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Schuldhaftentlassung

S

sonja123

Gast
Hallo,
Meine Situation ist folgende: wir (meine mutter und ich) haben einen Teil eines Hauses geerbt. Jetzt soll endlich die Erbanteilsübertragung erfolgen, also die Auszahlung.

Es laufen noch 3 Dahrlehen. Und solange uns die Bank nicht aus der Schuldhaft entlässt, haften wir ja noch mit unserem Vermögen. Daher wollten wir eine Schuldhaftentlassung.

Auf unsere erste Anfrage an die Bank (und auch spontane Absage) hin kam nach 2 Wochen ein Brief an B (wir sind A) gerichtet mit diesem Wortlaut:
"Mit Übertragung des Erbananteils von A an B sehen wir alle bei uns
bestehenden Verpflichtungen aus der Erbmasse als auf B übertragen an."

Nachdem wir uns erkundigt hatten, hieß es dass das ja nichts aussagt und keine Schuldhaftentlassung ist.

Jetzt kam erneut ein Brief an B mit folgender Aussage:
"Mit Übertragung des Erbananteils von A an B entlassen wir die vorgenannten
aus der Schuldhaftung für alle bei uns bestehenden Verpflichtungen"

Jetzt ist meine Frage: Ist das jetzt eine Schuldhaftentlassung? Sind wir damit auch wirklich von allen Haftungen befreit? Wie soll sowas denn aussehen? Hat da jemand Erfahrungen?

Vielen Dank für eure Antworten,
Sonja
 
Für mich etwas verwirrend...

Wer ist "B" ? Ist das ein anderer Erbe, welcher euch ausgezahlt hat oder auszahlen muß ?

Warum bekommt "B" dieses Schreiben und nicht "A" ? Korrekterweise sollte dieses Schreiben mndestens auch an "A" gerichtet sein. Also : .... entlassen wir "A" aus der gemeinschaftlichen Haftung der Darlehen xy .

Was bekommt ihr , also "A" denn überhaupt von dem Erbe, wenn ihr es an "B" übertragen habt ?
 
ja, B ist ein anderer Erbe der uns auszahlen muss.
Warum dann das Schreiben auch nur an B gerichtet war, war uns eben auch nicht klar. Den Brief hat halt auch die Privatkundenbetreuung geschrieben, die auch immer mit B (wegen den Darlehen) in Kontakt ist unsere Anfrage erst einmal irgendwie als "doof" hingestellt hat.


Wir gehen jetzt auchmal zum Notar und fragen ihn.

Danke,
sonja
 

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