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Strafverfolgung Vergewaltigung

G

Gast

Gast
Wenn ich zunächst bei der Polizei angebe, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat, dies jedoch dem Täter (Freund/ nun Ex- Freund) vermutlich nicht klar war (aufgrund des früheren gemeinsamen Sexuallebens, SM Interessen, etc.) ich keinen schaden davon getragen habe und ich auch keine anzeige mache und gezielt darauf hinweise bei der Polizei, dass ich keine Strafverfolgung wünsche, mit welchem Strafmass ist für den Täter zu rechnen (er sah die Situation nicht als Vergewaltigung an, er hielt es mehr für nein statt ja bzw. ein Rollenspiel (devot/ dominant) und hat den Ernst der Lage nicht erkannt) ?? Wird dies überhaupt weiter verfolgt?
Ich als Opfer hatte nach der insgesamten Eskalation der Situation, bei der es auch noch in Richtung Nötigung und Freiheitsberaubung ging in Panik die Polizei gerufen. der Stein kam ins Rollen und ich habe das Gefühl, dass wird mir nun strafrechtlich alles zu heftig.

Was kann ich dazu beitragen das Ganze einstellen zu lassen.
Ich machte bereits zwei Aussagen die eher belastend für den "Täter!" sind, wie kann ich diese widerrufen?

Hilfe dringend gesucht!!!

Ich hoffe auf Antworten;
Danke im Voraus!!
 
Da bist ja kräftig in eine komplizierte Rechtslage reingeschludert !

So viel ich weiß, ist alles was mit Körperverletzung zu tun hat ein
Verfolgungsdelikt, kein Antragsdelikt, wie z.B. bei einer Beleidigung.
Eine Einstellung des Verfahrens ist somit erschwert.
Ob das Verfahren die Polizei einstellt, einstellen darf, glaube ich nicht.
Ob es der Staatsanwalt einstellt, hängt von deiner/eurer Stellungnahme
ab, hinsichtlich eurer komischen Spielchen. Das aber benötigt einen
guten Rechtsanwalt.
Ich geh mal davon aus, dass eure Sache vor dem Gericht landet und
dann es sehr pikant zugehen wird.

Ich würde euch beiden raten: Setzt euch zusammen und regelt
das außergerichtlich erst einmal, dann sucht ihr zusammen einen
Rechtsanwalt auf und bittet ihn bei der Staatsanwaltschaft zu
beantragen, dieses Verfahren einstellen zu lassen

Ihr werdet nicht drum herum kommen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Gruß

Germ
.
 
Da Du Anzeige erstattet hast und es sich um ein Kapitaldelikt handelt, bist Du Nebenklägerin. Die Staatsanwaltschaft ist in diesem Fall Hauptkläger.

Versuchst Du die Klage zurückzuziehen könnte es sein das Du wegen falscher Aussage angeklagt wirst.

Wie hoch das Strafmaß sein wird kann Dir niemand sagen.
 
VORSICHT ! ! !

Trifft sich das "Opfer" mit dem "Täter", könnte dem "Täter" unterstellt werden, das "Opfer" unter Druck gesetzt zu haben. Das könnte dann juristisch noch heftigere Folgen haben, als jetzt ohnehin schon erkennbar ist.

Davon würde ich daher unbedingt Abstand nehmen. Hallo Gast, es gibt Sado-Maso-Seiten im Netz. Ich kenne zwar keine, aber vielleicht jemand anderes hier, oder du suchst dir eine solche und schilderst das Dilemma dort einmal. Ansonsten gehe zum Anwalt und lass dich dort beraten, selbiges soll der Täter machen, aber bei einem eigenen Anwalt.

Gruß
Sisandra
 
Da Du Anzeige erstattet hast und es sich um ein Kapitaldelikt handelt, bist Du Nebenklägerin. Die Staatsanwaltschaft ist in diesem Fall Hauptkläger.

Versuchst Du die Klage zurückzuziehen könnte es sein das Du wegen falscher Aussage angeklagt wirst.

Wie hoch das Strafmaß sein wird kann Dir niemand sagen.


Man ist NICHT automatische Nebenkläger, das muss vom Anwalt extra beantragt werden. Und es handelt sich auch nicht um eine Klage, sondern eine Anzeige, der nun von Amts wegen nachgegangen wird. Also bitte ein bißchen Vorsicht hier mit den Begriffen.

Zurückziehen kannst Du gar nichts mehr, es wird ermittelt, der Staatsanwalt entscheidet letztlich, ob Anklage erhoben wird. Bis dahin kannst Du nur, wenn Du verhört wirst, sagen, was Du heute darüber denkst, wie gesagt, die letztliche Entscheidung aber trifft der Staatsanwalt.

Fazit:
1. Du brauchst einen Anwalt.
2. Er ebenfalls


Annika
 
Da bist ja kräftig in eine komplizierte Rechtslage reingeschludert !

