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Schule

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Gast

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Hallo liebe Leute....
ich habe ein Problem, bei dem IHR mir evtl. weiter helfen könnt.
Mein Sohn Florian soll jetzt in der Fünften Klasse auf eine Schule gehen mit der ich nicht einverstanden bin. Ich habe beim Schulamt Magdeburg auch schon einen Wiederspruch eingelegt und er wurde gestern abgelehnt, mit der Begründung : die Schule seines Einzugsgebietes würde die gleichen Konzepte und schulischen Angebote bieten wie alle Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt. Das stimmt aber leider nicht. Die Schule auf die er gehen soll, bietet mit ihrem Ganztagsprogramm umfassendere Möglichkeiten, die Kinder besser zu unterstützen.
Leider hat mein Sohn viele Schwierigkeiten in Deutsch und Mathe, btw. mit der Konzentration. Habe ihn im vergangenem Jahr auch auf LRS und HDAS testen lassen, wobei aber keines von beiden auf Grund seines IQ zutrifft. Dennoch ist er auf spizielle Angebote der Schule angewiesen. Aber leider interresiert das im Schulamt Magdeburg niemanden, da geht es nur um Gesetze und Paragraphen....
Nun ist meine Frage, ob es jemanden gibt, den es ähnlich ging und UNS jetzt weiterhelfen kann, die ZEIT arbeitet gegen uns....LEIDER

LG madka
 

Hallo Gast,

schau mal hier: Schule. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Madka,
ich habe schon von ähnlichen Fällen gehört, da ist das Kind dann kurzerhand (auf dem Papier) zu einer Tante gezogen, die im Einzugsgebiet der gewünschten Schule wohnt.

Ich wäre auch dafür, dass Eltern "Schulgutscheine" bekämen und die dann auf der für ihr Kind besten Schule einlösen könnten - dann gäbe es Wettbewerb und der schadet bekanntlich selten (der Qualität). Bis dahin kann man nur mit Schläue agieren und falls man einen politisch Verantwortlichen trifft, ein paar gute Argumente mitgeben.

Gruß, Werner
 
Hallo Werner....
schön das du geantwortet hast, davon habe ich gehört und einige haben das wohl auch so gemacht, aber leider damit auch keinen erfolg gehabt. Dum ist nur, daß das Schulamt pädagogische bzw. persönliche Gründe vorliegen haben möchte.

In meinem ersten Widerspruch hab ich auch all die Gründe angegeben, nur anscheinend haben sie die garnicht gelesen oder sind nicht darauf eingegangen. Richtig gemein finde ich es, daß darüber Behörden entscheiden, die mit der eigentlichen Situation garnichts zu tun haben bzw. nicht vor Ort leben um sich ein Bild davon machen können.

Jetzt hilft wahrscheinlich nur, dort hin zu schreiben und die Sache noch einmal zu verdeutlichen wie WICHTIG es für Florian ist, genau diese Schule zu besuchen.

Du kannst mir ja die Daumen drücken, vielleicht hilft daß ja.....


LG madka
 
hallo Gast,
ich habe zur Zeit fasst! dasselbe Problem.
das Schulamt, leider nicht in deiner Umgebung, hat das Recht, einen Schüler auf die Schule zu schicken, wie es dem Schulamt passt, bzw. der Direktor der Schule kann, muß aber nicht dein Kind in der Schule deiner Wahl aufnehmen.
Entweder du suchst weiter nach einer passenden Schule für dein Kind, und hoffst, dass der Direktor dein Kind aufnimmt, oder das Amt weist deinem Kind eine Schule zu.
Mir wurde gesagt, die Schule (deiner Wahl) muß nicht das Kind aufnehmen und muß dies auch nicht begründen.

Inwiefern das vereinbar ist mit der Schulpflicht, ich weiß es nicht.
In meinem Fall will der Direktor meinen Sohn wieder los werden (Aufnahme-Direktor und jetziger Direktor unterschiedlich),weil ich "nicht mit der Schule kooperiere", sondern meinem Sohn den Rücken stärke.

Ich glaube deshalb nicht, dass du viel machen kannst.
Einen Tipp hätte ich allerdings: damals sollten bei uns die Schüler, die nur 10 Meter von der Schule entfernt wohnten, und bei denen die Schulentscheidung erst später erfolgen konnte (aber fristgemäß und laut Schulgesetz), ins 20 km entfernte Gymn. fahren.
wir Eltern setzten uns zusammen, redeten mit der Schule bzw. Schulamt - kein Erfolg. Wir schalteten einen sehr bekannten Anwalt ein (vereinbarten vorher Kostenteilung) und ich wandte mich an die Tageszeitung - das brachte dann den sofortigen Rückzug des Schulamtes und alle Kinder wurden in ihrer Einzugsschule weiter beschult.
Der Anwalt forderte dann noch nachträglich eine schriftliche Stellungnahme vom Schulamt - und wir Eltern wurden von den Kosten befreit, das Schulamt "zahlte freiwillig".
 
Hallöchen alle miteinander....

jetzt sitz ich hier am PC und versuche einen Brief für´s Schulamt zu verfassen.
Es müssen besondere Gründe in dem Sinne vorliegen, dass Florian der Besuch der im Schulbezirk liegenden Schule aus pädagogischen oder persönlichen Gründen unzumutbar wäre...
Jeztz meine Frage: Was versteht man denn unter pädagogischen oder persönlichen Gründe????

LG madka
 
Na z.B. wenn dein Kind gemobbt wird, wenn "die Lehrer dein Kind nicht nehmen wollen", wenn in der Klasse etwaige große Feindschaften zwischen den Kindern und deinem Kind vorherrscht,
wenn du "nicht mit diesen Lehrern zusammenarbeiten kannst (Verständigungsprobleme, Verwandtschaftsprobleme)",
pädagogische Gründe sind die, die du schon oben teilweise angegeben hast, z.B. das Ganztagsangebot fehlt, andere Betreuungs- oder Unterrichtsschwerpunkte, die aber an deiner Wahlschule vorhanden wären, Fahrprobleme deines Kindes zur Schule, Rücksicht auf die Situation deines Kindes in Hinsicht auf eine Behinderung...

Aber dass das Schulamt von dir so etwas fordert, ist Nonsens, die tun doch was sie für richtig ersehen und werden dir alle deine genannten Gründe widerlegen.:mad:
trotzdem Daumen drück
 
Hallo Werner....

In meinem ersten Widerspruch hab ich auch all die Gründe angegeben, nur anscheinend haben sie die garnicht gelesen oder sind nicht darauf eingegangen.

Jetzt hilft wahrscheinlich nur, dort hin zu schreiben und die Sache noch einmal zu verdeutlichen wie WICHTIG es für Florian ist, genau diese Schule zu besuchen.

LG madka

Das nochmals hinschreiben ist der taktisch falsche Weg.

Du hattest gegen einen Bescheid, das nehme ich mal an, einen Widerspruch eingelegt, dem nicht abgeholfen wurde.

Nochmals hinschreiben ändert nichts an dem Sachverhalt und Dir läuft die Frist für eine Klage beim Verwaltungsgericht davon.

Lass Dich doch mal lieber richtig beraten anstatt....
 
Sehe das ähnlich wie der Gast.

Such dir kompetente (juristische) Hilfe, die Dich unterstützen. Da jetzt alleine rumzuwurschteln, kann genau gegenteilig wirken.


@all: Eine Grundsatzdiskussion und die persönlichen Ansichten anderer über das Schulamt oder Ämter an sich ist hier nicht angezeigt.


Sori
 
[...]
Fakt ist, hier sind die Rechtsbehelfsverfahren zu beachten:

Bescheid --->> Widerspruch ---->> Anhörung ----->> Entscheidung der Behörde---->> Klage Verwaltungsgericht

Und da dies an Fristen gebunden ist, sollte man sich nochmals den Bescheid, auch Widerspruchsbescheid genannt, anschauen, die Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung beachten und wahren, denn sonst ist es einfach zu spät und die Entscheidung ist rechtskräftig und nicht mehr angreifbar.

[...]
 
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