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Soll ich mich meiner Chefin gegenüber verweigern?

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xxxmxxx

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Ich bin als Steuerfachwirtin in einer Steuerkanzlei tätig und befinde mich derzeit in der Vorbereitung auf meine Steuerberaterprüfung.

Mir wurde von meiner Vorgesetzten, einer Steuerberaterin, die Anweisung erteilt, einen Jahresabschluss zu erstellen, der nach meiner fachlichen Einschätzung sachlich falsch und rechtlich nicht zulässig wäre.

Mein Mandant hat sein Einzelunternehmen zum 01.01.2025 in eine GmbH & Co.KG um gegliedert. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 für das Einzelunternehmen ist mir aufgefallen, dass Umsatzerlöse, die den Leistungszeitraum 2024 betreffen in das Jahr 2025 gebucht wurden. Teilweise sind in den Ausgangsrechnungen, die im Jahr 2025 geschrieben wurde, aber als Leistungszeitraum das Jahr 2024 ausweisen, als Leistungserbringer das Einzelunternehmen und teilweise die GmbH & Co. KG erfasst ist. Demnach wurden hier auch Rechnungen von der GmbH& Co. KG für in 2024 erbrachte Leistungen geschrieben, obwohl sie erst zum 01.01.2025 gegründet worden ist und eigentlich das Einzelunternehmen als Leistungserbringer auf den Rechnungen ausgewiesen werden müsste. Insgesamt handelt es sich dabei um Umsatzerlöse in Höhe von ca. 350.000,00€.

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschluss 2024 wollte ich den Vorgang berichtigen und die Umsatzerlöse, die den Leistungszeitraum 2024 betreffen und vom Einzelunternehmer als Leistungserbringer ausgeführt worden sind, im Jahr 2024 als Umsatzerlöse erfassen und als offene Forderung zum 31.12.2024 in der Bilanz des Einzelunternehmers ausweisen.

Ich habe den Mandanten sowie meine Vorgesetzte darüber informiert, dass der Vorgang berichtigt werden muss.

Meine Chefin hat mich daraufhin mündlich angewiesen, dass ich die Umsätze, die eigentlich den Leistungszeitraum 2024 betreffen, im Jahr 2025 berücksichtigen und keine Berichtigung vornehmen soll.

Ich habe Bedenken, dass wenn ich den Jahresabschluss offensichtlich falsch aufstellen, dass ich mich persönlich strafbar mache oder es berufliche Konsequenzen grade im Hinblick auf meine bevorstehende Steuerberaterprüfung haben könnte.
 
Ich bin als Steuerfachwirtin in einer Steuerkanzlei tätig und befinde mich derzeit in der Vorbereitung auf meine Steuerberaterprüfung.

Mir wurde von meiner Vorgesetzten, einer Steuerberaterin, die Anweisung erteilt, einen Jahresabschluss zu erstellen, der nach meiner fachlichen Einschätzung sachlich falsch und rechtlich nicht zulässig wäre.

Mein Mandant hat sein Einzelunternehmen zum 01.01.2025 in eine GmbH & Co.KG um gegliedert. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 für das Einzelunternehmen ist mir aufgefallen, dass Umsatzerlöse, die den Leistungszeitraum 2024 betreffen in das Jahr 2025 gebucht wurden. Teilweise sind in den Ausgangsrechnungen, die im Jahr 2025 geschrieben wurde, aber als Leistungszeitraum das Jahr 2024 ausweisen, als Leistungserbringer das Einzelunternehmen und teilweise die GmbH & Co. KG erfasst ist. Demnach wurden hier auch Rechnungen von der GmbH& Co. KG für in 2024 erbrachte Leistungen geschrieben, obwohl sie erst zum 01.01.2025 gegründet worden ist und eigentlich das Einzelunternehmen als Leistungserbringer auf den Rechnungen ausgewiesen werden müsste. Insgesamt handelt es sich dabei um Umsatzerlöse in Höhe von ca. 350.000,00€.

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschluss 2024 wollte ich den Vorgang berichtigen und die Umsatzerlöse, die den Leistungszeitraum 2024 betreffen und vom Einzelunternehmer als Leistungserbringer ausgeführt worden sind, im Jahr 2024 als Umsatzerlöse erfassen und als offene Forderung zum 31.12.2024 in der Bilanz des Einzelunternehmers ausweisen.

