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TV-L Besitzstand Kinderzulage

G

Gast

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Hallo,

Ich wurde vom LBV BaWü gleich doppelt betrogen:
1. Während der Überleitung vom BAT in den TV-L in 2006 war ich mit 75% Teilzeitbeschäftigt (Elternzeit). Man hat mir bei der Überleitung daher als Besitzstand Kinderzulage für 1 Kind auch nur 75% von den 90€ anerkannt. Ich glaube, dass war rechtswidrig, da eine Elternzeit "unschädlich" sein musste.
2. Meine Frau ist Beamtin und hat 3 Jahre Erziehungsurlaub gemacht. Nun geht Sie 50% arbeiten. Da Sie das Kindergeld bezieht, hat man mir den Besitzstand nun vollends gestrichen, und Sie erhält nur die Hälfte von 90€. Wenn Sie das 2.te Kind bekommt (ist unterwegs), dann ist die Kinderzulage wohl endgültig weg (solange meine Frau nicht arbeitet). In einem Schreiben in 2006 wurde man vom LBV wohl auf diese Problematik aufmerksam gemacht, aber: Ich habe das damals wohl übersehen oder nicht verstanden. Ausserdem dachte ich mir als ich den Besitzstand auf dem Lohnzettel sah: Besitzstand ist Besitzsand und kann mir nicht mehr weggenommen werden. Da bin ich wohl reingefallen?

Lohnt sich der Gang vor Gericht?

Joachim
 

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