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Sexuelle Belästigung?

sahneschnitte

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

habe da ein Problem. Meine Tochter (16 Azubi Hotelfachfrau) ist von ihrem Ausbilder mit Fragen belegt worden die eindeutig einen sexuellen Hintergrund haben.
Darüber hinaus hat er sie auf den Kopf geküsst.

Natürlich hat er das unter 4 Augen getan.

Bei dem heutigen Gespräch mit dem GF des Unternehmens, wurde uns mitgeteilt, dass es ohne diesen Ausbilder auch keine Ausbildung mehr gibt. Ist das ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz?
 
Hallo Sahneschnitte,

in der Ausbildung kann nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Ob das ein wichtiger Grund ist ---wenn der Ausbilder nicht mehr vorhanden ist, ist fraglich.

Wieso wendest dich nicht an einen Anwalt für Arbeitsrecht sowie IHK - die bieten Hilfestellungen in so einem Fall an.

Liebe Grüsse.
 
Ich denke mal sie hat die Ausbildung am 1.8.10 begonnen also kann man sie wegen der Probezeit noch bis Ende Februar ohne Angabe von Gründen entlassen.
 
Hallo Sahneschnitte,

in der Ausbildung kann nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Ob das ein wichtiger Grund ist ---wenn der Ausbilder nicht mehr vorhanden ist, ist fraglich.

Wieso wendest dich nicht an einen Anwalt für Arbeitsrecht sowie IHK - die bieten Hilfestellungen in so einem Fall an.

Liebe Grüsse.
Wir überlegen ob es nicht sinnvoller ist den Kerl anzuzeigen und vom Arbeitgeber Schadenersatz für die entgangene Ausbildung zu fordern. M. E. gibt es die Möglichkeit nach dem allgemeinen Gleichbehandlunggesetz.
 
Hallo Sahneschnitte!

Ich finde eigentlich auch, dass solche Sachen auf den Tisch müssen. Das würde ich aber aus Gründen des Selbstschutzes wohl auf alle Fälle mit einem Anwalt besprechen.
 
Solche Anzeigen werden i.d.R. eingestellt - es sei denn, er wurde schon mal wegen sowas angezeigt. Es wäre mutig und wichtig, dass Du ihn anzeigst - aber erhoffe nicht zuviel in dem Sinne, dass er bestraft wird - zumal es "nur" um eine sexistische Bemerkung und Kuss auf Kopf ging.

Ihr Ansprechspartner sollte erstmal der Vertrauenslehrer an der Berufsschule sein.

Will sie denn überhaupt von diesem Ausbilder noch ausgebildet werden? Notfalls sollte sie zugucken, dass sie den Betrieb wechseln kann, wenn es nur diesen Ausbilder gibt (unabhängig davon, was der Betrieb mit dem Ausbilder macht).
 

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