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Unterhalt - wie lange????

  • Starter*in Starter*in thomas01
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thomas01

Gast
Hallo, hier ist Thomas,

ich habe einige Fragen, muss aber zuerst etwas erklären vor ich meine Fragen stelle.

Ich bin in zweiter Ehe glücklich verheiratet. Aus meiner ersten Ehe habe ich zwei Söhne, sie leben bei meiner Ex-Frau. Die Scheidung lief nicht besonders sauber ab, was sich in unserem Verhältnis nach der Ehe als sehr schwierig herausstellte. Mir wurde das Umgangsrecht seitens meiner Ex-Frau sehr erschwert. Als ich meine neue Familie gründeten wurden die Besuche meiner Söhne immer weniger, heute habe ich leider gar keinen Kontakt mehr. Ich zahle aber jeden Monat meinen unterhalt in nicht unbeträchtlicher Summe, was ich auch o.k. finde.
Ich weiß daß meine Söhne auf die Realschule gingen. Rein rechnerisch müssten sie die Schule letztes jahr beendet haben und sich in einer Ausbildung befinden. Mein ältester Sohn wird dieses Jahr im November 18.

Nun meine Fragen:

Wie lange muss ich Unterhalt bezahlen?
Muss meine Ex-Frau mir mitteilen wenn sich an den Einkomensverhältnissen etwas ändert??
Wie komme ich an die nötigen Info´s. Ich habe auch keinen Kontakt zu meiner Ex.
Vielleicht kennt jemand so einen Fall oder hat ihn selbst schon erlebt. Ich würde mich über Zuschriften und Tips freuen.

Viele Grüße
Thomas
 
Hallo Thomas,

Deinen Söhnen gegenüber bist Du unterhaltspflichtig, bis sie ihre Erstausbildung abgeschlossen haben, aber maximal bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
Deine Exfrau muss Dir ihre eigenen Einkommensverhältnisse nicht mitteilen, weil die mit Deinem Unterhalt nichts zu tun haben. Selbst wenn Deine Ex locker mit den Kindern über die Runden kommt, bleibt Dein Unterhaltssatz gleich - nämlich angepasst an Dein Einkommen. Der Unterhalt soll nämlich regeln, dass das Kind in "angemessenem" finanziellem Verhältnis aufwächst, maßgebend an den finanziellen Verhältnissen beider Eltern. Ist der Papa stinkend reich, darf auch das Kind Luxus leben dürfen.
Oder meintest Du, dass sich was an den Einkünften der Kinder ändert? Beginnt Dein Sohn eine Ausbildung und ist über 18 und erhält eine Vergütung dafür, muss Dir das mitgeteilt werden, weil die elterliche Fürsorge prinzipell mit 18 endet und der nun "Erwachsene" das Bestreben zeigen muss, auf eigenen Beinen zu stehen. Unterhalt wird dann ggf. geringer, weil nur noch die elterliche Pflicht besteht, die Ausbildung und deren optimalen Umstände zu finanzieren, die Vergütung wird angerechnet. Da kenne ich mich im Detail aber nicht so aus.
Die zuverlässigsten Infos gibts am Jugendamt und beim Rechtsanwalt. Letzterer ist ja nicht für für Gerichtsprozesse, sondern auch für Beratungen da. Ich würde aber das Jugendamt empfehlen, die können dann auch weitere Ratschläge was weitere Vorgehensweisen angeht geben.



Gel06
 
Gel06 meinte:
Hallo Thomas,

Deinen Söhnen gegenüber bist Du unterhaltspflichtig, bis sie ihre Erstausbildung abgeschlossen haben, aber maximal bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
Deine Exfrau muss Dir ihre eigenen Einkommensverhältnisse nicht mitteilen, weil die mit Deinem Unterhalt nichts zu tun haben. Selbst wenn Deine Ex locker mit den Kindern über die Runden kommt, bleibt Dein Unterhaltssatz gleich - nämlich angepasst an Dein Einkommen. Der Unterhalt soll nämlich regeln, dass das Kind in "angemessenem" finanziellem Verhältnis aufwächst, maßgebend an den finanziellen Verhältnissen beider Eltern. Ist der Papa stinkend reich, darf auch das Kind Luxus leben dürfen.
Oder meintest Du, dass sich was an den Einkünften der Kinder ändert? Beginnt Dein Sohn eine Ausbildung und ist über 18 und erhält eine Vergütung dafür, muss Dir das mitgeteilt werden, weil die elterliche Fürsorge prinzipell mit 18 endet und der nun "Erwachsene" das Bestreben zeigen muss, auf eigenen Beinen zu stehen. Unterhalt wird dann ggf. geringer, weil nur noch die elterliche Pflicht besteht, die Ausbildung und deren optimalen Umstände zu finanzieren, die Vergütung wird angerechnet. Da kenne ich mich im Detail aber nicht so aus.
Die zuverlässigsten Infos gibts am Jugendamt und beim Rechtsanwalt. Letzterer ist ja nicht für für Gerichtsprozesse, sondern auch für Beratungen da. Ich würde aber das Jugendamt empfehlen, die können dann auch weitere Ratschläge was weitere Vorgehensweisen angeht geben.



