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Teilhabe am Arbeitsleben? Hähhhh???

  • Starter*in Starter*in Dumdi
  • Datum Start Datum Start
D

Dumdi

Gast
Hallo,

ich bin ganz neu hier und habe eine wichtige Frage.

Ich bin wegen Krankheit arbeitslos geworden und komme frisch aus einer Reha.

Nun erhielt ich einen Brief von der Rentenversicherung; ich solle das beiliegende Formular ausfüllen und wieder zurück schicken.

Da steht etwas von "Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben" .

Habe inzwischen google gefragt, aber irgendwie verstehe ich immer noch "Bahnhof".

Muss wohl wieder irgendeine Neuerung sein und ich blicke einfach nicht durch!

Ach ja, und ich soll zu einem Gutachter, der dann diesen Antrag überprüfen soll!?

HILFE!

Was wollen die von mir???

Mit lieben Grüßen
Dumdi
 
Hi Dumdi,

dieser Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" umfasst z.B. Wiedereingliederungen (nach langer Krankheit ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Arbeitslosengeld), Umschulungen oder Weiterbildungen. Ist also nix Schlimmes. Finde ich schon ok, dass dir der Rentenversicherungsträger so etwas von selbst zukommen lässt.

Wenn der Antrag gestellt ist, weiß jetzt nicht, wie krank du bist, was du gelernt hast usw., wird von einem Gutachter überprüft, welche Arbeiten für dich überhaupt noch in Frage kommen. Danach wird dann für dich eine Möglichkeit gesucht wieder am Arbeitsleben teilzuhaben.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
 
Hi Dumdi,

also hier:

http://www.bahnva.de/internet/bahnv...ilhabe?OpenDocument&ispNavEntryLevel=01.20.03

hab ich aber was gefunden, das es ganz gut erklärt. In Kurzform das Wichtigste an der Sache:

Die wollen Dich mit weiteren Zuschüssen so fördern, dass Du möglichst wieder optimal ins Berufsleben eingegliedert werden kannst.

Hie rein Auszug, was das sein kann:

Der Leistungskatalog zur Teilhabe am Arbeitsleben umfasst folgende Maßnahmen:


Arbeitsplatzumsetzung innerhalb des Betriebes,
Anlernmaßnahmen,
berufliche Anpassung, Aus- und Weiterbildung; auch in Form einer Fortbildung oder Umschulung

Dies kann beispielsweise in Form von qualifizierenden Maßnahmen und der anschließenden Vermittlung eines entsprechenden Arbeitsplatzes unter Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeit erfolgen.

Des Weiteren können


Zuschüsse zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges einschließlich der behinderungsbedingten Zusatzausstattung gewährt sowie
Kosten für Arbeitsausrüstungen, Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen von der BVA übernommen werden, wenn diese Leistungen zu einer möglichst dauerhaften Wiedereingliederung ins Berufsleben führen.

Naja, das mit dem Gutachter... ich glaube nicht, dass der den Antrag begutachten soll, eher mal Dich :O)

Gel06
 

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