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Trennung im Alter -wo bekommt man Hilfe?

Minnatante

Neues Mitglied
Hallo, nach vielen Jahren will ich mich nun endgültig von meinem Mann trennen. Da ich aber meine demente Mutter hier zu Hause pflege, ist das nicht so einfach. Ich will sie in eine neue kleine Wohnung mitnehmen, um sie auch weiter zu pflegen. Bin aber in den letzten Jahren immer mehr in eine finanzielle Situation geraten, die mir so einen Umzug nicht gestattet. Ich bin von meinem Mann finanziell abhängig und das weiß er. Als Pensionärin habe ich eine gute Pension und ja auch noch die Rente meiner Mutter, aber eben keine Rücklagen für Umzug usw. Auch weiß ich nicht, wie das bei Trennung ist, bekommen wir, wenn man sich nicht scheiden läßt, auch jeder noch die Witwenrente bei Tod des anderen. Wir wohnen ja dann getrennt. Hilfe habe ich keine weiter, mit meiner Tochter und Enkel habe ich auch Streit, weil die mich nur ausgenutzt haben und ich jetzt einfach nicht mehr will. Ich will nur alleinsein und meine Ruhe haben. Wer kennt ähnliche Fälle und kann mir vielleicht einen Rat geben.
Danke!
 
Trennung im Alter -wo bekommt man Hilfe? --> Fachanwalt!!!

Hallo ,herzlich willkommen im Forum ! 🙂


Am sinnvollsten in Deiner Situation wäre die Beratung durch einen
Fachanwalt für Familienrecht --auch und gerade,weil für Dich eine "Nur-Trennung" hier am sinnvollsten scheint und
Du Dir unbedingt fundierten Rat holen solltest,
um z.B. einem evl. Scheidungsbegehren Deines Mannes entgegentreten zu können.

Eine Wohnung "gemeinsam" mit der Mutter sollte gut überlegt sein,
da evl. Deine Kraft irgendwann nicht mehr reicht,die Demenz vielleicht ein zu krasses Stadium erreicht -und dann eine zusätzliche ambulante Pflegehilfe sich besser organisieren ließe,wenn Deine Mutter eine Wohnung/einen Wohnbereich hätte,der sich von Deinem etwas separieren läßt.((Ist meine eigene Erfahrung ))

Du bist durch einen Wunsch nach Trennung nicht "automatisch rechtelos" oder "finanziell ruiniert" -
ich vermute,Du hast bereits SEHR LANGE gezögert und nun ist das Faß mehr als übergeschwappt?

Ab Trennungstag,den man schriftlich definieren sollte ,steht Dir vom Ehemann Auskunft über sein Einkommen und Trennungsunterhalt zu.

Dein eigenes Einkommen wird angerechnet.

Die Einkünfte Deiner Mutter bleiben außen vor,es sei denn, sie leistet Dir "Unterhalt" .

Ihr eigenes Einkommen mindert höchstens teilweise Deine Wohnkostenansprüche,wenn Ihr zusammenwohnt.

Auch ein evl. Pflegegeld,welches ihr gezahlt wird (bei Demenz ist nun auch "Stufe 0" möglich und eine jährl. Pauschale wg."eingeschränkter Alltagskompetenz" ) ,wird NICHT automatisch komplett bei Dir angerechnet - dazu gibt es Grundsatzentscheidungen ,ggf. wird dies "teilweise nach billigem Ermessen" dazugezählt-- dies aber kann ein RA besser beurteilen.

Der Anwalt ist schon DESHALB wichtig,weil er auf Deine Bitte diesen Brief verfassen kann :

"Sehr geehrter Herr XY,
Frau XY hat mich bevollmächtigt ,ihre Rechte zu vertreten.

Ab dem Tag XYZ erklärt sie,daß sie sich von Ihnen dauerhaft getrennt hat.
Um Ihren Anspruch auf auffüllenden Trennungsunterhalt zu berechnen ab selbigem Tag ,bitte ich um geordnete Darlegung Ihrer Einkünfte in den vergangenen 12 Monaten/ den letzten 3 Jahren bei Selbstständigkeit bis zum X.X. zu meinen Händen...."

Damit hast Du nicht nur ggü.Deinem Mann den Tag definiert,
Du gründest damit auch ggf. Ansprüche auf Sozialhilfe ,
hast etwas in der Hand bei Wohnungssuche.

Ein Vermieter sieht:
diese Frau hat zwar selbst nicht grade Reichtümer,wird aber noch auffüllend Trennungszuschuß bekommen.


Wie Ihr den Hausrat und den Zugewinn teilt,ob Ihr vielleicht sowieso besser außergerichtlich einen "Trennungsvertrag" aushandelt und diesen notariell beglaubigen laßt, kann und sollte ein Anwalt klären.

Der RA haftet auch Dir gegenüber für "Falschberatung" - es geht ja um sehr weitreichende Dinge-- er kann Dir jede Menge Gerichtskosten ersparen.

Du solltest also unbedingt dort nicht sparen !

Eine Einigung OHNE GERICHT ist immer die Beste.
Vielleicht geht es so für Dich auch viel leichter ,als Du jetzt denkst--denn:

Dir steht ja evl. auch ein Vermögensausgleich zu ,der Dir die Umzugskosten aus eigener Kraft ermöglicht.

Es gibt bei sehr langen Ehen und höherem Alter des nicht so gut gestellten Ehepartners ("Hausfrauenehe") immer die Möglichkeit,eine Scheidung völlig zu verhindern ,da das Familiengericht hier berücksichtigen muß,daß eine Rentnerin "in ihrer Lebensstellung" zu sehr beeinträchtigt würde , daß AUCH der drohende Verlust der Witwenrente bei ihr viel wahrscheinlicher sich negativ auswirken würde. Auch bei Krankheit ist eine Scheidung gegen den Willen oft
"unzumutbar" -- ältere Ehefrauen vor allem sind diesbezüglich also
etwas besser geschützt,denn der Trennungsunterhalt wurde NICHT
in Frage gestellt bei den Unterhaltsänderungen .

Übrigens--wenn Du eine "gute Pension" bekommst, wärst Du EIGENTLICH auch kreditwürdig - und sei es eine Ratengewährung durch das Umzugsunternehmen !


Vor irgendwelchen staatlichen Zuschüssen ist (ggf.sogar für die Rechtsberatungskosten!) hier ganz klar Dein Ehemann unterhaltsverpflichtet.

Du mußt also so oder so Nägel mit Köpfen machen ,Dir Anwalt suchen !

Daß Du durch Kinder/Enkel keine Hilfe bekommst, kann auch von Vorteil sein 😉 --Du bist niemandem zum Dank verpflichtet,niemand redet Dir ins neue Leben rein!


Gruß!

Micky
 

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