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Gast
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Wenn ich zunächst bei der Polizei angebe, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat, dies jedoch dem Täter (Freund/ nun Ex- Freund) vermutlich nicht klar war (aufgrund des früheren gemeinsamen Sexuallebens, SM Interessen, etc.) ich keinen schaden davon getragen habe und ich auch keine anzeige mache und gezielt darauf hinweise bei der Polizei, dass ich keine Strafverfolgung wünsche, mit welchem Strafmass ist für den Täter zu rechnen (er sah die Situation nicht als Vergewaltigung an, er hielt es mehr für nein statt ja bzw. ein Rollenspiel (devot/ dominant) und hat den Ernst der Lage nicht erkannt) ?? Wird dies überhaupt weiter verfolgt?
Ich als Opfer hatte nach der insgesamten Eskalation der Situation, bei der es auch noch in Richtung Nötigung und Freiheitsberaubung ging in Panik die Polizei gerufen. der Stein kam ins Rollen und ich habe das Gefühl, dass wird mir nun strafrechtlich alles zu heftig.
Was kann ich dazu beitragen das Ganze einstellen zu lassen.
Ich machte bereits zwei Aussagen die eher belastend für den "Täter!" sind, wie kann ich diese widerrufen?
Hilfe dringend gesucht!!!
Ich hoffe auf Antworten;
Danke im Voraus!!
Ich als Opfer hatte nach der insgesamten Eskalation der Situation, bei der es auch noch in Richtung Nötigung und Freiheitsberaubung ging in Panik die Polizei gerufen. der Stein kam ins Rollen und ich habe das Gefühl, dass wird mir nun strafrechtlich alles zu heftig.
Was kann ich dazu beitragen das Ganze einstellen zu lassen.
Ich machte bereits zwei Aussagen die eher belastend für den "Täter!" sind, wie kann ich diese widerrufen?
Hilfe dringend gesucht!!!
Ich hoffe auf Antworten;
Danke im Voraus!!