So viel ich weiß, ist alles was mit Körperverletzung zu tun hat ein
Verfolgungsdelikt, kein Antragsdelikt, wie z.B. bei einer Beleidigung.
Eine Einstellung des Verfahrens ist somit erschwert.
Ob das Verfahren die Polizei einstellt, einstellen darf, glaube ich nicht.
Ob es der Staatsanwalt einstellt, hängt von deiner/eurer Stellungnahme
ab, hinsichtlich eurer komischen Spielchen. Das aber benötigt einen
guten Rechtsanwalt.
Ich geh mal davon aus, dass eure Sache vor dem Gericht landet und
dann es sehr pikant zugehen wird.

Ich würde euch beiden raten: Setzt euch zusammen und regelt
das außergerichtlich erst einmal, dann sucht ihr zusammen einen
Rechtsanwalt auf und bittet ihn bei der Staatsanwaltschaft zu
beantragen, dieses Verfahren einstellen zu lassen

Ihr werdet nicht drum herum kommen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Gruß

Germ
.


Stimmt, das ist die einzige Möglichkeit, diesen Antrag muss aber EINER stellen, nicht beide zusammen.

Annika
 
Hallo Gast, hallo Annika,

zum Thema Strafverfolgung habe ich Euch mal etwas kopiert. Bei Offizialdelikten wird nach der Anzeige die Klage durch die Staatsanwaltschaft erhoben; bei Sexualstraftaten ist das ebenso - das Opfer ist dann Nebenkläger.

Beate


http://www.ecila.net/index2.php?siteid=hilfeanzeige

Eine Anzeige muss nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung erfolgen, die Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre. Je eher die Vergewaltigung angezeigt wird, um so besser kann allerdings die Beweisführung erfolgen.

Es ist allein Dir überlassen, ob Du eine Anzeige gegen den Täter erstatten möchtest oder nicht. Sicher ist da der Wunsch nach Gerechtigkeit, nach Bestrafung des Täters und Verhinderung weiterer Straftaten, sowie leider oft auch der Druck von außen. Andererseits sind die psychischen Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringt und denen sich viele nicht gewachsen fühlen.Laß Dich nicht von gut gemeinten Ratschlägen von Freunden oder Angehörigen unter Druck setzen lassen, sondern triff Deine eigene Entscheidung. Sei Dir bewusst, dass Du die Anzeige nicht wieder rückgängig machen kannst, weder bei einer Vergewaltigung noch bei sexueller Nötigung, weil die Staatsanwaltschaft zur Ermittlung verpflichtet ist, wenn sie Kenntnis von einem solchen Offizialdelikt bekommt.


Nebenklage
Das Institut der Nebenklage dient dazu, die Rechte des Opfers einer Straftat in einem Strafprozess zu sichern. In § 395 StPO sind die Straftaten aufgeführt, in denen eine Nebenklage möglich ist. Dazu zählen etwa Sexualdelikte, versuchter Mord bzw. Totschlag, Beleidigungen, vorsätzliche Körperverletzungen und Freiheitsberaubung. Auch nahe Angehörige eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten können als Nebenkläger auftreten. Im Jugendverfahren ist gem. § 80 Absatz 3 JGG eine Nebenklage nur eingeschränkt möglich. Im Strafprozess kann der Nebenkläger sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, dessen Kosten bei einer Verurteilung der Angeklagte zu tragen hat. Der Nebenkläger ist Verfahrensbeteiligter und kann unabhängig von der Staatsanwaltschaft Anträge stellen, an Zeugen und Sachverständige Fragen richten etc.
 
du brauchst fachkundige Beratung bei einem Psychologen, Lebensberatung und einen Anwalt mit dem du das durchsprechen kannst.
Vergewaltigung ist und bleibt Vergewaltigung...grad SM-ler kennen die Grenzen sehr genau! SMler halten sich immer an strenge Regeln...das alles klingt bei dir sehr schräg und so als würdest du im Nachhinein den Täter schützen wollen...wovon ich dir dringend abrate. Klär das bitte mit einem Psychologen..du scheinst da immer noch unter Schock zu stehen und verwirrt zu sein.
Es ist an sich o.k. einen Täter zu belasten! Und es ist nicht o.k. im Nachhinein Ausreden für einen erwachsenen Täter, der an sich weiss was er tut, zu suchen.


Tyra
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja,was soll man dazu sagen,wenn SM Intersse besteht..solltest du wissen,dass ein unmissverständliches Codewort unabdingbar ist!! Hättest ihr Euch an diese Grundregel gehalten.. hättest du jetzt nicht diese Sorgen...soll kein Vorwurf sein..lediglich ein Tipp fürs nächste mal!!
Wie man dein Problem auf der strafrechtlichen Ebene lösen kann weiß ich nicht..wie ist es überhaupt zu dieser Anzeige gekommen!? Konnte ich deinem Text leider nicht entnehmen!

Liebe Grüße
 

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