Mit Anwalt drohen ist die einzige Chance. Eine gerichtliche Klärung ohne Beweise bitte nicht. Es sei denn man möchte das die Themenstarterin gutes Geld, dem schlechten noch hinter her wirft - da sie am Ende dann auf den dreifachen Kosten sitzen wird.
Also zuerst müsstest Du den Schuldner anmahnen, am besten schriftlich. 1-2x. Danach, wenn keine
Zahlung erfolgt (oder ein Vorschlag zur Ratenzahlung), kannst Du (kann übrigens jeder) einen
gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief) an ihn schicken. Die Kosten dafür musst Du erstmal
vorstrecken. (Ich glaube um die 50 Euro, bin mir aber nicht sicher - musst Du im Internet suchen)
Auf den Mahnbescheid muss der Schuldner binnen 2 Wochen reagieren. Reagiert er nicht,
hast Du automatisch einen Titel (egal, ob es die Schulden gibt oder nicht), den Du 30 Jahre
per Vollstreckungsbescheid vollstrecken kannst. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid,
kannst Du (am besten mit Hilfe eines Anwalts) Klage einreichen.
Dabei sollte man aber wie schon oben erwähnt, die Kosten im BLick behalten. Bei relativ
kleinen Beträgen zahlst man noch drauf und womöglich ist beim Schuldner sowieso nichts zu holen.
Das würde mir jetzt einfallen für das Problem.
Eigentlich wenn ich Schulden mache tue ich auch mein möglichstes es zurückzuzahlen,
oder ich sage im Vorfeld das es schwierig wird. Aber in kleinen Raten sollte eigentlich gehen.
liebe grüße aus nürnberg, katie.
ps. habe mal ein kostenrechner für das gerichtliche mahnverfahren rausgesucht:
http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm