Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Streit um die Wohnung mit meinem Mitbewohner

JKL

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
meine Freundin hat ein großes Problem. Sie hat eine Wohnung mit ihrem Ex Freund (erst seit paar Wochen getrennt) und möchte nun das er auszieht weil er sie mehr oder weniger belästigt. hier einige Beispiele
-geht ihr mit Absicht auf die nerven, also er provoziert sie regelrecht
-macht alles unordentlich
-versucht "psychotricks"
-macht laut Musik um Sie beim lernen zu stören(Studium)
- Und und und..
Er dagegen "verweigert" es. Jetzt zu meiner Frage.. gibt es einen Weg ihn quasi raus schmeißen zu lassen? Wäre es sinnvoll ein Anwalt einzuschalten?
-noch eins, beide sind im Mietvertrag als Hauptmieter angegeben aber Sie trägt den Großteil der Wohnung(finanziell)

Ich bedanke mich schon mal im Vorfeld und freue mich auf Eure Antworten.
MFG
 
Wer wieviel zahlt ist nicht von Interesse. Wenn Sie etwas unternehmen will, sollte Sie sich mit dem Vermieter zusammentun und die Wohnung kündigen bzw. auf Zustimmung der Wohnung gegen den Ex Klagen und mit dem Vermieter schon einmal ausmachen, sofern Sie dort wohnen bleiben will, dass Sie im direkten Anschluss mit ihm einen neuen Mietvertrag unterschreibt.

Der Grund dafür ist folgender:

In jedem Mietvertrag steht etwas von Gesamtschuld und das bedeutet, jeder ist für jeden Verantwortlich. Macht der einer etwas was dazu führt, dass die Wohnung gekündigt werden kann, haftet der andere mit, obwohl er dafür nichts kann. Ebenso ist es bei Räumungen. Es können immer nur alle Mieter einer Wohnung geräumt werden, nicht aber nur einzelne.

Daher ist der Umweg Kündigung -> Neuer Mietervertrag unumgänglich, denn solange der gemeinsame Mietvertrag existiert, solange ist der Ex auch weiterhin ganz normaler Mieter der Wohnung mit entsprechenden Rechten.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Mobbing in der Wohnung Sonstiges 30
G Wie Wohnung neu einrichten bzw. geschmacksvoller gestalten? Sonstiges 38
S Schimmel in der Wohnung nach Einzug Sonstiges 43

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben