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Unterhalt mit 18, und eine Frage zum Ausziehen

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Nitrogen

Gast
Hallo zusammen! Lese mich schön längere Zeit durchs Forum, nun habe ich mich angemeldet weil ich eine Frage habe!

Es ist so, dass ich mit meinen 18 Jahren 20€Taschengeld+15€Kleidergeld pro Monat bekomme. Davon muss ich allerdings monatlich Telefon über 10€ zahlen, Friseur, Kleidung, Wasch- und Pflegemittel, Handy usw sowieso.
Da das mit 20 bzw 35€ nicht möglich ist habe ich 2 Jobs, worunter aber meine Freundin und vor allem die Schule leidet.
Nun versprach mir meine Mutter seit 10 Jahren, sie würde mir den Führerschein zahlen, wenn ich nicht rauchen würde. Nun hat sie mir 1000€ gegeben, den Rest muss ich mir noch selber finanzieren, dass 1 Monat bevor ich fertig gewesen wäre. Brauche nun einige Zeit um das Restgeld zu bekommen Da wir auch sonst wenig bezahlt bekommen (Beispielsweise müsste ich meine 18. Geb.-Feier selber zahlen), habe ich nun Unterhalt beim Jugendamt beantragt, da auch mein Vater der Meinung ist, wir würden kaum etwas von dem Geld sehen(Neue Küche für 8000€usw.)(Meine Eltern sind schon lange geschieden).

Nun habe ich danach meiner Mutter angeboten 200 von den 236€ weiterhin ihr zu geben. Sie sagte nur: sie wurde schon wieder alles zurückbekommen, und wenn ich ihr nicht alles freiwillig geben würde, darf ich alles selber machen! Strom zahlen, Kochen, Essen kaufen+zahlen usw.!

Hat sie das Recht dazu?

Außerdem macht mir meine Mutter schon länger das Leben zur Hölle, weil meine Freundin kein Christ ist und meine Mutter strenger Christ (wovon man nicht viel merkt).
Als ich mich erkundigt habe, ob es eine Möglichkeit gibt auszuziehen, wurde ich mit "bleib mal schön bei deiner Mami" abgewiesen.
Gibt es keine Möglichkeit auszuziehen mit finanzieller Unterstützung? Mache gerade mein Abi, 12. Klasse.

Vielen Dank im Vorraus
 
Verstehe ich es richtig, dass dein Vater 236 Euro Unterhalt für dich zahlt? Setzte dich doch mal mit deiner Mutter zusammen und dann rechnet ihr gemeinsam aus, wieviel Geld für was ausgegeben wird. Um näheres "raten" zu können, müsste man mal wissen, wieviel Einkünfte und wie viele Ausgaben sich da gegenüber stehen.
Da deine Eltern geschieden sind, kann deine Mutter ihren Teil des Unterhaltes in "Naturalien" ableisten.
Vielleicht magst du ja mal ein wenig mehr schreiben, dann kann dir auch besser geraten werden.
 
Vater 236 Eu,Kindergeld(zu Händen Vater o.Mutter o.auf Antrag auch an Dich)154 Eu...da hätte die Mutter zu Deinen Händen noch 210 Eu zu zahlen----wenn Du ALLEIN wohnst.

Mehr steht Dir nicht zu.Das heißt...evl.als Schüler doch(weiß ich jetzt nicht)--"privilegierter Unterhaltsberechtigter"als Schüler!Siehe Düsseldorfer Tabelle.
wenn Eltern sehr viel verdienen,gibts auch mehr manchmal.
Davon ,von 600 Eu ,kann man aber auskommen.Evl.ist auch der Unterhalt noch mal neu zu berechnen(das heißt die Splittung zwischen M.u.V.)--hast Du BEIDE zur Auskunft ü.Einkommen aufgefordert?

Mit 600 Eu plus Dein Nebeneinkommen(das korrekterweise angerechnet werden müßte...hm...) kannst Du doch WG-Zimmer + Lebensunterhalt finanzieren?!

Mit 18 brauchst Du NIEMANDEN zu fragen wegen ausziehen!! Du bist volljährig!Könntest sogar heiraten...wer soll Dich rechtswirksam zu ZWANGS-WG verdonnern können????? So'n Quatsch...

Is nur so:wenn Du bei Mutter bleibst,darf die den FESTGELEGTEN Unterhaltsteil(hier 364 Euro???) als Naturalunterhalt anbieten(Wohnung,Essen,Strom...)...sollte aber irgendwie nachvollziehbar berechnet werden...und von BEIDEN Seiten(Du! + Mutter)ausgehandelt sein.

Unter solchen Umständen würde ich mir mit der Freundin schleunigst eine eigene Bude suchen!!!!!!!
 
