt er die volle Miete mit Nebenkosten für die Wohnung(in der ich bald mit meinem Sohn allein wohne), und ich bekomme zusätzlich noch ein nettes Sümmchen.
Ich dachte aber, was während der Ehe von beiden Partnern angeschafft wurde, wird sowieso 50/50 aufgeteilt.
Oder ist das viellecht so, das der Rentenanspruch in jedem Fall besteht, um die geschiedene Ehefrau vor dem Gang zum Sozialamt zu bewahren?
Es zahlt ja heute keiner mehr freiwillig irgendwas.
Ich dachte mir, bevor ich einen teuren Anwalt frage, den ich sowiso brauchen werde, frage ich zuerst mal hier im Forum, ob jemand Erfahrung mit solchen Sachen hat.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus für eure Beiträge.
Tine😕🙁
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tine,
auf den Versorgungsausgleich kann nicht verzichtet werden. Die Daten werden vom Gericht automatisch angefordert und die Teilung durchgeführt, ohne das ein Ehepartner darauf Einfluß nehmen kann. Und das ist auch richtig so.
Alles andere ist Verhandlungssache und darf auch individuell abgesprochen werden.
 
Warum solltest du darauf verzichten? Würd ich nicht machen. Du hast schließlich euren Sohn betreut und dafür null Geld bekommen.
Dein Nochmann bietet dir vielleicht jetzt eine großzügige Regelung an, aber wenn es ihm in den Kram passt, dann lässt er das auch wieder und besinnt sich auf's Minimum. Und dann hättest du verzichtet und könntest es nicht rückgängig machen. Nö, Nö!! Außerdem geht das sowieso nicht, wie oben schon geschrieben.
 
Hallo,

ich sehe das genauso wie meine Vorredner, bei der Scheidung wird vom Gericht der Versorgungsausgleich festgelegt.

Außerdem hast du die ganzen Jahre euren Sohn großgezogen und dafür erhälst du auch einen kleien Teil zur Rente eben halt Kindererziehungszeiten und der Rest wird eben durch die Rentenbeiträge deines Mannes aufgerechnet.

Warum solltest du darauf verzichten, wer versorgt dich später einmal? Was machst du wenn du selbst keinerlei Beiträge mehr einzahlen kannst durch eigene Arbeit? Dann wirst du auch zum Sozialfall wie so manch einer.

LG sexy-hexy
 
Ohne Versorgungsausgleich keine Scheidung.
Erst, wenn die Papiere eingereicht sind, geht es mit der Scheidung los.
 
warum soll man auf den versorgungsausgleich nicht verzichten können?

kann nicht so sein-da meine freundin erst geschieden wurde und sie ihrem mann(er ist selbstständig) ausgleichsansprüche abtreten musste.
selbst der richter war damals der meinung , dass der mann darauf verzichten solle(er hat meine freundin schon jahrelang geschröpft weil er als selbstständiger ein absoluter losser war und ihr ganzes erbe aufgebraucht hatte). wobei der mann aber nicht daruaf verzichtet hatte.

zudem habe auch ich mich letzte woche erkundigt ob ich auf die ausgleichsansprüche die ich gegen meinen mann habe verzichten könnte (in meinem fall wäre es fair-da ich selbst vermögend bin und mein vermögen auch nicht mit meinem mann wegen dem ehevertrag teilen muss)- laut meinem versorgungsamt(bin bereits in frühpension) spräche nichts dagegen wenn ich das aus freien stücken später so machen würde.

deshalb ist mir euere antwort etwas unverständlich?? dass man nicht verzichten könne!

grundsätzlich würde ich aber nicht verzichten - wie im fall der schreiberin. warum auch-sie war hausfrau - er hat allein verdient. weshalb sollte sie jetzt darauf verzichten`?vieleicht geht das in diesem fall dann wirklich nicht-weil altersarmut dann vorprogrammiert wäre.wäre logisch.

außerdem als wir vor 2 jahren gütertrennung beim notar machten hat, mich damals der notar gefragt ob wir auch im falle einer scheidung unterhaltsansprüche und versorgungsausgleichsansprüche gleich regeln wollten? also muss man doch auch verzichten können.wieso hätte er das denn sonst angesprochen?

gig2
 
Liebes Forum!
Kennt sich hier irgendjemand mit Versorgungsausgleich und Rentenansprüchen nach der Scheidung aus?

