Ich befinde mich bis Ende 2012 im Bundesfreiwilligendienst (sozialversicherungspflichtig) Ich bewerbe mich aber jetrzt schon wieder für andere Stellen. Meine Frage ist: Da ich eine sozialversicherungspflichtige Stelle (Bundesfreiwilligendienst) bis ende des Jahres habe, steht mir trotz alledem ein Vermittlungsgutschein der Arge zu????
Oder wird das als normale Arbeit angesehen und bekäme ich erst 1/2 Jahr nach dem Bufdi wieder einen Vermittlungsgutschein? Zumindest war das glaub ich so noch vor 3 Jahren.
Danke Euch schonmal für Eure Anztworten.
LG maycky76
Oder wird das als normale Arbeit angesehen und bekäme ich erst 1/2 Jahr nach dem Bufdi wieder einen Vermittlungsgutschein? Zumindest war das glaub ich so noch vor 3 Jahren.
Danke Euch schonmal für Eure Anztworten.
LG maycky76