Du kannst sicher von den Behörden keine finanzielle Unterstützung verlangen, aber du kannst dir vom Jugendamt deinen Unterhalt ausrechnenen lassen. Dazu müssen Mutter und Vater ihr Einkommen darlegen. Mit dem Unterhalt und evtl. Jobtätigkeit kannst du dir ein Mitwohnen in einer WG leisten und bist fortan selbst für alles zuständig. Die Wohnung musst du dir allerdings selbst suchen, denn keiner wird dir diese Arbeit abnehmen. Bei sparsamer Lebensweise (ohne teure Küche, aber auch mit geringen Telefongebühren...) wirst du bald merken, dass ein Auszug nicht die schlechteste Lösung ist. Es kann sich das Verhältnis zur Mutter dadurch nur verbessern. Manchmal ist ein Abstand ganz gut, um wieder normal miteinander reden zu können.
 
tut mir leid das sagen zu müssen, aber die leute hier erzählen zu viel quatsch!

du hast prinzipiell keinen anspruch auf geldleistungen, wenn du bei deinen eltern lebst und dinge wie strom, verpflegung und kleidung von deinen eltern übernommen werden.
du kannst auch nicht ausziehen und erwarten, dass deine eltern die miete übernehmen.

fakt ist, deine eltern haben die wahl, wie den unterhalt leisten: in bar oder in sachleistungen. du hast diese wahl nicht!

du solltest mal deine ansprüche herunterschrauben, EIN nebenjob mit sagen wir mal 15 Stunden im Monat sollte dir zu einem großzügigen taschengeld verhelfen und dennoch deine schulleistungen nicht gefährden.

In deinem Alter habe ich 40 DM pro Monat (1999) bekommen (dafür in den Sommerferien immer 3 Wochen gearbeitet) ... na gut, damals war ein handy noch keine pflicht ...

und 1000 € für den Füherschein!!! Genügt dir das nicht? Vielleicht hättest du mal zwei minuten über die wahl deiner fahrschule nachdenken sollen! ich habe meinen FS in München gemacht, aber da ich eine fahrschule in ca. 40 km entfernung genommen habe, habe ich den FS für 820 DM bekommen! (ich musste aber nur zur theorie 40 km fahren, zu den praktischen stunden wurde ich in münchen abgeholt).

Ich weiß, dass es hart ist, weniger geld als die freunde zu haben! Aber glaub mir, später bist du froh, dass du gelernt hast mit geld umzugehen.

m.
 
Erstens ist der thread-eröffner sicher schon nicht mehr hier..
zweitens gibt es SCHON paar (auch gerichtlich)anerkannte Gründe,mit 18 ausziehen zu können UND Unterhalt zu bekommen.Trotz der gegenteiligen Meinung der eltern.
das heißt---ausziehen kann man IMMER--da man volljährig ist (FREIER BÜRGER!),jedoch dürfen Eltern den anteiligen Naturalunterhalt anbieten--nie 100% nur "Sachleistungen",da etliche durch den Unterhalt zu deckende Bedürfnisse SELBST GEKAUFT werden können.600 Eu in Lebensmittel/Strom/Wohnung...ist nicht möglich---nur "einvernehmliche Anrechnung".

Schwere Gründe für UNTERHALT IN BAR TROTZ AUSZUG GEGEN ELTERNWUNSCH sind z.B.: religiöse Differenzen,Demütigungen,Mißhandlungen,Psychoterror,Einmischen in die Lebensführung,Zerrüttung,Hausfriedensbruch( das Zimmer des volljährigen Kindes ist TABU für Eltern bei solcher Festlegung durch's Kind),Verletzung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses,begründete Wahl eines entferntgelegenen Ausbildungsortes...

Je nach Wohnort und Laune und privater Einstellung entscheidet dann ein
eben jeweils von Amts wegen UNABHÄNGIGER Richter dann ganz unterschiedlich(siehe die unterschiedlichsten(!!!) diesbezüglichen Urteile in Urteilssammlungen...
Wenn erkennbar wird,es geht den Eltern überwiegend um eigene finanzielle Interessen oder Machtmißbrauch,ist ein zwangsweises Zusammenwohnen nicht begründet. In der Art solcher Einigungen...oder halt "Familienkämpfe" wird Zerrüttung schnell sichtbar...

Und...daß die "Leute hier viel Quatsch "erzählen...
ist doch so gewollt und toleriert und durchaus gewünscht!!!!
Sind doch kein Expertenforum ,sondern PRIVATER AUSTAUSCH!!!

Mit Geld umgehen lernt man nur,wenn man welches hat zum damit umgehen....
 
also ob das so gewollt ist, dass viel quatsch erzählt wird ?? es ist eben so ...

ntürlich gibt es gründe für einen auszug, die dann auch barunterhalt begründen. ich ging davon aus, dass der ursprüngliche schreiber solche gründe auch erwähnt hätte, wenn er sie hatte ...

es stimmt, dass reine sachleistungen sehr selten sind, aber es gibt auch urteile, in denen den kindern neben dem naturalienunterhalt lediglich 50 -100 € Bar zugesprochen wurden ... taschengeld eben.
Es kommt eben immer auf die umstände an ... ich wollte nur klarstellen, dass sich XY keinesfalls eine eigene Wohnung suchen kann und dann seinen Eltern die Mietrechnung schicken kann. Häufig denken Schüler/studenten das, wenn sie im netz auf die Düsseldorfer Tabelle und so stoßen ...


m.
 
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