ich habe eine frage… rein hypothetisch. mutter und tochter leben zusammen und beziehen kindergeld + harz 4. tochter bricht schule ab, das heißt kindergeld wird eigentlichbgestrichen und arbeitsamt drängt sie zu bewerbungsschreiben… aber mutter denkt, es muss ein schreibrn von der schule kommen, damit tochter wirklich abgemeldet ist, tochter hingegen weiß, dass sie es sofort melden muss. um eine absicherung zu haben, will tochter ein oder zwei monate warten bis sie es meldet weil sie sich februar an einer anderen schule anmeldet und "abgesichert" ist… wie ist das, können die ämter das rauskriegen und werden sie es rauskriegen? was kommen für strafen auf sie zu? Ja, das hypothetisch bezieht sich auf mich bin nur mit dem Handy da und müsste alles umändern…
Also ich bin 19 Jahre alt und es bedrückt mich einfach ohne mit dem Wissen etwas in der Hand zu haben immer vom Arbeitsamt belästigt zu werden… meine Mutter hat nächsten Monat ihre Prüfungen wo sie ihre Ausbildung abschließt… es wäre nur Stress, wenn jetzt wegen dem Kindergeld etwas fehlen würde
Bitte Helft mir…
Hallo,
rein praktisch gesehen kann ich nicht nachvollziehen warum Du, bzw. Deine Mutter als Vorstand eurer BG diese maßgebliche Änderung dem Amt vorenthaltet?
Wie hier ja schon richtigerweise geschrieben wurde wird Kindergeld zu 100% dem ALG II angerechnet, ein kurzzeitiger Wegfall des Kindergeldes somit keine direkten Auswirkungen auf die Höhe der Leistung haben würde sondern lediglich sich die Leistungsbezeichnung ändern würde.
Ob das Amt (Arge bzw. Familienkasse) so was herausbekommen kann? Im Allgemeinen: Ja.
I.d.R. zu Ende jeden Quartals wird formal oder auch durch Mitarbeiter im Außendienst der Sachverhalt erfragt der zur Bewilligung einzelner Leistungen (in diesem Falle Kindergeld) vorausgesetzt wird. Dabei werden Auskünfte sowohl vom Leistungsnehmer (Deiner Mutter) eingeholt als auch ggf. von Deiner Schule.
Ganz abgesehen davon wird Deine Schule Deine "Abmeldung"(Abbruch) zumindest beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen.
Doch selbst gesetzt den Fall das ein Amt Dein Abbruch nur mittelbar herausbekommt machst Du Dich durch Versäumnis der Mitwirkungs,-und Auskunftspflicht
schuldig!
Zwar ist es unwahrscheinlich das Deine Mutter deshalb zu Unrecht erhaltenes Kindergeld zurückzahlen müßte (eben weil bei euch Kindergeld mit ALG II verrechnet ist), doch wäre die Zahlung einer Geldbuße (OWi) genauso im Bereich des Möglichen wie auch u.U (wenn Vorsatz vermutet wird) eine Einleitung eines Strafverfahrens (wegen Betrugs).
Warum ihr sowas riskiert ist mir wirklich schleierhaft - es ist kein Akt eine Änderung dem Amt anzuzeigen, auch erleidet ihr dadurch keine Nachteile.
Die Regelung der Übergangszeit (wie hier auch schon angemerkt) hat mit dem Ganzen übrigens nichts zu tun, die Übergangsregelung findet lediglich Anwendung wenn eine Änderung (ein Sachverhalt) dem zuständigen Amt auch angezeigt ist! Sich im nachhinein auf Unwissen oder eben diese Übergangszeit berufen zu wollen ist gänzlich verfehlt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Außerdem schließt die Übergangszeit lediglich ein Zeitfenster zwischen Schulende und Anfang einer Ausbildung.
Im Zweifelsfall einfach bei der zuständigen Familienkasse nachfragen, dort arbeiten keine Unmenschen oder Bots, dort arbeiten Menschen die einem gern und bereitwillig alles erklären und erläutern - vor allem eben um Nachteile für den Leistungsnehmer zu vermeiden.
😉
Grüße,
WestMann