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Unterlagen Wohnungsverkauf

Kolya

Aktives Mitglied
Ich möchte meine Wohnung, die ich geerbt habe verkaufen. Die Hausverwaltung schafft es aufgrund von personellen Engpässe, die Unterlagen dem Immobilienmakler zu sammeln und zu versenden. Das geht seit Wochen. Bei jedem Anruf wird das Gespräch gespannter, da er mir bei jedem Anruf sagt, dass er es Ende der Woche fertig stellt (komme mir etwas vera****t vor)

Am liebsten möchte ich einen Anwalt einschalten....Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage bzw einen Anspruch, dass die Verwaltung mir die Unterlagen wie z.B. Teilungserklärung, Energie, Wohnungsumriss usw zukommen lässt?

Leider hatte mein Vater bis auf den Vertrag nichts in den Unterlagen. Für meine Wohnung habe ich alles....ich verstehe das gar nicht. Er war immer so akkurat.

Gibt es einen Anspruch oder bin ich völlig ausgeliefert
 
Ich möchte dazu fügen, daß ich schon Verständnis habe. Im Telefonat sagt er mir: für alle würde man Verständnis aufbringen z.b Krankenhaus, Handwerker aber nicht für die Verwaltung.
Vielleicht sollte ich ihm beim nächsten mal vorschlagen, eine Überlastungsanzeige zu stellen. Okay die Arbeitsbelastung in allen Bereichen nimmt schlimme Ausmaße im gesundheitlichen und sozialen Bereich an....anderes Thema - ich weiß

Kolya
 
Du könntest Dich bei einem Notar erkundigen. Den benötigst Du bei einem Verkauf sowieso.
Und ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine die Teilungserklärung liegt auch beim Grundbuchamt.
Da könntest Du mal artig nachfragen.
Ein gestzlichen Anspruch wirst Du, auf eine Kopie des Energieausweise und Gebäudeplänen nicht haben.
Vieleicht einfach mal mit wem sprechen der ein gleiche Wohnung in dem Haus hat.
Oder du übergibst alles einem Makler. Z.B. einem von Deinem Geldinstitut.
So hast Du kaum Arbeit, und wirst einen guten Preis erziehlen.
 
Sämtliche Unterlagen zu einer Wohnung die früher vertragserheblich waren, einschließlich Teilungserklärungen etc. sind durch Einsichtnahme im Grundbuch -konkret in der Grundakte- zu ersehen und können als Ablichtung gegen Kosten herausgegeben werden. Als Erbin bist du auskunftsberechtigt. Du benötigst möglicherweise den Erbschein als Nachweis für die Einsichtnahme beim zuständigen Amtsgericht.
 
Sämtliche Unterlagen zu einer Wohnung die früher vertragserheblich waren, einschließlich Teilungserklärungen etc. sind durch Einsichtnahme im Grundbuch -konkret in der Grundakte- zu ersehen und können als Ablichtung gegen Kosten herausgegeben werden. Als Erbin bist du auskunftsberechtigt. Du benötigst möglicherweise den Erbschein als Nachweis für die Einsichtnahme beim zuständigen Amtsgericht.
Dankeschön. Das hilft

Kolya
 

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