Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

thema:Verwandtschaftsdarlehen

G

Gast

Gast
hallo ,ich brauche den ein oder anderen Tipp zum Thema "Verwandtschaftsdarlehen"- wie muß das laufen?Muß der Betrag fließen oder ,oder ,oder ???? Bin für jede Anregung dankbar !
 
es kommt immer auf den vertrag an den du abschliesst.denn ohne etwas schriftliches hast du unter umständen das nachsehen.
vertrauen ist gut,kontrolle ist besser!
mach fixe rückzahlungsraten aus.stell die summe fällig wenn keine rückzahlung erfolgt.es gibt ein standartformular mit dem du notfalls bei gericht deine forderung einklagen kannst.
im i-net findest du bestimmt einen standardvertrag für darlehen,egal ob privat oder geschäftlich.es reicht aber auch aus wenn beide ihre unterschrift darunter setzen.vergiss nicht die vetragssumme einzusetzen UND lass dir die raten auf dein konto überweisen,so hast du immer was schriftliches.

hoffe ich konnte dir helfen
liebe grüsse wuschl
 
Grundsätzlich sollte man es so ausgestalten wie unter fremden Dritten, also unbedingt schriftlich mit Fixierung der Darlehensbedingungen (Zinssatz, Tilgung, Laufzeit, etc...).
Wichtig ist auch, daß der Darlehensgeber die Zinsen, die er erhält, versteuern muß (=Einkommen aus Kapitalvermögen).
Deine Frage, ob der Betrag fließen muß, ist mir nicht ganz klar... wenn kein Geld fließt, braucht man auch kein Darlehen.

mfg
fred
 
Du mußt deutlicher werden, denn ich vermute, daß es sich keineswegs um ein "normales" Darlehen handelt, sondern eventuell um die Sicherung von Geld wegen drohender Zwangsvollstreckung?
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben