Ich bin als Steuerfachwirtin in einer Steuerkanzlei tätig und befinde mich derzeit in der Vorbereitung auf meine Steuerberaterprüfung.
Mir wurde von meiner Vorgesetzten, einer Steuerberaterin, die Anweisung erteilt, einen Jahresabschluss zu erstellen, der nach meiner fachlichen Einschätzung sachlich falsch und rechtlich nicht zulässig wäre.
Mein Mandant hat sein Einzelunternehmen zum 01.01.2025 in eine GmbH & Co.KG um gegliedert. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 für das Einzelunternehmen ist mir aufgefallen, dass Umsatzerlöse, die den Leistungszeitraum 2024 betreffen in das Jahr 2025 gebucht wurden. Teilweise sind in den Ausgangsrechnungen, die im Jahr 2025 geschrieben wurde, aber als Leistungszeitraum das Jahr 2024 ausweisen, als Leistungserbringer das Einzelunternehmen und teilweise die GmbH & Co. KG erfasst ist. Demnach wurden hier auch Rechnungen von der GmbH& Co. KG für in 2024 erbrachte Leistungen geschrieben, obwohl sie erst zum 01.01.2025 gegründet worden ist und eigentlich das Einzelunternehmen als Leistungserbringer auf den Rechnungen ausgewiesen werden müsste. Insgesamt handelt es sich dabei um Umsatzerlöse in Höhe von ca. 350.000,00€.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschluss 2024 wollte ich den Vorgang berichtigen und die Umsatzerlöse, die den Leistungszeitraum 2024 betreffen und vom Einzelunternehmer als Leistungserbringer ausgeführt worden sind, im Jahr 2024 als Umsatzerlöse erfassen und als offene Forderung zum 31.12.2024 in der Bilanz des Einzelunternehmers ausweisen.
Ich habe den Mandanten sowie meine Vorgesetzte darüber informiert, dass der Vorgang berichtigt werden muss.
Meine Chefin hat mich daraufhin mündlich angewiesen, dass ich die Umsätze, die eigentlich den Leistungszeitraum 2024 betreffen, im Jahr 2025 berücksichtigen und keine Berichtigung vornehmen soll.
Ich habe Bedenken, dass wenn ich den Jahresabschluss offensichtlich falsch aufstellen, dass ich mich persönlich strafbar mache oder es berufliche Konsequenzen grade im Hinblick auf meine bevorstehende Steuerberaterprüfung haben könnte.
Mir wurde von meiner Vorgesetzten, einer Steuerberaterin, die Anweisung erteilt, einen Jahresabschluss zu erstellen, der nach meiner fachlichen Einschätzung sachlich falsch und rechtlich nicht zulässig wäre.
Mein Mandant hat sein Einzelunternehmen zum 01.01.2025 in eine GmbH & Co.KG um gegliedert. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 für das Einzelunternehmen ist mir aufgefallen, dass Umsatzerlöse, die den Leistungszeitraum 2024 betreffen in das Jahr 2025 gebucht wurden. Teilweise sind in den Ausgangsrechnungen, die im Jahr 2025 geschrieben wurde, aber als Leistungszeitraum das Jahr 2024 ausweisen, als Leistungserbringer das Einzelunternehmen und teilweise die GmbH & Co. KG erfasst ist. Demnach wurden hier auch Rechnungen von der GmbH& Co. KG für in 2024 erbrachte Leistungen geschrieben, obwohl sie erst zum 01.01.2025 gegründet worden ist und eigentlich das Einzelunternehmen als Leistungserbringer auf den Rechnungen ausgewiesen werden müsste. Insgesamt handelt es sich dabei um Umsatzerlöse in Höhe von ca. 350.000,00€.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschluss 2024 wollte ich den Vorgang berichtigen und die Umsatzerlöse, die den Leistungszeitraum 2024 betreffen und vom Einzelunternehmer als Leistungserbringer ausgeführt worden sind, im Jahr 2024 als Umsatzerlöse erfassen und als offene Forderung zum 31.12.2024 in der Bilanz des Einzelunternehmers ausweisen.
Ich habe den Mandanten sowie meine Vorgesetzte darüber informiert, dass der Vorgang berichtigt werden muss.
Meine Chefin hat mich daraufhin mündlich angewiesen, dass ich die Umsätze, die eigentlich den Leistungszeitraum 2024 betreffen, im Jahr 2025 berücksichtigen und keine Berichtigung vornehmen soll.
Ich habe Bedenken, dass wenn ich den Jahresabschluss offensichtlich falsch aufstellen, dass ich mich persönlich strafbar mache oder es berufliche Konsequenzen grade im Hinblick auf meine bevorstehende Steuerberaterprüfung haben könnte.