Gel06

Hallo Gel06,

Danke für deine Antwort. das mit dem Jugendamt werde ich auf alle Fälle in Anspruch nehmen. Weißt du wie es sich verhält wenn ein minderjähriger eine Ausbildung macht und dabei etwas verdient. Besteht heir auch eine Meldepflicht? Kann das nachträglich eingerechnet werden.

Viele grüße
Thomas
 
Hi Thomas,

ich habe selber nochmal im Internet gestöbert, also ich habe gelesen, dass auch unter 18 das Einkommen des Kindes angerechnet wird. Der Unterschied zwischen minder- und volljährig liegt wohl darin, dass ab 18 die Eltern zu BARunterhalt verpflichtet sind. Vorher gelten auch Naturalunterhaltszahlungen. Aber ich weiß nicht, aufs Internet würde ich mich bei solch wichtigen Fragen nicht unbedingt verlassen.
Eins ist aber sicher: Meldepflicht besteht immer, wenn das Kind die Schule beendet / schmeißt / Ausbildung beginnt / arbeiten geht! Denn mal angenommen das Kind beendet die Schule und macht danach nix, obwohl es könnte... dann müssen die Eltern diese Faulenzerei auch nicht finanzieren. Oder das Kind geht arbeiten, verdient normal Geld, anstatt eine Ausbildung zu machen, müssen die Eltern auch nicht mehr zahlen.
Aufs Jugendamt kam ich deswegen, weil z.B. der Elternteil, bei dem die Kinder leben auch zum Jugendamt gehen kann und dann übernimmt das Jugendamt das Auskunftsersuchen beim Unterhaltspflichtigen. Vielleicht werden dem anderen Elternteil ja auch solche "Services" angeboten. Von rechts wegen steht Dir diese Auskunft auf alle Fälle zu!
Ob solche Dinge rückwirkend geltend gemacht werden können, weiß ich nicht sicher, aber logisch betrachtet, müsste es gehen. Denn: Da ja eine Meldepflicht besteht, würde das bedeuten, man muss mitteilen, SOBALD sich etwäs ändert, also ändern sich ab da ggf. auch die Unterhaltsleistungen. Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen, ist ja der Unterhaltszahlende der Gebockhornte und der meldepflichtige Teil hat seine Pflicht nicht eingehalten. Warum sollte das auf die Kappe des Zahlenden gehen? Andererseits kommt "vor Gericht Recht haben" bekanntermaßen aber nicht von Gerechtigkeit, insofern bürge ich für diese logische Kette nicht.

Gel06
 
Gel06 meinte:
Hi Thomas,

ich habe selber nochmal im Internet gestöbert, also ich habe gelesen, dass auch unter 18 das Einkommen des Kindes angerechnet wird. Der Unterschied zwischen minder- und volljährig liegt wohl darin, dass ab 18 die Eltern zu BARunterhalt verpflichtet sind. Vorher gelten auch Naturalunterhaltszahlungen. Aber ich weiß nicht, aufs Internet würde ich mich bei solch wichtigen Fragen nicht unbedingt verlassen.
Eins ist aber sicher: Meldepflicht besteht immer, wenn das Kind die Schule beendet / schmeißt / Ausbildung beginnt / arbeiten geht! Denn mal angenommen das Kind beendet die Schule und macht danach nix, obwohl es könnte... dann müssen die Eltern diese Faulenzerei auch nicht finanzieren. Oder das Kind geht arbeiten, verdient normal Geld, anstatt eine Ausbildung zu machen, müssen die Eltern auch nicht mehr zahlen.
Aufs Jugendamt kam ich deswegen, weil z.B. der Elternteil, bei dem die Kinder leben auch zum Jugendamt gehen kann und dann übernimmt das Jugendamt das Auskunftsersuchen beim Unterhaltspflichtigen. Vielleicht werden dem anderen Elternteil ja auch solche "Services" angeboten. Von rechts wegen steht Dir diese Auskunft auf alle Fälle zu!
Ob solche Dinge rückwirkend geltend gemacht werden können, weiß ich nicht sicher, aber logisch betrachtet, müsste es gehen. Denn: Da ja eine Meldepflicht besteht, würde das bedeuten, man muss mitteilen, SOBALD sich etwäs ändert, also ändern sich ab da ggf. auch die Unterhaltsleistungen. Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen, ist ja der Unterhaltszahlende der Gebockhornte und der meldepflichtige Teil hat seine Pflicht nicht eingehalten. Warum sollte das auf die Kappe des Zahlenden gehen? Andererseits kommt "vor Gericht Recht haben" bekanntermaßen aber nicht von Gerechtigkeit, insofern bürge ich für diese logische Kette nicht.

Gel06

Hallo Gel06

danke Dir. Ich denke ich werde die paar Monate bis zur Volljährigkeit die Füße noch stillhalten. Danach werde ich die reaktionen ja sehen und ggf. reagieren können.

Viele Grüße
Thomas
 
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