Ich würde einen VOLLJÄHRIGEN Freund nehmen...der holt sich einen "Beratungsschein" beim Amtsgericht (dort muß er nur irgendwas angeben...Unterhaltsberatung...z.B.)...das kostet einen einkommenslosen Menschen 10Euro Selbstbeteiligung.(Kannst ja fragen,ob Du schon als Minderjährige Anspruch auf Beratungsschein selbst hast...)
Mit dem Schein zieht Ihr los...sucht einen "Fachanwalt Familienrecht"...oder Strafrecht..
Geht zusammen hin,macht vorher eine Liste mit Fragen/Notizen: was lief wann,wo warst Du schon,welche Auskunft...
Solange Du in der ersten Ausbildung bist(bzw.als Minderjährige sowieso)sind Deine Eltern UNTERHALTSVERPFLICHTET !
Das Jugendamt ist oft total überlastet,möchte NIE Prozesse gegen Eltern führen oder Streits austragen.
Zwar müssen die "von "Amts wegen" den Minderjährigen helfen...ABER...
Die Realität sieht erschreckend aus!(Vertrösten,rumeiern,inkompetent sein,gesetzesunkundig sein...meine Erfahrungen ...und sicher die von einigen hier(siehe "GISMO").
Also😀u hast erst mal begründet den Unterhaltsanspruch..wenn die Eltern nicht zahlen können/wollen,muß das JA ODER das Sozialamt Dir die Mittel zum Leben bereitstellen!!!
Schon dafür ist ein Anwalt gut...erfahrungsgemäß reagieren Ämter/Eltern...ganz sachlich plötzlich,wenn dort jemand mit Sachkenntnis gegenübertritt!
Dir gegenüber verhalten sie sich KRIMINELL!(die Eltern...und wegen Hilfeverweigerung auch die JA-Tanten...)
Und zum strafrechtlichen kann auch NUR der Anwalt was sagen...das JA hält sich raus...handelt maximal(widerwillig) bei amtlichen Auflagen.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Falls Du GAR NICHT weiterkommst...mach folgendes:
Schreib einen schönen langen Brief mit ALLEN Vorkommnissen ..und Deinen Zeugen(Freund/dessen Eltern/JA-Notdienst-mitarbeiter...) DIREKT ans Familiengericht!
Bitte den Vorsitzenden Richter (Name steht im Internet auf der Seite des zuständigen Amtsgerichtes!!) um Hilfe...
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Du brauchst:Unterhalt,Zustimmung zum Aufenthalt,ggf.einen anderen Sorgeberechtigten(bis Du 18 bist??)...und außerdem eine Rechtshilfe im Mißhandlungsverfahren...
Einsperren,beleidigen,ohrfeigen lassen...sind KEINE "erlaubten Erziehungsmittel"--sondern STRAFTATEN.
Ab dem 16.Geburtstag kannst Du auch allein wohnen!(Ab 18 dann sowieso!).
Ich hoffe,Du konzentrierst Dich trotz des Stresses aus Deine Ausbildung...laß sowas nie schleifen...es sichert möglicherweise Deine Zukunft!
Bitte melde Dich dann noch mal...und sag,was wie gelaufen ist!
Herzlichster Gruß!