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Steuerklassenwechsel?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 126702
  • Datum Start Datum Start
G

Gelöscht 126702

Gast
Hallo,
Ich bin alleinerziehend mit Baby. Bin ledig und lebe mit dem Kind alleine. Ich habe vor kurzem den Antrag gestellt, von Steuerklasse 1 auf 2 zu wechseln. Nun bekomme ich vom Finanzamt den Auszug auf dem vermerkt ist :
Steuerklasse 1 und Kinderfreibetrag 0,5

Wo ist mein Denkfehler, warum bin ich nicht in Steuerklasse 2?

LG
 
Falls du keinen weiteren volljährigen Mitbewohner im Haushalt hast und das Sorgerecht, unabhängig davon, ob es allein oder gemeinsam ausgeübt wird, besitzt, könnte das Finanzamt einen Fehler gemacht haben. Du kannst dort freundlich anrufen und nachfragen. In der Regel sollte das kein Problem darstellen.
 
Hallo,

die Steuerklasse II hat ein paar Vorausetzungen und macht sie deshalb etwas komplizierter
als Steuerklasse I.

Kind lebt bei dir und du bist SV pflichtig beschäftigt?
Kindergeld beziehst du alleine?
Hast du einen Partner im gleichen Haushalt?

Ich weiss nicht ob ich noch alle Voraussetzungen zusammen bekomme.
 
Also ich lebe mit dem Kind alleine, hab auch das alleinige Sorgerecht.
Aber beschäftigt wäre ich erst ab August. Im Moment noch alg2 und wollte die Steuerklasse ändern, da ich ab August wieder eine Arbeit habe. Geht das dann erst, wenn ich angefangen habe zu arbeiten?
Lg
 
Steuerklasse 2 für wen - Voraussetzungen
Als alleinerziehendes Elternteil müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um der Steuerklasse 2 zugeordnet zu werden:
  • Sie leben in Ihrem Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind, für welches Sie Kindergeld erhalten beziehungsweise Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben.
  • Ist das Kind bei beiden Eltern gemeldet, erhält nur derjenige den Entlastungsbetrag, der auch Kindergeld bezieht, beziehungsweise den Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt.
  • Sie leben mit dem Kind beziehungsweise den Kindern alleine im Haushalt. Das bedeutet, im Haushalt darf keine weitere volljährige Person gemeldet sein. Egal, ob es sich dabei um einen Ehegatten, eine eingetragene Partnerschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft handelt. Als einzige Ausnahme akzeptiert das Finanzamt pflegebedürftige Personen, um die Sie sich kümmern.
Quelle:
 
Ja das erfülle ich doch alles
Nur dass ich noch nicht sozialversichert beschäftigt bin im Moment
 

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