J
Joa
Gast
Hallo,
ich benoetige dringend kurzfristig Euren Rat.
Am 22.05.2010 ist meine Frau mit unseren beiden Kindern aus unserem Haus ausgezogen. Dies war nicht ueberraschend, sondern geplant, nachdem wir ca. 2,5 Jahre um unsere Ehe kaempften, aber letztendlich trotz Eheberatung u. s. w. nicht mehr zusammen kamen.
Die Aufteilung des Hausrats verlief einigermassen Einvernehmlich.
Bei der Klaerung des Umgangsrechts hatte ich erste Gespraeche mit meiner Frau, wobei unsere Vorstellungen weit auseinander lagen. Ich hatte vorgeschlagen, das Thema bei einer Fachberatung zu Besprechen bzw. bei einer Beratung des Jugendamtes, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Jugendamt so eine Beratung anbietet.
Zu meiner Überraschung bekam ich bereits zwei Wochen nach dem Auszug, am 08.06.2010 Post von der Anwaeltin meiner Frau, in der ich zwei moegliche Modelle zum Umgangsrecht vorgeschlagen bekam. Sie moechte anscheinend kein Gespraech um einen Kompromiss zu finden.
In dem Schreiben der Anwaeltin werde ich aufgefordert, mich bis zum 14.06.2010 zu aeussern.
Eigentlich moechte ich dieses Thema nicht ueber Anwaelte klaeren!
Vielmehr moechte ich dieses Thema bei einer Beratungsstelle der Caritas oder dem Jugendamt besprechen.
Jetzt meine Fragen an Euch:
Muss ich mich bis zum 14.06.2010 aeussern, bzw. was kann die Anwaeltin unternehmen, wenn ich mich bis zur Frist nicht aeussere?
Hat jemand von euch bereits aehnliche Erfahrungen und hat Ratschlaege fuer mich?
Bekomme ich vom Jugendamt Unterstueztung?
Falls euch sonst irgendein Rat einfaellt, der mir helfen koennte, bin ich euch sehr dankbar.
Die Situation ueberfordert mich momentan total L.
Vielen Dank!
Joa
ich benoetige dringend kurzfristig Euren Rat.
Am 22.05.2010 ist meine Frau mit unseren beiden Kindern aus unserem Haus ausgezogen. Dies war nicht ueberraschend, sondern geplant, nachdem wir ca. 2,5 Jahre um unsere Ehe kaempften, aber letztendlich trotz Eheberatung u. s. w. nicht mehr zusammen kamen.
Die Aufteilung des Hausrats verlief einigermassen Einvernehmlich.
Bei der Klaerung des Umgangsrechts hatte ich erste Gespraeche mit meiner Frau, wobei unsere Vorstellungen weit auseinander lagen. Ich hatte vorgeschlagen, das Thema bei einer Fachberatung zu Besprechen bzw. bei einer Beratung des Jugendamtes, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Jugendamt so eine Beratung anbietet.
Zu meiner Überraschung bekam ich bereits zwei Wochen nach dem Auszug, am 08.06.2010 Post von der Anwaeltin meiner Frau, in der ich zwei moegliche Modelle zum Umgangsrecht vorgeschlagen bekam. Sie moechte anscheinend kein Gespraech um einen Kompromiss zu finden.
In dem Schreiben der Anwaeltin werde ich aufgefordert, mich bis zum 14.06.2010 zu aeussern.
Eigentlich moechte ich dieses Thema nicht ueber Anwaelte klaeren!
Vielmehr moechte ich dieses Thema bei einer Beratungsstelle der Caritas oder dem Jugendamt besprechen.
Jetzt meine Fragen an Euch:
Muss ich mich bis zum 14.06.2010 aeussern, bzw. was kann die Anwaeltin unternehmen, wenn ich mich bis zur Frist nicht aeussere?
Hat jemand von euch bereits aehnliche Erfahrungen und hat Ratschlaege fuer mich?
Bekomme ich vom Jugendamt Unterstueztung?
Falls euch sonst irgendein Rat einfaellt, der mir helfen koennte, bin ich euch sehr dankbar.
Die Situation ueberfordert mich momentan total L.
Vielen Dank!
Joa