Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Transgender

Linaria

Neues Mitglied
Hallo zusammen, ich schreibe mein anliegen in der hofnung auf rat oder hilfe nun mal hier herein da es hier das thema schon vertreten is.
Ich bin transgender, stehe kurz davor das mir die krankenkasse die Geschlechtsangleichung und eine Brust feminisierung übernimmt, doch nun will der mediezinische dienst meiner krankenkasse die TKK im übrigen noch ein paar aktuellere unterlagen.(Hierbei handelt es sich um neuere unterlagen die meinen aktuellen stand entsprechen, all meine altunterlagen also meine akte habe ich). Und damit kommen wir zu meinem problem, mein psychologe der mich die hormon therapy eingeleite und überwacht hatte ist nun unerreichbar ruhestand oder so, ich bekomme keinerlei kontakt mehr und benötige nun einen oder eine neue ärztin der oder die in diesem bereich tätig ist, weiß da vieleicht jemand etwas das mir helfen kann? Mfg Ria
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Linaria,

schau mal hier: Transgender. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Ria!
Vielleicht mal bei einer Beratungsstelle für Trans- oder Homosexuelle anrufen und fragen, ob die einen Arzt kennen? Die sind ja manchmal recht gut vernetzt. Auf jeden Fall finde ich dich recht mutig und wünsche dir ganz viel Erfolg auf diesem neuen Lebensabschnitt.
 
Die Arztunterlagen müssen noch existieren, Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.

Bitte füge in deinen Post oder etwaige Antworten ein paar Abschnitte oder zumindest Satzzeichen (Punkte) ein. So ist es anstrengend zu lesen und du wirst entsprechend weniger Antworten erhalten.
 
Im Netz das hier gefunden:

"Wird eine Praxis nun aus welchen Gründen auch immer geschlossen, so ändere dieses nichts an den Verpflichtungen zur Aufbewahrung, betont Hennig. „Es macht es aber komplizierter“, fügt der Experte hinzu. „Denn bevor Sie nun eine Akte bekommen und/oder Ihren Anspruch auf Auskunft geltend machen können, müssen Sie erst einmal wissen, wo der Arzt denn nun erreichbar ist und wo Ihre Akte gelagert wird.“

Einige Praxen seien postalisch über Nachsendungen dennoch erreichbar. „Probieren Sie also immer die schriftliche Anforderung der Akte an die alte Arztanschrift und hoffen, dass es einen Nachsendeauftrag gibt.“

Hatte der Arzt bisher eine Kassenzulassung, so könnten Betroffene auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach einer Anschrift des Arztes fragen und dort um Auskunft bitten. Einige Ärzte nutzten auch spezielle Dienstleister, um die Akten innerhalb der gesetzlichen Frist von zehn Jahren abrufbar zu halten. Alternativ (und auch bei Ärzten ohne Kassenzulassung) kann Hennig zufolge auch die Ärztekammer kontaktiert werden. „Diese haben auch nach Ende einer Praxis meist Kontaktdaten oder können mit einer Postanschrift oder Lagerungsstätte helfen."

Ich würde mich also im Zweifel an die Ärztekammer wenden.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben