S
sonja123
Gast
Hallo,
Meine Situation ist folgende: wir (meine mutter und ich) haben einen Teil eines Hauses geerbt. Jetzt soll endlich die Erbanteilsübertragung erfolgen, also die Auszahlung.
Es laufen noch 3 Dahrlehen. Und solange uns die Bank nicht aus der Schuldhaft entlässt, haften wir ja noch mit unserem Vermögen. Daher wollten wir eine Schuldhaftentlassung.
Auf unsere erste Anfrage an die Bank (und auch spontane Absage) hin kam nach 2 Wochen ein Brief an B (wir sind A) gerichtet mit diesem Wortlaut:
"Mit Übertragung des Erbananteils von A an B sehen wir alle bei uns
bestehenden Verpflichtungen aus der Erbmasse als auf B übertragen an."
Nachdem wir uns erkundigt hatten, hieß es dass das ja nichts aussagt und keine Schuldhaftentlassung ist.
Jetzt kam erneut ein Brief an B mit folgender Aussage:
"Mit Übertragung des Erbananteils von A an B entlassen wir die vorgenannten
aus der Schuldhaftung für alle bei uns bestehenden Verpflichtungen"
Jetzt ist meine Frage: Ist das jetzt eine Schuldhaftentlassung? Sind wir damit auch wirklich von allen Haftungen befreit? Wie soll sowas denn aussehen? Hat da jemand Erfahrungen?
Vielen Dank für eure Antworten,
Sonja
Meine Situation ist folgende: wir (meine mutter und ich) haben einen Teil eines Hauses geerbt. Jetzt soll endlich die Erbanteilsübertragung erfolgen, also die Auszahlung.
Es laufen noch 3 Dahrlehen. Und solange uns die Bank nicht aus der Schuldhaft entlässt, haften wir ja noch mit unserem Vermögen. Daher wollten wir eine Schuldhaftentlassung.
Auf unsere erste Anfrage an die Bank (und auch spontane Absage) hin kam nach 2 Wochen ein Brief an B (wir sind A) gerichtet mit diesem Wortlaut:
"Mit Übertragung des Erbananteils von A an B sehen wir alle bei uns
bestehenden Verpflichtungen aus der Erbmasse als auf B übertragen an."
Nachdem wir uns erkundigt hatten, hieß es dass das ja nichts aussagt und keine Schuldhaftentlassung ist.
Jetzt kam erneut ein Brief an B mit folgender Aussage:
"Mit Übertragung des Erbananteils von A an B entlassen wir die vorgenannten
aus der Schuldhaftung für alle bei uns bestehenden Verpflichtungen"
Jetzt ist meine Frage: Ist das jetzt eine Schuldhaftentlassung? Sind wir damit auch wirklich von allen Haftungen befreit? Wie soll sowas denn aussehen? Hat da jemand Erfahrungen?
Vielen Dank für eure Antworten,
Sonja