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Umgangrecht - brauche DRINGEND Hilfe

J

Joa

Gast
Hallo,

ich benoetige dringend kurzfristig Euren Rat.

Am 22.05.2010 ist meine Frau mit unseren beiden Kindern aus unserem Haus ausgezogen. Dies war nicht ueberraschend, sondern geplant, nachdem wir ca. 2,5 Jahre um unsere Ehe kaempften, aber letztendlich trotz Eheberatung u. s. w. nicht mehr zusammen kamen.
Die Aufteilung des Hausrats verlief einigermassen Einvernehmlich.
Bei der Klaerung des Umgangsrechts hatte ich erste Gespraeche mit meiner Frau, wobei unsere Vorstellungen weit auseinander lagen. Ich hatte vorgeschlagen, das Thema bei einer Fachberatung zu Besprechen bzw. bei einer Beratung des Jugendamtes, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Jugendamt so eine Beratung anbietet.
Zu meiner Überraschung bekam ich bereits zwei Wochen nach dem Auszug, am 08.06.2010 Post von der Anwaeltin meiner Frau, in der ich zwei moegliche Modelle zum Umgangsrecht vorgeschlagen bekam. Sie moechte anscheinend kein Gespraech um einen Kompromiss zu finden.
In dem Schreiben der Anwaeltin werde ich aufgefordert, mich bis zum 14.06.2010 zu aeussern.
Eigentlich moechte ich dieses Thema nicht ueber Anwaelte klaeren!
Vielmehr moechte ich dieses Thema bei einer Beratungsstelle der Caritas oder dem Jugendamt besprechen.

Jetzt meine Fragen an Euch:
Muss ich mich bis zum 14.06.2010 aeussern, bzw. was kann die Anwaeltin unternehmen, wenn ich mich bis zur Frist nicht aeussere?
Hat jemand von euch bereits aehnliche Erfahrungen und hat Ratschlaege fuer mich?
Bekomme ich vom Jugendamt Unterstueztung?
Falls euch sonst irgendein Rat einfaellt, der mir helfen koennte, bin ich euch sehr dankbar.
Die Situation ueberfordert mich momentan total L.

Vielen Dank!
Joa
 
Erstmal tut es mir sehr leid, dass die Kommunikation offenbar nicht so klappt, wie Du es Dir vorstellst.

Leider schreibst Du nichts Inhaltliches zu deinen bzw. zu ihren vostellungen, dann könnte ich Dir sagen, was eben wahrscheinlich klappt und was wohl eher nicht.

Zu Deinen Fragen:

Muss ich mich bis zum 14.06.2010 aeussern, bzw. was kann die Anwaeltin unternehmen, wenn ich mich bis zur Frist nicht aeussere?

Müssen musst du gar nichts.
Deine Ex-Frau könnte gerichtlich eine Umgangsregelung bantragen. D.h. es wird dann vor dem Gericht beschlossen. Hat neben all seinen Nachteilen den Vorteil, dass der Beschluss recht verbindlich ist.

Weiter passiert nichts.

Hat jemand von euch bereits aehnliche Erfahrungen und hat Ratschlaege fuer mich?

Ich habe Erfahrung en masse in diesem Metier, leider. mein ratschlag wäre schon, isch nicht in diese Sache zu verbeißen. Wie oben schon geschrieben, müsste ich für konkrete Vorschläge auch wissen, über was Ihr da streitet. Stichwort streiten: den Ki9ndern tuts besser, wenn Ihr es lasst. Wenn die Ex streiten will (und so siehts aus) dann muss einer nachgeben, in dem Fall dann wohl Du. Wie alt sind die Kinder?

Bekomme ich vom Jugendamt Unterstueztung?

Ja, aber mehr, als Deine Frau zu einem Gespräch einladen, können die auch nicht machen. Sie bieten Beratung und das machen sie auch, aber ab da hörts dann auf. man kann nur Leute beraten, die sich auch beraten lassen wollen.

