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Steuererklärung /HarzIV /Aufstocker

wishingwell

Mitglied
Hallo ,
Mich hat das JobCenter aufgefordert einen Einkommensteuerbescheid vorzulegen sonst werden meine Leistungen eingestellt.
Ich habe 14 Tage Zeit.
Nun ist es so das ich in Vollzeit nur 1300€ Brutto 1080€ Netto habe und keine Lohnsteuer bezahle .
Da man mir beim Finanzamt sagte, das es keine Pflicht für mich sei eine Steuererklärung zu machen ,habe ich es schon viele Jahre nicht mehr gemacht .
Lohnt ja auch nicht wirklich wo man nix einzahlt da kann ich auch nichts geltend machen .
Nur wie bringe ich das meinem SB bei und kann man mir doch die Leistungen versagen?
 
indem Du den Lohnsteuerjahresausgleich machst und ihr den Bescheid vom Finanzamt vorlegst. Könnte ja ein Anspruch bestehen, die beim Jobcenter haben ja keine Glaskugel, woraus sie ersehen können, das dabei nichts rauskommt.
 
Vielleicht reicht ja für deine Zwecke eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts aus?

Frag bitte dein JobCenter, wozu sie einen Steuerbescheid brauchen. Eventuell reichen andere Unterlagen auch aus, aus denen die geforderten Nachweise hervorgehen.
Anrufen und fragen ist erfahrungsgemäß besser als abzuwarten. 😉
Fristverlängerung kann man vielleicht auch genehmigt bekommen.
 
Warum es das Amt verlangt kann ich sogar beantworten, denn Hartz IV sind zweitrangige Leistungen, was bedeutet, dass alles andere vor geht.

Wenn du also Ansprüche gegenüber jemand einem anderen Amt hast, gehen diese vor.

Ein Nichtveranlagungsbescheid befreit einen im übrigen davon nicht, denn erst wenn ein ordentlicher Steuerbescheid vorgelegt wurde, ist dieser auch für das Jobcenter bindend.

Allerdings würde ich wegen der Frist Terror machen, denn diese ist schlicht und ergreifend in der Vorweihnachtszeit unrealistisch!
 
@ Gast
indem Du den Lohnsteuerjahresausgleich machst und ihr den Bescheid vom Finanzamt vorlegst. Könnte ja ein Anspruch bestehen, die beim Jobcenter haben ja keine Glaskugel, woraus sie ersehen können, das dabei nichts rauskommt.

Ich Zahle seit Jahre keine Lohnsteuer mehr durch LSK3 und so wenig Lohn.
Dafür brauch das JC keine Glaskugel , sondern nur auf meine eingereichten Lohnzettel schauen .
Ist doch logisch wer 0€ Lohnsteuer zahlt hat auch keine Erstattung zu erwarten.

Es besäte für mich laut Finanzamt keine Pflicht eine Steuererklärung zu machen .
Nach 7 Jahre will es auf einmal das JC .gemäß § 149[FONT=verdana, geneva, lucida, lucida grande, arial, helvetica, sans-serif] AO bestimmen Steuergesetze, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Die Finanzbehörde hat mich nicht dazu aufgefordert.[/FONT]

[FONT=verdana, geneva, lucida, lucida grande, arial, helvetica, sans-serif]Für mich ensteht der Verdacht das durch die kürze Frist von 14 Tage ein Grund geschaffen werden soll um zu Sanktionieren .[/FONT]
 
Manchmal glaube ich, die Jobcenter suchen sich auch immer die naiven heraus um dort zu versuchen mit einer Sanktion durch zu kommen. 🙄

Du bist gesetzlich nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn das Finanzamt dich nicht dazu aufgefordert hat. Wenn das Jobcenter eine möchte, soll dein SB eine für dich vorbereiten. Du kannst es nicht und einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein kannst du dir nicht leisten. Ich würde keinen Finger krumm machen. Das Jobcenter hat hier null handhabe. Verfallt doch nicht immer gleich in eine solche Panik.


Wenn eine Steuererklärung abgegeben worden wäre, wollte sie das Jobcenter natürlich sehen. Denn schließlich wäre eine evtl. Erstattung daraus vom Hartz IV abgezogen worden. Hast du aber nicht, also gab es auch keine nicht angegebenen Einkünfte.
 
Schreib denen daß keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht und du auch keinen Steuerbescheid bekommst, weil du keine Steuern zahlst. Basta.
Sollte dir deswegen auch nur ein Cent an Leistungen abgezogen werden, gehst du SOFORT zum Sozialgericht und beantragst eine einstweilige Verfügung, daß das Geld dir in unverminderter Höhe ausgezahlt wird. Dann hast du innerhalb einer Woche deine Kohle.
Warte damit aber nicht, denn nach 3 Wochen ist keine Eilbedürftigkeit mehr gegeben (3 Wochen nach Sanktion!).
Und keine Angst vor dem Prozedere, denn die aufm Gericht werden dir schon helfen den Antrag richtig zu formulieren.
 
Es wird sowieso ein Datenabgleich zwischen Arge und Finanzamt vorgenommen.

Wenn die Leistungsabteilung was von einer anderen Behörde/Amt wissen möchte,soll sie den kleinen Dienstweg nutzen und
sich selbst erkundigen. Für die Leistungsabteilung kein Problem,gleicher Verein.Staatsdiener.

(Ich wollte neulich eine einfache mündliche Auskunft einer Grundstücksbehörde,über eines unserer Grundstücke,die wollten gleich Geld sehen.GRundsteuerzählt nicht.Auskunft kostet.)

Dir ist es nicht möglich eine Steuererklärung beizubringen.😉 Da du keine machst/machen mußt.
Von wann sollte die Steuererklärung sein ?
Dieses Jahr ist noch nicht vorbei. Eine Jahresabrechnung über das Einkommen gibt es erst im nächsten Jahr.
 
Vielleicht reicht ja auch der Ausdruck vom Arbeitgeber über das versteuerte Jahreseinkommen, welches man früher (vor ELSTER) noch für die Abgabe der Steuererklärung brauchte.
Heißt glaub ich "Steuerbescheinigung" (vielleicht war das gemeint, und nicht der Steuerbescheid... klingt ja ähnlich).
Allerdings gibts das auch erst wenn das Jahr zuende ist. zb im Februar.
 

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