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Unterhalt nach Schulabbruch bei Volljährigkeit

Benni2712

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
wir haben hier auch einen eher komplizierten Fall...

Unsere Tochter (18), lebt seit einem halben Jahr in einer eigenen (gemieteten) Wohnung. Sie hat im Januar 2010 (schon mit 18 Jahren) die Schulausbildung an einem Gymnasium abgebrochen (selbst entschieden) und hockt nun seit dem in ihrer Wohnung und ertrinkt so ein bisschen in ihrem Selbstmitleid nichts auf die Beine zu stellen...ich sage dazu eigentlich nur "Faulheit" (hat 3x versucht wo zu arbeiten Supermarkt Bistro etc. - aber 3x rausgeworfen worden wegen unpünktlihkeit/unzuverlässigkeit)

Sie ist nicht dumm, aber für´s Arbeiten und selber Geld verdienen noch nicht reif genug - sie bekommt ja Unterhalt.

Ich habe gehört, dass man ihr eigentlich keinen Unterhalt mehr zahlen müsste (aber wer zieht dies schon durch). Nur durch diese Unterhaltszahlungen kann sie sich die Wohnung finanzieren, durch das Kindergeld ihre Lebensmittel...

Sie will allerdings patu nicht arbeiten...

Ich habe ihr angedroht (damit sie mal in die "Pötte" kommt), den Unterhalt zu streichen...aber dies kommt irgendwie nicht an, da sie noch eine Oma hat, die ihr in den ärgsten Nöten, einfach mal 50 Euro gibt (wenn Tochter bettelt). Ich finde die Situation unmöglich und möchte wirklich mal den Unterhalt kürzen, damit sie begreift, dass auch sie arbeiten gehen muss...


  1. Darf ich das?
Sie hat sich nun für September für einen Abendkurs angemeldet und möchte so ihrem Realschulabschluss nachholen...


  1. Muss! ich dann wieder Unterhalt zahlen?

Bei wem kann man sich zu diesen Fragen Antworten abholen?

LG
Benni
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Benni,

sobald sie wieder einer Ausbildung, sei es Schule oder betriebliche Ausbildung oder Studium, nachgeht bist du erneut unterhaltspflichtig und zwar, wenn ich mich nicht irre, maximal bis zu ihrem 27. Lebensjahr.

SO faul ist sie ja scheinbar doch nicht, zumindest nicht, wenn es darum geht, wieder an Geld zu kommen, ohne dafür arbeiten zu müssen.

Du kannst dich natürlich weigern, dann müßte sie vorrübergehend zum Sozialamt tigern (und ihren A**** ein wenig hoch kriegen), aber die würden ihr dann sicherlich nahelegen dich auf Unterhalt zu verklagen, denn bis sie 25 Jahr alt ist, steht ihr in diesem Fall keine eigene Wohnung zu.

Wie man es auch dreht, solange du deinen Job nicht so weit runterfährst, dass du nicht mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt verdienst, kann sie dir das Geld aus der Tasche ziehen.

lg ithink
 
Hallo Benni,

sobald sie wieder einer Ausbildung, sei es Schule oder betriebliche Ausbildung oder Studium, nachgeht bist du erneut unterhaltspflichtig und zwar, wenn ich mich nicht irre, maximal bis zu ihrem 27. Lebensjahr.

lg ithink


Danke für Deinen Kommentar,
aber verstehe ich das richtig, wenn Sie die Schule doch nicht beginnt bzw. wieder abbricht und dann wieder NICHTS tut, ich nicht verpflichtet wäre?
 
Nein, wärst Du nicht. Sie muss sich nachweislich in Ausbildung/ Schule befinden, sonst hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt.

Übrigens auch nicht auf Kindergeld, welches sowieso erstmal Dir zusteht, auch wenn sie allein wohnt.

Ob jetzt eine Abendschule diese Vorgaben erfüllt, weiß ich nicht. Fürs Kindergeld jedenfalls nicht. Dort ist die Forderung nach Vollzeitausbildung. Hast du denn schon mal nach Volljährigenunterhalt gegoogelt? Da kriegste sicher Informationen, die mit Paragraphen und so unterlegt sind.

So von der menschlichen Seite: Ich würde den Unterhalt einstellen, und zwar komplett. Erst bei nachweislichen Bemühungen um Ausbildung und Job würde es wieder was geben.
 

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