Der Titel gilt 30 Jahre,jeder Vollstreckungsversuch unterbricht die Verjährung..bzw. verlängert die Gültigkeit?
Leider bin ich da nicht absolut sattelfest ...aber...im Unterschied zu
"institutionellen Gläubigern" ,die oft "aufgeben" ,würde ich als privater Gläubiger dann doch HOFFEN ,ihn irgendwann in einer Phase,wo er sich in "Sicherheit wiegt" pfänden zu können.
Irgendwann macht er nen Fehler,kauft ein Auto,hat wieder Sparguthaben ,richtet ein neues Konto mit Dispo ein,bekommt Finanzamtsrückzahlungen,bekommt Rente...
Du kennst ihn am besten ...es gibt leider wirklich genug Trickser,die
sehr lange ungeschoren bleiben.
TROTZDEM!
Mit Teilpfändung --immer wieder versuchen...hast Du sicher eher Erfolg--denn: ein Inkassobüro wird "aussichtslos eingestufte Fälle" erst recht nicht kaufen...
Es ist bitter ,ich glaub Dir das.
Doch verschleudern würde ich den Titel nicht,zumindestens JETZT noch nicht.
vielleicht hat jemand noch bessere Ratschläge...
Gruß!
Micky