Ich würde gerne wissen, ob man darauf verzichten kann, oder soll, oder darf? Ob das vom Gesetz automatisch geregelt wird?
Ich habe während der Ehe wenig, oder gar nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, habe einen Sohn(13) großgezogen,

aber werde von meinem Nochmann gedrängt, auf den Rentenanspruch zu verzichten.


Ich bedanke mich schonmal im vorraus für eure Beiträge.
Tine😕🙁

Kurzes Zitat als Antwort auf Deine Frage:

Die Eheleute können in einem notariellen Ehevertrag auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Der Verzicht ist unwirksam, wenn er privatschriftlich, d. h. nicht vor einem Notar vereinbart wurde. Sollte einer der Ehegatten innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des notariellen Vertrages einen Scheidungsantrag stellen, ist der Verzicht auf den Versorgungsausgleich unwirksam. Nach Abschluss des notariellen Vertrages kann man sich daher ein Jahr lang nicht scheiden lassen. Wer also möglichst schnell geschieden werden möchte und den Versorgungsausgleich ausschließen möchte, sollte beachten, dass durch Abschluss eines notariellen Verzichts auf den Versorgungsausgleich eine zusätzliche Wartezeit entsteht.
In Ausnahmefällen kann der Versorgungsausgleich auch ohne notariellen Verzicht ausgeschlossen werden. Es muss dann im Scheidungsverfahren die Genehmigung des Gerichts zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich beantragt werden. Das Gericht kann die Genehmigung zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich verweigern, wenn der Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu einer deutlichen Benachteiligung eines Ehepartners führt.

Quelle

Ich glaube, Deine Frage ist somit umfassend beantwortet.
 
thanks kuschelbär das würde dann genau das bestätigen was ich also bei meiner freundin und bei mir mitbekommen habe.

mann kann verzichten - sollte aber genau wissen auf was man sich einläßt.

ich meine in meinem fall ich beziehe beamtenrechtliche frühpension in höhe von 1300 euro netto eine private BUZ (allerdings zur bis55jahre begrenzt in höhe von 800 euro) habe ein beträchtliches vermögen in form von barkapital und immoblien aus elternhand geerbt - wäre es keine große kunst auf versorgungsansprüche zu verzichten. cirka 450 euro die mir zustünden.

da ich aber erst in cirka 20jahren in den genuß der versorungsansprüche kommen würde - und bis dahin bin ich unter normalen umständen längst- bedingt durch meine krankheit -unter der erde oder als wurm wieder aus der erde gekommen 😛- wäre es ein unding meinem mann dieses geld dauernhaft zu nehmen.

da zieh ich einen privatvertrag mit ihm vor in dem er mir garantiert ab dem 65 lebensjahr dieses geld zukommen zu lassen - vorausgesetzt ich bräuchte es dann auch wirklich. aber vorsicht ist die mutter der porzellankiste....man weiß ja nie was FRAU so alles braucht bzw in welche schwierigkeiten ich geraten kann.

wobei natürlich das risiko besteht dass er vorher eventuell auch das zeitliche segnet. dann muss eben unsere gemeinsame tochter mir - aus dem vatererbe- einen ausgleich zukommen lassen.

es kommt immer auf den einzelfall an. manchmal ist es vernünftiger darauf zu verzichten und privat einen vertrag zu machen. man sollte aber immer alle eventualitäten betrachten und berücksichtigen.
 
da ich aber erst in cirka 20jahren in den genuß der versorungsansprüche kommen würde - und bis dahin bin ich unter normalen umständen längst- bedingt durch meine krankheit -unter der erde oder als wurm wieder aus der erde gekommen 😛- wäre es ein unding meinem mann dieses geld dauernhaft zu nehmen.


stimmt so nicht unbedingt. sieh mal hier:

Wird ein geschiedener Mann Rentner und ist seine Rente um den bei der Scheidung zugunsten seiner Ex-Gattin abgezweigten Anteil reduziert, so ist dieser Versorgungsausgleich von Beginn an rückgängig zu machen, wenn die geschiedene Frau stirbt, bevor sie aus dem Versorgungsausgleich zwei Jahresbeträge bezogen hatte. Die Rentenversicherung darf die Rückzahlung nicht auf die vorhergehenden vier Jahre (der Verjährungsfrist in der Sozialversicherung) beschränken, sondern muss den Mann so stellen, als hätte er von Anfang an eine Kürzung seiner Rente wegen des Versorgungsausgleichs nicht hinnehmen müssen.[ivb] (Bundessozialgericht, B 13 R 33/06 R)
 
