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Gast
Guten Tag,
meine Frage steht eigentlich schon im Titel.
Wenn jemand in Deutschland einen Antrag auf Privatinsolvenz stellt, kann er danach ins Nicht-EU-Ausland ziehen?
Spielt es dabei eine Rolle, ob man die deutsche Staatsangehörigkeit oder die des Landes hat, wo man hinziehen möchte?
Gibt es irgendwelche Auflagen in so einem Fall?
Vielen Dank sagt Gast
meine Frage steht eigentlich schon im Titel.
Wenn jemand in Deutschland einen Antrag auf Privatinsolvenz stellt, kann er danach ins Nicht-EU-Ausland ziehen?
Spielt es dabei eine Rolle, ob man die deutsche Staatsangehörigkeit oder die des Landes hat, wo man hinziehen möchte?
Gibt es irgendwelche Auflagen in so einem Fall?
Vielen Dank sagt Gast