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Übungsleiterpauschale in der insovenz

C

Cez

Gast
Hi,
Vorab zu mir ich bin 25 Jahre jung und bin Student.
aktuell habe ich einen Nebenjob und beziehe Bafög.
Ich bin aktuell in einer Insolvenz und schöpfe den vollen Betrag aus durch meinen Nebenjob und Bafög sodass ich eig nichts mehr verdienen dürfte.
Jetzt zur meiner Frage : wird eine Übungsleiterpauschale gepfändet ? Ich habe von einem gehört das das unpfändbar sei dann habe ich mich im Internet schlau gemacht und ein paar aussagen das es tatsächlich unpfändbar sei. Und da stand auch das man nur 1/3 der Zeit als Übungsleiter zu seinem Vollzeit Job ausüben darf sonst wäre es auch anrechenbar. Da ich aber Student bin und einen neben Job habe und keine Vollzeit Tätigkeit gilt das auch für mich ? Oder dürfte ich die ganzen 3000€ verdienen.
Vielen Dank 👍🏼
 
Du müsstest im Net prüfen, ob ein Statusfeststellungsverfahren eine Antwort darauf gibt, ob Du Student oder Übungsleiter bist. ( https://www.deutsche-rentenversiche...m/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren.html )
Nicht jeder, der an einer Uni eingeschrieben ist, sich aber dort kaum sehen lässt, ist tatsächlich Student.

Weiterhin müsstest Du prüfen, ob ein Teil der Vergütung eine Aufwandsentschädigung ist. ( Kaufst Du ein Busticket um Übungen zu leiten und man erstattet es Dir, so kann ich mir nicht vorstellen, dass Du damit "Gewinn" hast).

Wenn das beides fest steht, müsstest Du prüfen, ob Du tatsächlich Student geblieben bist und wieviel von den Bezügen, als Verdienst betrachtet, übrig geblieben ist.
Dabei könnte es sich -auch- um überobligatorische Leistungen in dem Sinne handeln, dass Du neben einem fulltime-job als Student noch einen Nebenjob als Ü-Leiter hast aber nicht haben musst.
Überobligatorische Tätigkeiten würden ggf nur teilweise "angerechnet", wären nur teilweise "weg".(https://www.ra-franzke.de/privatinsolvenz-Nebenjob/)

Jedenfalls wird es aber eine Pflicht geben, dass Du eine Mitteilung zu machen hast. Unterlässt Du es, so drohen Konsequenzen.
 
Das wäre ja was, wenn man Insolvenz anmeldet, und dann Bafög, Nebenjob und noch einen Nebenjob mit 3000 Euro haben dürfte.
Kann ich mir nicht vorstellen.
 
Das wäre ja was, wenn man Insolvenz anmeldet, und dann Bafög, Nebenjob und noch einen Nebenjob mit 3000 Euro haben dürfte.
Kann ich mir nicht vorstellen.
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ja tatsächlich ist es so das es Pfändungsfrei ist also die ehrenamtliche Tätigkeit.
Das muss man beim insolvenzverwalter und beim vollstreckungsgericht beantragen.
Habe es beantragt und ging durch.
Das wäre ja was, wenn man Insolvenz anmeldet, und dann Bafög, Nebenjob und noch einen Nebenjob mit 3000 Euro haben dürfte.
Kann ich mir nicht vorstellen.
 

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