Die Eheleute können in einem notariellen Ehevertrag auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Der Verzicht ist unwirksam, wenn er privatschriftlich, d. h. nicht vor einem Notar vereinbart wurde. Sollte einer der Ehegatten innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des notariellen Vertrages einen Scheidungsantrag stellen, ist der Verzicht auf den Versorgungsausgleich unwirksam. Nach Abschluss des notariellen Vertrages kann man sich daher ein Jahr lang nicht scheiden lassen. Wer also möglichst schnell geschieden werden möchte und den Versorgungsausgleich ausschließen möchte, sollte beachten, dass durch Abschluss eines notariellen Verzichts auf den Versorgungsausgleich eine zusätzliche Wartezeit entsteht.
In Ausnahmefällen kann der Versorgungsausgleich auch ohne notariellen Verzicht ausgeschlossen werden. Es muss dann im Scheidungsverfahren die Genehmigung des Gerichts zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich beantragt werden. Das Gericht kann die Genehmigung zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich verweigern, wenn der Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu einer deutlichen Benachteiligung eines Ehepartners führt.

Quelle

Ich glaube, Deine Frage ist somit umfassend beantwortet.


geläufiges Wort hierfür: Ehevertrag
aber was ist schon sicher in einem Vertrag? Jedenfalls nicht der Versorgungsausgleich 😉


thanks kuschelbär das würde dann genau das bestätigen was ich also bei meiner freundin und bei mir mitbekommen habe.

mann kann verzichten - sollte aber genau wissen auf was man sich einläßt.

ich meine in meinem fall ich beziehe beamtenrechtliche frühpension in höhe von 1300 euro netto eine private BUZ (allerdings zur bis55jahre begrenzt in höhe von 800 euro) habe ein beträchtliches vermögen in form von barkapital und immoblien aus elternhand geerbt - wäre es keine große kunst auf versorgungsansprüche zu verzichten. cirka 450 euro die mir zustünden.

da ich aber erst in cirka 20jahren in den genuß der versorungsansprüche kommen würde - und bis dahin bin ich unter normalen umständen längst- bedingt durch meine krankheit -unter der erde oder als wurm wieder aus der erde gekommen 😛- wäre es ein unding meinem mann dieses geld dauernhaft zu nehmen.

da zieh ich einen privatvertrag mit ihm vor in dem er mir garantiert ab dem 65 lebensjahr dieses geld zukommen zu lassen - vorausgesetzt ich bräuchte es dann auch wirklich. aber vorsicht ist die mutter der porzellankiste....man weiß ja nie was FRAU so alles braucht bzw in welche schwierigkeiten ich geraten kann.

wobei natürlich das risiko besteht dass er vorher eventuell auch das zeitliche segnet. dann muss eben unsere gemeinsame tochter mir - aus dem vatererbe- einen ausgleich zukommen lassen.

es kommt immer auf den einzelfall an. manchmal ist es vernünftiger darauf zu verzichten und privat einen vertrag zu machen. man sollte aber immer alle eventualitäten betrachten und berücksichtigen.

gigi ... siehe oben: "privatrechtlich" ist da garnichts zu machen !

und ausserdem gilt zusätzlich, das dieser notarielle Vertrag der Zustimmung durch das Familiengericht bedarf :


" Bei der gesetzlichen Regelung des Versorgungsausgleichs werden bei einer Scheidung die Rentenanwartschaften der Ehepartner, die während der Ehe erworben wurden, gegeneinander aufgerechnet und die Summe der Anwartschaften hälftig geteilt. Dies bedeutet in der Regel, dass ein Partner im Rentenalter dem anderen einen Teil seiner Rente überlassen muss.

Durch einen Ehevertrag lässt sich die gesetzliche Regelung abändern. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts. Das Familiengericht prüft die Vereinbarungen, damit ein angemessener Ausgleich unter den Ehepartnern bezüglich folgender Punkte im Alter gewährleistet ist:


- im Hinblick auf gleichzeitig getroffene Unterhaltsregelungen
- in Bezug auf mögliche Vermögensauseinandersetzung im Falle der Scheidung
- im Hinblick auf die Sicherung des Berechtigten für den Fall der Erwerbsunfähigkeit "

Also nichts ist mit Verzicht .... 😀 , wenns dem Gericht/Richter nicht passt.
Abgesehen davon, wer hat schon einen Ehevertrag?
Vor der Ehe schwebt "Mann" sowieso im siebten Himmerl und während der Ehe ? Na ja, sehr, sehr , sehr vorsichtig , sonst glaubt der Partner, die Scheidung stände vor der Tür und dann tut sich da garnichts mehr.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben