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Schweigepflicht Schule

G

Gast

Gast
Ich habe meinen Sohn nach der 3. Klasse von der einen Grundschule am Ort an eine andere versetzen wollen und dort um ein Gespräch mit der Rektorin gebeten. Als ich diese nach mehreren Tagen (hatte mit der Sekretärin vorher gesprochen) erreichte, war sie von der anderen Schulleiterin detailiert über die Probleme meines Sohnes informiert worden, so daß uns ein Schulwechsel an diese Schule nicht mehr möglich war, da es kein Neustart sein konnte.
Letztendlich wechselte er dann an die 3. Grundschule und dort wollte niemand etwas von der Vorgeschichte wissen, also ging alles gut.
Jetzt verläßt die Schulleiterin, die meinen Sohn so schlecht gemacht hat, die Schule und ich würde ihr gerne noch einen Satz zum Abschied sagen. Bisher war mir das nicht möglich, da ich noch ein weiteres Kind dort habe.
Gruß! Jutta
 
Schweigepflicht ?

Zu jedem Schüler gibt es eine Schulakte in welcher auch
das Verhalten des Schülers festgehalten wird.
Diese Akte begleitet den Schüler während seiner Schulzeit.
Somit wissen bei einem Schulwechsel die neue Schulleitung und Lehrer ,mit wem sie es zu tun haben.
Dazu sind keine persönlichen Gespräche notwendig.

L.G.Karin
 
Schweigepflicht ?

Zu jedem Schüler gibt es eine Schulakte in welcher auch
das Verhalten des Schülers festgehalten wird.
Diese Akte begleitet den Schüler während seiner Schulzeit.
Somit wissen bei einem Schulwechsel die neue Schulleitung und Lehrer ,mit wem sie es zu tun haben.
Dazu sind keine persönlichen Gespräche notwendig.

L.G.Karin

Das stimmt nicht wirklich... Beim Wechsel von einem Gymnasium aufs andere jendefalls bleiben "Beweismittel" wie Hinweise und Verweise bei der alten Schule liegen, und werden dort nach 20 Jahren vernichtet.
Ich denke bei Grundschulen dürfte es nicht anders laufen.
 
Ja, die von Deichgräfin geschilderte Situation ist etwas übertrieben. Soviel Zeit haben Lehrer gar nicht 😉

Natürlich gibt es Schülerakten, aber da steht nicht "JEDES" Verhalten drin und die werden auch nicht grundsätzlich weitergeleitet, sondern je nachdem. Sie einfach so komplett weiterzuleiten ist im Übrigen rechtlich äußerst fragwürdig - an bestimmten Schulformen aber sehr sinnvoll (Förderschulen z.B.).

Die Sache heißt im Übrigen nicht Schweigepflicht - eine solche gibt es nur im begrenzten Maße - sondern schlichtweg DATENSCHUTZ.
 
Schweigepflicht ?

Zu jedem Schüler gibt es eine Schulakte in welcher auch
das Verhalten des Schülers festgehalten wird.
Diese Akte begleitet den Schüler während seiner Schulzeit.
Somit wissen bei einem Schulwechsel die neue Schulleitung und Lehrer ,mit wem sie es zu tun haben.
Dazu sind keine persönlichen Gespräche notwendig.

L.G.Karin

Du sagst es, bei einem Schulwechsel !
 
es stimmt aber nicht, dass bei jedem Schulwechsel die Akte mitgeht, auch wenn Deichgräfin das sagt 😉

Im Gegenteil, es ist sogar rechtlich nicht okay.
 
Wechselt ein Schüler während des laufenden Bildungsganges
in eine andere Schule, so können ohne weiteres
die Verwaltungsdaten weitergegeben werden.
Informationen zu den Leistungen, zu dem gesundheitlichen
Zustand oder zu Verhaltensauffälligkeiten des
Schülers können nach § 16 Landesdatenschutzgesetz dann
weitergegeben werden, wenn sie zur Erfüllung der pädagogischen
Aufgaben der aufnehmenden Schule erforderlich
sind.

Schulthemen.de • Thema anzeigen - Schülerakte
 
zwischen Verwaltungsdaten und persönlichen Informationen (wie Verhaltensberichte) ist aber ein himmelweiter Unterschied.

Und letzteres darf, wie Du schon sagtest, nicht einfach so weitergegeben werden.

Das meiste, was in diesem von dir verlinkten Thread steht ist, halbgares Laienwissen.

Abgesehen davon muss man auch unterscheiden, was rechtlich zulässig ist und was trotzdem gemacht wird 😉
 

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