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Steuerhinterziehungen? - Wichtig!

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Gast

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ich habe eine frage… rein hypothetisch. mutter und tochter leben zusammen und beziehen kindergeld + harz 4. tochter bricht schule ab, das heißt kindergeld wird eigentlichbgestrichen und arbeitsamt drängt sie zu bewerbungsschreiben… aber mutter denkt, es muss ein schreibrn von der schule kommen, damit tochter wirklich abgemeldet ist, tochter hingegen weiß, dass sie es sofort melden muss. um eine absicherung zu haben, will tochter ein oder zwei monate warten bis sie es meldet weil sie sich februar an einer anderen schule anmeldet und "abgesichert" ist… wie ist das, können die ämter das rauskriegen und werden sie es rauskriegen? was kommen für strafen auf sie zu? Ja, das hypothetisch bezieht sich auf mich bin nur mit dem Handy da und müsste alles umändern…
Also ich bin 19 Jahre alt und es bedrückt mich einfach ohne mit dem Wissen etwas in der Hand zu haben immer vom Arbeitsamt belästigt zu werden… meine Mutter hat nächsten Monat ihre Prüfungen wo sie ihre Ausbildung abschließt… es wäre nur Stress, wenn jetzt wegen dem Kindergeld etwas fehlen würde
Bitte Helft mir…
 
Normalerweise wird für eine Übergangszeit von vier Monaten nach Schulabschluss das Kindergeld weitergezahlt. Ob das nach Schulabbruch auch gilt, weiß ich allerdings nicht. Bist du allerdings noch nicht 21 Jahre alt und als arbeitssuchend gemeldet, besteht dein Anspruch auch weiterhin. Guck mal hier:

Voraussetzungen - www.arbeitsagentur.de
 
Da hilft nur die Flucht nach vorn und die Fakten offen legen. Und damit Schadensbegrenzung betreiben.
 
ich habe eine frage… rein hypothetisch. mutter und tochter leben zusammen und beziehen kindergeld + harz 4. tochter bricht schule ab, das heißt kindergeld wird eigentlichbgestrichen und arbeitsamt drängt sie zu bewerbungsschreiben… aber mutter denkt, es muss ein schreibrn von der schule kommen, damit tochter wirklich abgemeldet ist, tochter hingegen weiß, dass sie es sofort melden muss. um eine absicherung zu haben, will tochter ein oder zwei monate warten bis sie es meldet weil sie sich februar an einer anderen schule anmeldet und "abgesichert" ist… wie ist das, können die ämter das rauskriegen und werden sie es rauskriegen? was kommen für strafen auf sie zu? Ja, das hypothetisch bezieht sich auf mich bin nur mit dem Handy da und müsste alles umändern…
Also ich bin 19 Jahre alt und es bedrückt mich einfach ohne mit dem Wissen etwas in der Hand zu haben immer vom Arbeitsamt belästigt zu werden… meine Mutter hat nächsten Monat ihre Prüfungen wo sie ihre Ausbildung abschließt… es wäre nur Stress, wenn jetzt wegen dem Kindergeld etwas fehlen würde
Bitte Helft mir…

Wenn Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und Leistungen nach SGB II bezieht, dann wird das Kindergeld ohnehin bei der Bedarfsermittlung als Einkommen dazu gezählt.
Wenn Ihr nun keinen Anspruch mehr auf Kindergeld habt weil Du nicht mehr zur Schule gehst, dann reduziert sich Euer Einkommen und der Bedarf für Eure Bedarfsgemeinschaft wird neu berechnet und anschließend erhaltet Ihr unterm Strich nicht weniger, sondern genau so viel oder wenig wie vorher.

Der einzige Unterschied besteht darin, dass Du ab dem Zeitpunkt zu dem Du nicht mehr zur Schule gehst, nun theoretisch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst - sprich, Du kannst mit Deiner Arbeitskraft die Hilfebedürftigkeit Eurer Bedarfsgemeinschaft verringern und im Idealfall sogar komplett beenden, je nachdem was Du verdienst.

