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Verjährung

?

...

Gast
Hallo,
weiss zwar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich schreibe einfach mal.

Also, ich habe ein Schreiben von einem Versandhaus bekommen, dass ich noch Versandkosten zahlen müsse. Diese Kosten können nur in einer Rechnung vom November 2003 entstanden sein, da ich da das letzte Mal dort bestellt habe.

Sind die Versandkosten nicht schon verjährt, oder muss ich sie doch noch zahlen?
 

Hallo ...,

schau mal hier: Verjährung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

hallo ...

wann der zeitpunkt der verjährung eintritt kann vertraglich oder gesetzlich geregelt sein. der überwiegende teil der zivilrechtlichen ansprüche unterliegt aber der "regelmässigen verjährung".

nach §195 bgb beträgt die regelmässige verjährung 3 jahre. sie beginnt mit dem ende des jahres in dem der anspruch entstanden ist.


IN DEINEM FALL:

verjährung hat am 31.12.2003 gegonnen und würde am 31.12.2006 enden.

wichtig:
mit dem beginn eines mahnverfahrens oder der erhebung einer klage wird die verjährung ausser kraft gesetzt.
SIE HABEN SCHON EIN MAHNVERFAHREN EINGELEITET = VERJÄHRUNG AUSSER KRAFT GESETZT.

mein tip: lieber bezahlen (natürlich nach prüfung deiner unterlagen, ob es wirklich die versandkosten sind). wenn ein inkassounternehmen beauftragt wird, wird es sehr teuer. nächster schritt wäre das gerichtliche mahnverfahren.

grüss micha
 

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