Ich habe den Mandanten sowie meine Vorgesetzte darüber informiert, dass der Vorgang berichtigt werden muss.

Meine Chefin hat mich daraufhin mündlich angewiesen, dass ich die Umsätze, die eigentlich den Leistungszeitraum 2024 betreffen, im Jahr 2025 berücksichtigen und keine Berichtigung vornehmen soll.

Ich habe Bedenken, dass wenn ich den Jahresabschluss offensichtlich falsch aufstellen, dass ich mich persönlich strafbar mache oder es berufliche Konsequenzen grade im Hinblick auf meine bevorstehende Steuerberaterprüfung haben könnte.
Warum weist du sie nicht offen und schriftlich nochmals auf deine Bedenken hin und bittest sie darum, dir genauso schriftlich zu bestätigen, dass du trotz alldem so verfahren sollst wie gewünscht. Ich würde ihr auch sagen, dass du ihrer Bitte als Vorgesetzter natürlich nachkommen möchtest, du dich aber an externer Stelle noch rückversichern wollen würdest, ob du dich ggfs. strafbar machst.

Sie wird sich schon gut überlegen, ob sie dir nachweisbar einen solchen Auftrag erteilt. Deine E-Mail, mit der du den kritischen Sachverhalt adressiert hast, würde ich archivieren und damit sichern.
 
Wenn Du sicher bist, dass ein solches Vorgehen rechtlich unzulässig ist, darfst Du so nicht verfahren.
Du würdest Dich, sofern es sich um einen strafrechtlich relevanten Verstoß handelt, strafbar machen, auch wenn Du von vorgesetzter Stelle so angewiesen wurdest.

Gerade, wenn Du selbst anstrebst, Steuerberaterin zu werden und dann ja auch zugelassen werden möchtest und ggf. selbstständig arbeiten möchtest, wäre das ein denkbar schlechter Start.

Hat Deine Vorgesetzte Dir das irgendwie begründet? Hast Du Sorge, dass sie Dir Steine in den Weg legt, wenn Du nicht nach ihrem Wunsch verfährst?
 
Du machst dich strafbar und rückst dich in ein ganz schlechtes Licht.
Ich verstehe deine Chefin nicht, dass sie solch eine Handlung von dir verlangt.
Womit hat sie das denn begründet, dass du einen falschen Jahresabschluss erstellen sollst?
Ihr ist doch bewusst, dass das falsch ist, das hat nicht nur rechtliche, sondern auch berufliche Konsequenzen, sie könnte dadurch eine Reihe von Mandanten verlieren.
Soweit mir bekannt ist, wird der Jahresabschluss immer vom Unternehmer bzw. den geschäftsführenden Gesellschaftern unterschrieben, nicht vom steuerlichem Berater.
 
Beim Threadtitel habe ich ja an etwas komplett anderes gedacht, öffne freudig den Thread und dann kommt so ein trockener Mist. Ich dachte ans Gegenteil..
Schon bizarr, dass du dich über sexuellen Missbrauch freust.

@TE
Ich würde schriftlich auf die (deiner Ansicht nach) Rechtswidrigkeit der Korrekturen hinweisen und deine Chefin bitten, dass sie den Vorgang übernimmt und ihn erledigt. Druck dir die Mail außerdem aus und nimm sie mit nach Hause.
 
Der Titel ist in der Tat irreführend, bei "sich verweigern" denkt jeder, die Chefin will Dir an die Wäsche. 😆
Aber es geht nur darum die Bilanz zu "frisieren". Ich würde das ganz einfach händeln, ein kurzes Protokoll erstellen daß man mir den Auftrag gab es so zu machen, obwohl es nach meiner Auffassung verkehrt ist, das in zweifacher Ausfertigung von der Chefin unterschreiben lassen und ein Exemplar an sie geben, das andere behalten. Wenn sie die Unterschrift verweigert kann man das als Eingeständnis werten, daß sie im Zweifelsfall, wenn die Steuerfahndung dahinterkommt, Dich als Schuldige hinstellen würde, ich frage mich allerdings auch ob das vielleicht ein Test im Hinblick auf die baldige Prüfung sein soll, was bei Dir überwiegt, die "Loyalität" zur Kanzlei oder doch die zu Recht und Gesetz.
 
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