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Unterhaltpflicht?

M

MisterX

Gast
Hallo,

ich bin männlich, 37 Jahre alt und habe eine süße 6 Monate alte Tochter.

Mein Problem ist folgendes: Als meine Freundin (wir sind also nicht verheiratet) schwanger wurde (war ein "Unfall") kriselte es schon heftig in unserer Beziehung, Ich war kurz davor auszuziehen. Wir hatten uns dann aber überlegt dem Kind zu liebe es nochmal zu versuchen. Leider klappt das nicht wirklich, so alle 2-3 Monate kriegen wir uns wegen Kleinigkeiten in die Wolle. Jetzt frage ich mich natürlich wie es weiter gehen soll. Zur Situation wir wohnen in einem Haus welches Ihrer Mutter gehört und ich als Mieter aufgeführt bin. Da sie momentan nicht arbeitet und es wohl die nächste Zeit auch nicht vor hat, bleiben alle Ausgaben (inklusive finanziertem Auto) an mir hängen. Das ich für meine Tochter ( habe sie voll anerkannt) Unterhalt zahlen muss ist mir klar, aber muss ich auch für meine Freundin Unterhalt zahlen und wenn ja wieviel wird das sein?

Vielen DanK für Eure Hilfe

Mister X
 
A

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Re: Unterhaltpflicht?
Hallo MisterX,

schau mal hier:
Unterhaltpflicht?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Hallo,

Danke für die Info.
Ich habe also nun gesehen, dass ich für meine Tochter einen gewissen Unterhalt zahlen muss (natürlich auch gerne zahle...).
Muss ich denn auch für meine (noch) Freundin Unterhalt (o. ä.) zahlen, weil sie nicht arbeiten geht?

Grüße, Mister X
 
Scroll mal unter Unterhalt noch ein bisschen weiter nach unten. Da steht, wenn deine Freundin aufgrund der Erziehung des Kindes zuhause bleiben musst, ja. Schaus dir mal genau an.
 
Hi MisterX,

ja, du musst auch für deine Freundin sogenannten Betreuungsunterhalt zahlen. Der steht ihr im Moment noch zu, bis das Kind drei Jahre alt ist. Soweit ich informiert bin, ist aber ein Gesetz in Arbeit, welches vorsieht, diese Zeit bis vorerst zum 8. Geburtstag des Kindes auszudehnen. Langfristig sollen die Mütter unehelicher Kinder denen, die verheiratet waren gleichgestellt werden und das bedeutet, dass eine Mutter bis zum 12. Geburtstag ihres Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt geltend machen kann. Allerdings kann man ihr durchaus zumuten, ab einem gewissen Alter des Kindes (Grundschule) eine Halbtagsarbeit anzunehmen.

Wie hoch der Betreuungsunterhalt sein kann und ob du ihn überhaupt leisten musst, hängt von der Höhe deines Einkommens ab. Da lässt du dich am besten beim Jugendamt beraten.

Vielleicht bekommt ihr ja doch noch die Kurve. Für das Kind wäre es allemal besser.

Liebe Grüße
Sisandra
 
Hallo,

ja, aber ich habe das so aufgefasst, dass ich nur zahlen muss, wenn die Mutter a) wg. einer durch die Schwangerschaft bedingten Krankheit zu hause bleiben muss oder b) wenn das Kind krank ist, bzw. spezielle Pflege benötigt.
Das ist beides nicht der Fall.

Ich wünschte wir hätten die Kurve bekommen, leider ist das nicht der Fall - im Gegenteil...

Mister X
 
Hallo,

ich würde mich beim Anwalt absolut beraten lassen.

Ich unterstelle hier niemandem Unwissenheit, aber in Deiner Situation willst Du doch genauesten Bescheid wissen.

Viel Glück.
 

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