Falls euch sonst irgendein Rat einfaellt, der mir helfen koennte, bin ich euch sehr dankbar.

Ich würde die Sache mit dem Jugendamt jetzt lassen, denn die Bühne, auf der deine Frau spielen will, ist ja geklärt. Du machst Dir nur Stress.

Ich würde der Anwältin schon antworten, Deine Vorstellungen zum Umgang darlegen. Wenn Dir beide Vorschläge Deiner Frau nicht gefallen, eigene einbringen und die gut erklären. Entgegenkommen signalisieren, nicht eskalieren.

Ansonsten auf den Gerichtstermin warten. Brauchst keinen Anwalt dafür. Allerdings werden u.U. die Kinder angehört.
 
Eine Anwalt brauchst du nicht, aber es wäre Ratsam.

heute hatte ich eine Verhandlung, die ging im Sinne der Kinder aus - es wurde ein genauer Plan für die nächsten vier Monate festgelegt, der dann abschließend überprüft wird und ein Beschluss gefasst wird - es geht immer um die Kinder und nicht um Papa oder Mama.

Wenn sich nichts tut, würde ich dir echt den Weg zum Anwalt empfehlen und einen Antrag bei Gericht stellen.

Wie stellt man denn so einen Antrag vor Gericht?

Und was ist dann nach den 4 Monaten? Geht man dann wieder vors Gericht?
 
Hallo,

an alle vielen, vielen Dank fuer Eure Eintraege, Hilfe und Ratschlaege, besonders an DieDiva und weidebirke.
Entschuldigt meine spaete Reaktion, aber ich war letzte Woche dann so mit diesen Themen beschaeftigt, dass ich Eure Eintraege nur gelesen habe, aber nicht mehr zum Antworten kam.

Ich habe jetzt einen Termin bei der Caritas zur Beratung vereinbart und beim Jugendamt. Wegen der Dringlichkeit bekam ich vorab vom Jugendamt ich eine sehr umfangreiche, fundierte Beratung, d. h. alle meine Fragen wurden beantwortet und darueber hinaus bekam ich auch noch einige Tipps, u. a. zum Vorgehen, Verhaltensweisen, u.s.w. Auf Empfehlung des Beraterin vom Jugendamt habe ich habe jetzt der Anwältin geschrieben, dass ich mich zu den Vorschlaege meiner Frau zum Umgangsrecht bis auf weiteres nicht aeussern moechte, da ich mich erst beraten lassen moechte und ich mich zu gegebener Zeit melden werde. Offensichtlich wurde dies angenommen.
Lt. Jugendamt koennte die Anwaeltin jetzt vor Gericht die Umgangsrecht- Regelung einreichen, aber mit wenig Aussicht auf Erfolg. Die Beraterin gab mir die Auskunft, der Richter wuerde zuerst eine Beratung einfordern und ausserdem das Jugendamt befragen.
Einen Anwalt habe ich jetzt noch nicht genommen.
Meiner Frau habe ich einen gemeinsamen Beratungstermin vorgeschlagen, Sie hat sich aber noch nicht geaeussert. Den Vorschlag zu einem gemeinsamen Termin hatte ich schon selbst und bekam diesen auch von der Beraterin, da natuerlich die Chance auf eine Einigung und Kompromiss besteht.
Ich warte jetzt erstmal die Beratung ab. Vorstellungen zum Umgangsrecht habe ich schon eine Weile. Hoffentlich finden wir eine Loesung, mit der wir alle, unsere Kinder, meine Frau und ich, leben koennen.

@weidebirke
Wie alt sind die Kinder
Antwort: am 10. Juli werden beide 6 Jahre


Ich halte euch auf dem Laufenden, was sich in den naechsten Tagen und Wochen ergibt.
Nochmals vielen Dank an Euch.🙂

Joa
 

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