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Umschulung und Umzug - geht das ohne Weiteres?

Labbi

Mitglied
Hallo liebe(r) Leser(in),

ich habe folgendes Problem und komme einfach nicht weiter mit meinen Überlegungen. Vielleicht war / ist jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir etwas dazu sagen?

Im Zuge meiner Arbeitslosigkeit, die letztes Jahr eintrat, bekam ich Ende 2011 eine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert. Diese mache ich nun seit Dezember 2011 mit viel Freude und mein großes Ziel ist die Prüfung zur Bürokauffrau bei der IHK.
Nun habe ich seit einigen Monaten die Schwierigkeit, dass meine recht hohe Miete mit dem Arbeitslosengeld, welches ich für die Dauer der Umschulung erhalte, nicht mehr lange gezahlt werden kann. Die Kosten fressen mich somit auf und ich muss dringend umziehen. Eine Wohnung habe ich in Aussicht, sogar eine sehr günstige.
Nun das Hauptproblem: Mein Bildungsgutschein wurde in Herne ausgestellt. In Herne lebe ich auch. Die Schule, die ich besuche, ist in Dortmund. Und umziehen würde ich nun nach Gelsenkirchen. Die Schule in Dortmund möchte ich aber weiterhin besuchen. Zwar wäre der Anfahrtsweg weiter, aber ich zahle nur noch die Hälfte an Miete!

Nun sagte mir heute die Schulleitung, es könne sein, dass ich nicht umziehen darf, weil mir dann das Geld für die Umschulung gestrichen würde. Kann das stimmen? Die Begründung war, dass es sein könne, dass das Arbeitsamt in Gelsenkirchen keine Mittel hat, um die Umschulung zu bezahlen. Oder das Fahrgeld würde nicht mehr gezahlt. Beides wäre schrecklich für mich, ich möchte die Umschulung durchziehen, aber auch gern umziehen, damit ich nicht in die Schulden rutsche, mit meiner hohen Miete!

Kennt jemand diesen Fall und kann mir helfen?
Ich bin wirklich verzweifelt....

Liebe Grüße, Biene...
 
Eine Frage:Wäre es nicht besser gewesen wenn zuerst der Umzug und dann die Umschulung ?
Man kann nie auf 2 Hochzeiten gleichzeitig tanzen.

Die einzigste Möglichkeit sehe nun mal dass die Umschulung Vorrang hat, da das Amt schliesslich bezahlt hat und du keine viele Ausfallzeiten leisten kannst (um für die IHK Prüfung zugelassen zuwerden.).Und die Umschulung abgebrochen wird rund 30% Schadenersatz ans Amt zurück gehen.

Und mal zur Wohnung bzw Miete:
Für mich ist schwer vorstellbar ,nach einem halben Jahr,das dir erst jetzt auffällt das die Kosten untragbar sind.Die müssten dir doch schon länger auffallen oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann leider sein, denn die Umschulung wurde dir vom Amt wo du jetzt noch lebst genehmigt und wird von dort auch gezahlt. Ein anderes Jobcenter ist aber nicht in der Pflicht dieses weiter zu finanzieren.

Du solltest dich daher mal schlau machen bei deinem jetzigen Jobcenter, was die dir dazu sagen können, bevor du umziehst in eine andere Stadt.
 
Bist du schon mal zum Jobcenter in Gelsenkirchen gegangen und hast da nachgefragt?
Vielleicht können die dir das im Vorhinein bescheinigen?
 

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