Das Jobcenter "belästigt" Dich also nicht, sondern es fordert Dich lediglich auf Dich in Bewegung zu setzen ( Bewerbungen, Schulungen, Vorstellungsgespräche etc. ), um für den Rest der Gesellschaft die Kosten für Eure Bedarfsgemeinschaft zu reduzieren.
 
ich habe eine frage… rein hypothetisch. mutter und tochter leben zusammen und beziehen kindergeld + harz 4. tochter bricht schule ab, das heißt kindergeld wird eigentlichbgestrichen und arbeitsamt drängt sie zu bewerbungsschreiben… aber mutter denkt, es muss ein schreibrn von der schule kommen, damit tochter wirklich abgemeldet ist, tochter hingegen weiß, dass sie es sofort melden muss. um eine absicherung zu haben, will tochter ein oder zwei monate warten bis sie es meldet weil sie sich februar an einer anderen schule anmeldet und "abgesichert" ist… wie ist das, können die ämter das rauskriegen und werden sie es rauskriegen? was kommen für strafen auf sie zu? Ja, das hypothetisch bezieht sich auf mich bin nur mit dem Handy da und müsste alles umändern…
Also ich bin 19 Jahre alt und es bedrückt mich einfach ohne mit dem Wissen etwas in der Hand zu haben immer vom Arbeitsamt belästigt zu werden… meine Mutter hat nächsten Monat ihre Prüfungen wo sie ihre Ausbildung abschließt… es wäre nur Stress, wenn jetzt wegen dem Kindergeld etwas fehlen würde
Bitte Helft mir…

Hallo,
rein praktisch gesehen kann ich nicht nachvollziehen warum Du, bzw. Deine Mutter als Vorstand eurer BG diese maßgebliche Änderung dem Amt vorenthaltet?
Wie hier ja schon richtigerweise geschrieben wurde wird Kindergeld zu 100% dem ALG II angerechnet, ein kurzzeitiger Wegfall des Kindergeldes somit keine direkten Auswirkungen auf die Höhe der Leistung haben würde sondern lediglich sich die Leistungsbezeichnung ändern würde.

Ob das Amt (Arge bzw. Familienkasse) so was herausbekommen kann? Im Allgemeinen: Ja.
I.d.R. zu Ende jeden Quartals wird formal oder auch durch Mitarbeiter im Außendienst der Sachverhalt erfragt der zur Bewilligung einzelner Leistungen (in diesem Falle Kindergeld) vorausgesetzt wird. Dabei werden Auskünfte sowohl vom Leistungsnehmer (Deiner Mutter) eingeholt als auch ggf. von Deiner Schule.
Ganz abgesehen davon wird Deine Schule Deine "Abmeldung"(Abbruch) zumindest beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen.

Doch selbst gesetzt den Fall das ein Amt Dein Abbruch nur mittelbar herausbekommt machst Du Dich durch Versäumnis der Mitwirkungs,-und Auskunftspflicht schuldig!
Zwar ist es unwahrscheinlich das Deine Mutter deshalb zu Unrecht erhaltenes Kindergeld zurückzahlen müßte (eben weil bei euch Kindergeld mit ALG II verrechnet ist), doch wäre die Zahlung einer Geldbuße (OWi) genauso im Bereich des Möglichen wie auch u.U (wenn Vorsatz vermutet wird) eine Einleitung eines Strafverfahrens (wegen Betrugs).

Warum ihr sowas riskiert ist mir wirklich schleierhaft - es ist kein Akt eine Änderung dem Amt anzuzeigen, auch erleidet ihr dadurch keine Nachteile.

Die Regelung der Übergangszeit (wie hier auch schon angemerkt) hat mit dem Ganzen übrigens nichts zu tun, die Übergangsregelung findet lediglich Anwendung wenn eine Änderung (ein Sachverhalt) dem zuständigen Amt auch angezeigt ist! Sich im nachhinein auf Unwissen oder eben diese Übergangszeit berufen zu wollen ist gänzlich verfehlt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Außerdem schließt die Übergangszeit lediglich ein Zeitfenster zwischen Schulende und Anfang einer Ausbildung.

