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Schulden

Hallo Ramona 86,

schau mal hier: Schulden. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Wenn der Schuldner das Geld nicht zurückgeben möchte, alles abstreitet, Du keine Zeugen hast, bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt. Möglicherweise wird auf Druck des Anwaltes der Schuldner zahlen. Wenn nicht, bleibt noch die gerichtliche Klärung.

LG, Nordrheiner
 
Hey. Ich hatte mal so ein ähnliches Problem. Bin zum Anwalt gegangen und habe das geliehene Geld wieder bekommen. Es kommt natürlich darauf an, was dir die Person genau geschrieben hat. Falls es bei WhatsApp eindeutig steht, dass dir die Person Geld schuldet dann bist du ziemlich auf der sicheren Seite. Es steht schwarz auf weiß, dass dir jemand Geld schuldet. Hätte es dir die Person lediglich nur mündlich versprochen, dass Geld zu geben, dann wären deine Chancen sehr niedrig, das Geld wieder zu bekommen.

LG
 
Mit Anwalt drohen ist die einzige Chance. Eine gerichtliche Klärung ohne Beweise bitte nicht. Es sei denn man möchte das die Themenstarterin gutes Geld, dem schlechten noch hinter her wirft - da sie am Ende dann auf den dreifachen Kosten sitzen wird.
 
Mit Anwalt drohen ist die einzige Chance. Eine gerichtliche Klärung ohne Beweise bitte nicht. Es sei denn man möchte das die Themenstarterin gutes Geld, dem schlechten noch hinter her wirft - da sie am Ende dann auf den dreifachen Kosten sitzen wird.

Also zuerst müsstest Du den Schuldner anmahnen, am besten schriftlich. 1-2x. Danach, wenn keine
Zahlung erfolgt (oder ein Vorschlag zur Ratenzahlung), kannst Du (kann übrigens jeder) einen
gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief) an ihn schicken. Die Kosten dafür musst Du erstmal
vorstrecken. (Ich glaube um die 50 Euro, bin mir aber nicht sicher - musst Du im Internet suchen)
Auf den Mahnbescheid muss der Schuldner binnen 2 Wochen reagieren. Reagiert er nicht,
hast Du automatisch einen Titel (egal, ob es die Schulden gibt oder nicht), den Du 30 Jahre
per Vollstreckungsbescheid vollstrecken kannst. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid,
kannst Du (am besten mit Hilfe eines Anwalts) Klage einreichen.

Dabei sollte man aber wie schon oben erwähnt, die Kosten im BLick behalten. Bei relativ
kleinen Beträgen zahlst man noch drauf und womöglich ist beim Schuldner sowieso nichts zu holen.

Das würde mir jetzt einfallen für das Problem.
Eigentlich wenn ich Schulden mache tue ich auch mein möglichstes es zurückzuzahlen,
oder ich sage im Vorfeld das es schwierig wird. Aber in kleinen Raten sollte eigentlich gehen.

liebe grüße aus nürnberg, katie.

ps. habe mal ein kostenrechner für das gerichtliche mahnverfahren rausgesucht:
http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm
 
Es stellt sich die Frage, ob sich wegen 200 euro der Gang zum Anwalt lohnt, denn dann verursachst Du mehr Kosten als die Sache wert ist. (Es sei denn Du hast eine Rechtsschutzversicherung)
Rat:
Denjenigen nochmal auffordern das Geld zu geben.
Wenn er es nicht tut die 200 Euro "in den Wind schreiben" und daraus lernen.

Ich habe jemandem 200€ geliehen in Bar. Leider gibt es keinen Vertrag ausser einen chatverlauf in whatsapp.
Was kann ich tun?
 

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