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Umsatzsteuer umgebucht - warum und wie?

Selah

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

Kennt sich hier jemand mit Steuer und Co. aus? Ich steh grad auf dem Schlauch (wie meistens bei dem Thema) und mein Steuerberater ist im Urlaub...

Frage: Was bedeutet es, wenn das Finanzamt eine bestimmte Summe von der Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer umbucht. Ich habe gestern einen Brief bekommen, in dem mir das Amt die Umbuchung mitgeteilt hat. Mir ist nur nicht ganz klar, ob ich die Summe, um die es dabei geht, nun bezahlen muss oder ob das eben eher "nur" ein buchungstechnischer Vorgang ist. Ein Überweisungsschein wie sonst lag jedenfalls nicht dabei... Da steht nur "Summe: 610 Euro".

Hab sowas das erste mal bekommen und hab auch keine Ahnung, warum da jetzt was umgebucht wird.

Wenn jemand ne Idee hat - raus damit🙂

Danke schonmal
 
Mmmh, meine einzigste Idee dazu ist, daß sie Dir einen privaten Verbrauch anrechnen - der Mwst-pflichtig ist - und den Du als Einkommensteuer zu bezahlen hast.

Ausgehend von dem Grundsatz, daß Dein privater Verbrauch mindestens in einer bestimmten Höhe stattfindet und dieser Mwst-pflichtig ist.
 
Hallo,

klingt so als wärst du selbstständig.
Wenn du eine Firma hast, dann zahlst du monatlich Lohnsteuer und Umsatzsteuer.
Hast du mal zuviel UST gezahlt, z.B. hast eine berichtigte Voranmeldung abgegeben und der Betrag war geringer, als in der 1. Anmeldung, dann müsste das FA dir den Betrag erstatten.

Die machen es aber so, dass sie Überzahlungen auf noch offene andere Steuerzahlungen umbuchen (gutschreiben). Du zahlst dann bei der Einkommensteuer 610 Euro weniger.
 
Ah...okay, das bringt etwas Licht ins Steuerdunkel, danke sehr🙂

Ja, ich bin selbstständig und hatte noch eine bis dato offene Sache wegen der Anerkennung eines privaten Arbeitszimmers für die Jahre 2008/09 laufen. Das ist es nun wahrscheinlich.

Wär halt schön, die würden mal so einen "inhaltlichen Anhaltspunkt" mit reinschreiben😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe ich darf mich hier mal einklinken.

Ich hatte grade genau den gleichen Fall. Was ich mich allerdings dabei frage ist, wie erfasse ich das in der EÜR buchhalterisch? Umsatzsteuer wird auf 1780 gebucht und Einkommensteuer als private steuer auf 1810. Wie muss ich das buchen damit die Umsatzsteuer am Ende des Jahres passt?

mws
 
Ich hoffe ich darf mich hier mal einklinken.

Ich hatte grade genau den gleichen Fall. Was ich mich allerdings dabei frage ist, wie erfasse ich das in der EÜR buchhalterisch? Umsatzsteuer wird auf 1780 gebucht und Einkommensteuer als private steuer auf 1810. Wie muss ich das buchen damit die Umsatzsteuer am Ende des Jahres passt?

mws

Du buchst die Umsatzsteuer für sich und die Einkommensteuer für sich , so einfach ist das.
 
Ah...okay, das bringt etwas Licht ins Steuerdunkel, danke sehr🙂

Ja, ich bin selbstständig und hatte noch eine bis dato offene Sache wegen der Anerkennung eines privaten Arbeitszimmers für die Jahre 2008/09 laufen. Das ist es nun wahrscheinlich.

Wär halt schön, die würden mal so einen "inhaltlichen Anhaltspunkt" mit reinschreiben😉

Naja viel anderes können die da nicht reinschreiben, außer dass sie die Umsatzsteuer mit der Einkommensteuer verrechnen.

Da Du aus irgendwelchen Voranmeldungen weisst, dass Du soundsoviel Umsatzsteuer zu bezahlen oder zu kriegen hast und dasselbe bei der Lohn- oder Einkommensteuer der Fall ist, ist es logisch , dass bei einer Verrechnung ein bestimmter Saldo herauskommt.

Diesen bekommst Du dann erstattet oder musst ihn zahlen, je nachdem , ob ein Guthaben oder eine Schuld bleibt.
 
Es wird sich um eine Verechnung i. S. d. BGB handeln.


AEAO (Anwendungserlass Abgabenordnung) zu § 226
(1) Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten sinngemäß die Vorschriften des bürgerlichen Rechts, soweit nichts anderes bestimmt ist.


Du hast z. B. eine ESt-Erstattung und eine USt-Schuld, und diese werden miteinander verrechnet. Wenn jetzt die ESt-Erstattung größer als die USt-Schuld ist, bekommst du noch den Differenzbetrag ausbezahlt. Beispielsweise.

Das FA hat dir eigentlich nur mitgeteilt, dass eine Aufrechnung stattfindet, weil es dazu nach dem Bürglichen Gesetzbuch verpflichtet ist.

Nur am Rande bemerkt:
Wenn du nicht mit dem Vorgang einverstanden bist, musst du einen Aufrechnungsbescheid fordern, da ein Einspruch über die Aufrechnungsmittelung nicht zulässig ist, da es sich um keinen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 handelt. (Schließlich sind wir von der AO ins BGB gegangen...)
 
Hallo zusammen,

Kennt sich hier jemand mit Steuer und Co. aus? Ich steh grad auf dem Schlauch (wie meistens bei dem Thema) und mein Steuerberater ist im Urlaub...

Frage: Was bedeutet es, wenn das Finanzamt eine bestimmte Summe von der Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer umbucht. Ich habe gestern einen Brief bekommen, in dem mir das Amt die Umbuchung mitgeteilt hat. Mir ist nur nicht ganz klar, ob ich die Summe, um die es dabei geht, nun bezahlen muss oder ob das eben eher "nur" ein buchungstechnischer Vorgang ist. Ein Überweisungsschein wie sonst lag jedenfalls nicht dabei... Da steht nur "Summe: 610 Euro".

Hab sowas das erste mal bekommen und hab auch keine Ahnung, warum da jetzt was umgebucht wird.

Wenn jemand ne Idee hat - raus damit🙂

Danke schonmal

Ich denke mal das die 610€ als Privatentnahme gerechnet wird, sprich du hast zumindest laut Finanzamt 610€ des Umsatzes für Betriebsfremde zwecke verwendet.
 

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