Im Zweifelsfall einfach bei der zuständigen Familienkasse nachfragen, dort arbeiten keine Unmenschen oder Bots, dort arbeiten Menschen die einem gern und bereitwillig alles erklären und erläutern - vor allem eben um Nachteile für den Leistungsnehmer zu vermeiden. 😉



Grüße,
WestMann
 
Recht herzlichen Dank für die so raschen Antworten.
Also ist es wirklich so, dass der Familienbedarf dann neu errechnet wird? Meine Mutter bekommt für mich aber nur um die 100€ Kindergeld, vielleicht sogar etwas darüber. Muss sie das dann einfach melden, damit alles neu berechnet wird und hat sie dadurch dann irgendwelche Nachteile?
Der eigentliche Grund, warum ich es nicht melden will, ist... das alles habe ich schon einmal durchgemacht. Letztes Jahr habe ich die Schule ebenfalls abgebrochen und mich anderswo angemeldet. Das Jobcenter hat verlangt, dass ich mich von März bis August um einen Arbeitsplatz bemühe, was ich auch getan habe. Zu meinem Glück habe ich aber keine Stelle bekommen und musste nur die Monate über immer Bewerbungen verschicken und mich ab und an beim Jobcenter blicken lassen. Ich habe einfach schreckliche Angst vor dem Arbeiten... das tut hier aber auch nichts zur Sache, oder? Ich hätte einfach gerne etwas in der Hand, bevor der Berater mich schief anguckt und fragt, warum ich denn schon wieder die Schule abgebrochen und mich an einer anderen Schule angemeldet habe. Letztes Jahr hat mir die Richtung nicht zugesagt und dieses Jahr hatte ich sehr viel Stress zuhause und habe mich auch nicht in der Schule wohl gefühlt. Glaubt ihr, dass der aus dem Jobcenter das verstehen wird? Und wenn ich ihm sage, dass ich mich an einer anderen Schule bewerben möchte und es im Februar tun werde... hm, ich habe wirklich schreckliche Angst. Davor, dass das Kindergeld gekürzt wird und es nicht neu berechnet wird, dass der im Jobcenter mich in einen Beruf steckt, der mir nicht zusagt und ... hm. Es wäre das einzig Richtige, das zu melden, da der Abbruch bisher nur eine Woche her ist, aber... oh je, bitte helft mir und steht mir mit Rat zur Seite. :c
 
oh je, bitte helft mir und steht mir mit Rat zur Seite. :c

Geh zu Deinem Berater beim Jobcenter, sag Du hast die Schnauze voll von den Schulen und Lehrern und möchtest ein freiwilliges soziales Jahr machen und Dir in der Zeit genau überlegen was Du mal werden willst .....
 
Ich will aber kein freiwilliges soziales Jahr machen, sondern mein Fachabitur. Ich habe es aufgrund von Stress und persönlichen Problemen abbrechen müssen. Aber jetzt will ich es wirklich durchziehen.
 
Eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung kommt schon einmal nicht in Betracht, denn sowohl Hartz IV wie auch Kindergeld wird aus Steuergeldern finanziert und da das Kindergeld, hoffe ich doch mal, beim Hartz IV angerechnet wird, kann die Familienkasse solange ein Ermittlungsverfahren anstrengen, es wird Ihnen nichts bringen.

Allerdings kommt es hierbei dann zu bürokratischen Problemen. Das bedeutet, die Familienkasse hat weiterhin ein Recht darauf, das Geld von euch wiederzubekommen, allerdings ist es aber auch so, dass wenn ihr bei Hartz IV schon einen rechtskräftigen Bescheid habt, dürfte ein Überprüfungsantrag, sobald das entsprechende Verfahren dafür bei der Familienkasse endlich mal in Gange gekommen ist, schon gar nicht mehr möglich sein. Das hat zur Auswirkung, dass ihr das Geld, welches ihr zu unrecht bekommen hattet und nun zurückzahlen müsst, nicht durch einen neuen Bescheid von Hartz IV, wo das ganze nachträglich herausgerechnet wird, zurückzahlen.

Das bedeutet im Klartext:

Regelt es, denn ihr könnt dabei nur verlieren und hofft nicht darauf, dass nicht heraus kommt, denn ihr solltet dabei ebenfalls beachten, dass das Jobcenter und auch die Familienkasse zur Bundesagentur für Arbeit gehören und das bedeutet, ihr habt eine einzige Kundenummer und daher kann das verschweigen nur in die Hose gehen (schaut mal auf eure Bescheide, da müsste eine Kundennummer drauf stehen und eine weitere Nummer (beim Jobcenter BG-Nummer))
 

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