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Unklares Schreiben von BA (Dringend

  • Starter*in Starter*in Fox Mulder
  • Datum Start Datum Start
F

Fox Mulder

Gast
Guten Tag,
ich habe heute von der Arbeitsgemeinschaft SODA ein Schreiben bekommen und ich weis nicht was das beuteten soll?

Zitat Schreiben:

Leistennachweis/Bescheinigung über beitagspflichtige Einnahmen
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)- Arbeitslosengeld II

Sehr geehrter Herr X,
für die nachstehenden Zeiträume wurde folgende beitragspflichtige Einnahmen gemeldet:

vom-bis: 1.05.2005- 31.12.2005
beitragspflichtige Einnahmen: 3.200,00 €uro
Rentenversicherungsträger: Arbeiter

Was beutet das?
Was wurde mir da aufgerechnet in dem Zeitraum, muss ich das zurück zahlen?

MfG
Fox Mulder
 
Ich denke, Sie müssen hier nichts zurückzahlen - am Besten mal dort anrufen, das sind auch nur Menschen 🙂
 
Ich habe da auch angerufen und da hat mir ein Mitarbeiter mit schreinender Stimme gesagt... können Sie nicht lesen oder was, wir haben besseres zutun um ihnen so ein Schreiben zu erklären.
 
Hallo Fox Mulder

01.05.2005 - 31.12.2005, das ist der Zeitraum in dem du ALG II bekommen hast und das wurde dem Rentenversicherungsträger als Beitragspflichtige Einnahmen gemeldet. Das heißt, es wurden in diesen Zeitraum für dich Rentenbeiträge einbezahlt.
Okay ?

LG
nolava
 
Also im dem Zeitraum (1.5.2005- 31.12.2005) würden für mich Rentenbeiträge bezahlt? Wieso bezahlt man für mich die Rente?

Hat die kosten die BA übernommen?
Muss ich das zurück zahlen?
 
Fox Mulder meinte:
Also im dem Zeitraum (1.5.2005- 31.12.2005) würden für mich Rentenbeiträge bezahlt? Wieso bezahlt man für mich die Rente?

Hat die kosten die BA übernommen?
Muss ich das zurück zahlen?

Für den Zeitraum des Leistungsbezuges bist Du rentenversichert. Daher übernimmt die Behörde für diesen Zeitraum die Rentenversicherungsbeiträge, weil dies im Sozialgesetzbuch so geregelt ist.

Aber wenn Du das zurückzahlen willst, einen Grund gibt es nicht, eine Aufforderung ist auch nicht ergangen, tu Dir keinen Zwang an.
 
Aber wenn Du das zurückzahlen willst, einen Grund gibt es nicht, eine Aufforderung ist auch nicht ergangen, tu Dir keinen Zwang an.[/QUOTE]


Hallo Thomas

🙂 *loooool*

LG
nolava
 
Hallo Novala,

ich gab nur eine sachliche und richtige Antwort.;-))

Hoffe doch, dass der Fragesteller seine eigenen Schlüsse ziehen kann.

Viele Grüße

Thomas
 
Hey Ihr Beiden,

hab herzlich zu Euren Beiträge gelacht.....

Aber, es hilft "Fox Mulder" nicht weiter.

Hallo Fox Mulder, ich hoffe Du hast das was nolava erklärt hat, verstanden.

Wenn nicht, dann frag ruhig nochmal.

LG Suse
 
Suse meinte:
Hey Ihr Beiden,

hab herzlich zu Euren Beiträge gelacht.....

Aber, es hilft "Fox Mulder" nicht weiter.

Hallo Fox Mulder, ich hoffe Du hast das was nolava erklärt hat, verstanden.

Wenn nicht, dann frag ruhig nochmal.

LG Suse

Hallo Suse,

ich habe es auch unmissverständlich erklärt und mit einer Frage ergänzt.

By the way, was macht Dein Haus?

Gruß
 

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