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Sperre beim Arbeitsamt

G

Gast

Gast
Hallo zusammen!

Ich brauch mal nen Rat für meine Schwester. Sie hat vom Arbeitsamt eine Sperre für 3 Wochen bekommen. Sie muß jetzt das Geld, das sie für diese 3 Wochen schon bekommen hat wieder zurückzahlen.

Die Sperre hat sie bekommen, weil sie ein Arbeitsangebot abgelehnt hat, bzw. sich nicht in der angegebenen Frist beworben hat. Beworben hat sie sich deshalb nicht, weil sie schon eine Stelle zugesagt bekommen hat (ab 01.01.06.). Die vom Arbeitsamt wussten das aber und haben ihr trotzdem noch dieses Angebot zugeschickt.

Die Stelle die sie ab 01.01. antritt ist bei ihr direkt im Ort. Die Stelle vom Arbeitsamt wäre aber ca. 100 km entfernt gewesen. Und da sie kein Auto hat wäre sie täglich mindestens jeweils 2 Stunden für Hin- und Rückfahrt unterwegs gewesen.

Sie hat das alles auch im Widerspruch geschrieben, der aber abgelehnt wurde.

Hab ihr gesagt sie soll weiterhin Widersruch einlegen. Aber was soll sie da noch rein schreiben?

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
 
Nach dem WS-Verfahren kommt in der Regel ein Sozialgerichtsverfahren in Betracht. Der von dir geschilderte Fall klingt so groteskt, dass darüber sicherlich auch eure Tageszeitung gierig darüber berichten würde. Greets. Harz
 
Hi,

hatte deine Schwester dem Arbeitsamt schon einen Arbeitsvertrag vorgelegt oder zumindest eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers, dass sie definitiv am 01.01.06 anfangen kann? Dann hätte das Arbeitsamt keinerlei Handhabe gegen sie und keiner hätte sie dazu verpflichten können sich vorzustellen. Ebenfalls hätten sie dann das Geld nicht sperren dürfen.

Sollte sie das nicht getan haben, wäre das eine Möglichkeit, dass das auch Widerspruchsverfahren abgelehnt wurde. Nur alleine die Aussage, dass ein Arbeitsplatz in Aussicht ist, sowie die Angaben über die Entfernung des anderen Arbeitsplatzes reichen da nicht aus. Da hätte schon ein schriftlicher Nachweis vorliegen müssen.

Sollte sie es doch schon vor dem Stellenangebot vorgelegt haben, dann ist das wirklich was für Bild-kämpft.
 
Hallo Gast,

ist belegt (Fax, schriftliche Mitteilung, etc,), dass das Arbeitsamt über die neue Arbeitsstelle informiert ist und welche Begründung enthält der Widerspruchsbescheid?

Gruß
 
Keine Ahnung was genau in dem Widerspruchbescheid steht. Den will sie mir zuschicken. Denk mal das er heute ankommen wird.

Was schriftliches liegt beim AA nicht vor, was den Arbeitvertrag betrifft. Sie hatte das beim Vorsprechen dort gesagt. Und die meinten dann, es reicht wenn sie den Änderungsbescheid im Dezember abgibt. Und im gleichen Moment hat sie ihr das andere Angebot ausgedruckt.
 
Gast meinte:
Keine Ahnung was genau in dem Widerspruchbescheid steht. Den will sie mir zuschicken. Denk mal das er heute ankommen wird.

Was schriftliches liegt beim AA nicht vor, was den Arbeitvertrag betrifft. Sie hatte das beim Vorsprechen dort gesagt. Und die meinten dann, es reicht wenn sie den Änderungsbescheid im Dezember abgibt. Und im gleichen Moment hat sie ihr das andere Angebot ausgedruckt.


Hallo Gast,

ich fürchte, hier hat ein Kommunikationsproblem vorgelegen.

Bei der Ausgabe des Angebotes wäre es sinnvoll gewesen explicit auf den Arbeitsvertrag hinzuweisen und eine Kopie vorzulegen. Die Mitarbeiterin des Amtes wird die Aussage nicht vermerkt haben und dann ist das ganze untergegangen und hat seinen Lauf genommen. Das ging dann alles seinen Gang. Die Maschinerie lief an und war nicht mehr zu bremsen. Daher alles immer schriftlich und belegt. Was hat man sonst für Möglichkeiten.

Schwierig, wie man das rückwirkend ändern könnte. Am Besten Gespräch mit dem Behördenleiter suchen und alle Unterlagen mitnehmen. Verbinde damit die Hoffung, dass diese Person Einsicht hat und der Bescheid zurückgenommen wird.

Als letzte Alternative immer noch "Bild-kämpft", denn dies ist wirklich absurd. In welcher Stadt war denn dies?
 
also meine schwester wohnt in einem kleinen Kaff in Brandenburg. Die Ämter da kannste alle vergessen. Da weiß der eine vom anderen nichts.

Werd meiner Schwester mal vorschlagen, persönlich dort vorzusprechen. Mal schauen was sich dann ergibt.

Vielen Dank.

Gruß
 

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