Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Sollte ich mich beim Arbeitsamt beschweren?

Blaugold

Mitglied
Also meine Ausbildung wird vom Arbeitsamt bezahlt. Dass nennt man eine Ausbildung außerbetribliche Form.

Und bin damit auch zufrieden.

Einmal in der Woche bin ich in einer Art Maßnahme. Und über die will ich mich beschweren.

Stellt euch das mal so vor. Es gibt andere Teilnehmer die Schwänzen das ganze Jahr aus die Berufsschule und denn Betrieb. Und haben trotzdem noch eine Ausbildung und haben dann erst spät eine Ermahnung bekommen.

Jetzt ist das bei mir so. Ich wurde vor letzten Freitag Operiert. Das bedeutet ich bin seit 2 Wochen Krank geschrieben.

Die ersten 3 Tage hatte ich schmerzen also Montag bis Mittwoch aber meine Bosse von der Maßnahme wollten die Krankmeldung spätestens am Dienstag. Ich habe die Krankmeldung
erst am Donnerstag abgegeben. Und dann meinten meine Bosse dort weil ich die Krankmeldung zu spät abgegeben habe. Das jetzt diese 2 Wochen wo ich mich noch befinde als Un entschuldigt gemeldet sind.

Und jetzt habe ich dadurch eine Ermahnung. Und ich bin gerade auf 180°Grad.

Andere machen nur Quatsch und bekommen keinen Ärger dafür.

Und jemand wie ich der sich anstrengt in der Berufsschule und Betrieb und dass ganze Jahr über noch keinen fehltag habe bekommt sofort eine Ermahnung.

Ich hoffe ihr habt meinen Text verstanden kann noch nicht so gut Deutsch.

Ich möchte mir einfach das nicht gefallen lasse. Kann man sich über meine Bosse von der Maßnahme Beschweren?

Also beim Arbeitsamt? Die Bezahlen mich ja schließlich.
 
Das verstehe ich nicht.
Wenn die Maßnahme nur einmal wöchentlich stattfindet und du zwei Wochen krank warst, dann hast du doch maximal zweimal gefehlt.
Was ist das für eine Maßnahme?
 
Ja es sind Sommerferien 2 Wochen keine Berufsschule.

Und ich habe so gesehen zwei Betriebe. Meinen Betrieb der mir das praktische lehrt.

Und diese Maßnahme
 
Was möchtest Du letztendlich erreichen? Dass die Abmahnung gelöscht / rückgängig gemacht wird? (Ich weiß ja nicht, was für Folgen sowas hat.)
Kam die Ermahnung vom Arbeitsamt oder von den Chefs der Maßnahme zu Dir?
Hast Du mit den Bossen versucht zu reden und ihnen Deine Situation erklärt, wieso es soweit gekommen ist?
Falls die Ermahnung vom Arbeitsamt kam oder dorthin weiter geleitet wurde, dann würde ich eventuell aufs Arbeitsamt gehen zu der zuständigen Person, und dort in Ruhe alles erklären - Deine Lage und dass Du nichts dafür konntest.
Sicherlich hast Du ja ärztliche Bescheinigungen dafür, die würde ich auch vorlegen. Und Schmerzen nach einer Operation sind ganz logisch. ^^ Anscheinend hast Du die Bosse rechtzeitig über Dein Fehlen informiert, und es ist auch abgedeckt mit der Krankschreibung, also kein unentschuldigtes Fehlen. Der Rest ist in meinen Augen nur Schikane von denen. Es geht ja bei Dir nicht um Arbeit, wo es richtig schwierig sein könnte wenn einer plötzlich ausfällt, sondern um eine Maßnahme.
Also erstmal nicht direkt mit einer "Beschwerde" losziehen, sondern erstmal versuchen, das ganze sachlich zu klären. Erst bei den Chefs dort, und dann gegebenenfalls beim Arbeitsamt. Vergleiche mit anderen Teilnehmern, die ständig schwänzen und Unsinn machen, ziehen normalerweise nicht, sowas wollen die nicht hören. Weil dann müssten sie zugeben, dass sie sehr ungerecht bei Dir waren, und das machen sie garantiert nicht! 😉
 
Ja es sind Sommerferien 2 Wochen keine Berufsschule.

Und ich habe so gesehen zwei Betriebe. Meinen Betrieb der mir das praktische lehrt.

Und diese Maßnahme

Als Arbeitnehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber

die Tatsache ihrer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer "unverzüglich" anzuzeigen.

Praktisch müssen Sie daher am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit im Betrieb anrufen und dem Arbeitgeber Bescheid geben, daß und wie lange Sie voraussichtlich krank sind. Auch wenn Sie kein Arzt sind und auch nicht dazu verpflichtet sind, dem Arbeitgeber die Art der Krankheit mitzuteilen, müssen Sie doch zumindest eine ungefähre Einschätzung der voraussichtlichen Länge Ihrer Krankheit abgeben.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, müssen Sie außerdem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am nächsten Arbeitstag vorlegen.

BEISPIEL: Der Arbeitnehmer erkrankt am Donnerstag voraussichtlich für 1 Woche. Wenn er normalerweise von Montag bis Freitag arbeitet, muß er die ärztliche Bescheinigung am Montag vorlegen, da dies der Arbeitstag ist, der auf den dritten (Kalender-)Tag der Arbeitsunfähigkeit (= Samstag) folgt. Am Sonntag ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vorzulegen, da der Arbeitnehmer an diesem Tag nicht arbeitet.
 
Die ersten 3 Tage hatte ich schmerzen also Montag bis Mittwoch aber meine Bosse von der Maßnahme wollten die Krankmeldung spätestens am Dienstag. Ich habe die Krankmeldung [/FONT][/COLOR]
erst am Donnerstag abgegeben. Und dann meinten meine Bosse dort weil ich die Krankmeldung zu spät abgegeben habe..../QUOTE]

So wie ich das verstehe hast du bis Donnerstag unentschuldigt gefehlt.

Am Montag früh hättest du bei der zuständigen Person anrufen und dich krank melden müssen.
Anschließend zum Arzt. Krankschreibung.
Am nächsten Tag (Dienstag )die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber zukommen lassen.

Du hast dich erst am Donnerstag gerührt.Bis dahin war dein Fehlen unentschuldigt.

Bei deinen anderen Erklärungen blick ich nicht durch.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben