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Schufa Einträge löschen?

D

Dampferkapitän

Gast
Hallo,

es ist so dass ich in der Schufa 2 einträge habe. Saldo tituliert aber beglichen seit Januar 2008.
Wie kann ich diese Einträge löschen lassen?

[...] Ich hab die schnauze voll von dem ganzen Schufa zeug. Es ist alles beglichen aber trotzdem muss man sich als Mensch 2ter klasse betrachten lassen. Kein Konto, kein Handy, kein Kredit, keine Fahrzeugfinanzierung. Ob nun 300 oder 15000€ monatlich eingehen intressiert niemanden. Das kotzt mich ja so sehr an.
[...]
 
Zuletzt bearbeitet:
[...]

Setz Dich mit der Schufa in verbindung. Lass Dir Zeigen, welche Eintäge das sind (kostet allerdings ne Kleinigkeit). Fall es erledigte Dinge sind und Du das belegen kannst, kannst Du das denen zeigen und die löschen die Einträge.
Falls das unerledigte Dinge sind, musst Du das bezahlen, dann die Belege an die Schufa senden und löschen lassen.

Das war es dann...[...]
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Fall es erledigte Dinge sind und Du das belegen kannst, kannst Du das denen zeigen und die löschen die Einträge.

Ach so leicht ist das? Na dann.

Ich dachte eigentlich das ich nach dem bezahlen nur den zusatz "Konto ausegeglichen" bekomme und der eintrag ab diesem Tag, weitere 3 Jahre bestehen bleibt.

Gibts noch jemand der eine Idee hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt darauf an, welche Schulden es waren...schau mal:

Die SCHUFA-Einträge müssen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Angaben über Anfragen (beispielsweise über das Ansinnen, ein Girokonto eröffnen zu wollen) nach 12 Monaten. Die Angaben werden allerdings nur 10 Tage in Auskünften bekanntgegeben. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist. Die Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden, wenn die Forderungen beglichen worden sind, nach drei Jahren gelöscht. Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort gelöscht, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wird. Kundenkonten des Handels werden nach drei Jahren gelöscht. Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherung [Offenbarungseid] und Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseides) werden nach drei Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, daß das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, werden die Daten bei der SCHUFA vorzeitig gelöscht.
Zwar muß die SCHUFA die Daten nach Ablauf der Fristen löschen, doch sollten Sie das vorsichtshalber kontrollieren. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß häufig veraltete Daten im Bestand verbleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was für einen Grund sollte es für die Schufa geben, Daten vorzeitig
zu löschen? Es ist doch gerade Sinn der Schufa, bestimmte Daten eine zeitlang ( drei Jahre ) für ihre Mitglieder vorzuhalten, um diese vor gefährlichen Kreditansinnen vorzuwarnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was für einen Grund sollte es für die Schufa geben, Daten vorzeitig
zu löschen? Es ist doch gerade Sinn der Schufa, bestimmte Daten eine zeitlang ( drei Jahre ) für ihre Mitglieder vorzuhalten, um diese vor gefährlichen Kreditansinnen vorzuwarnen.

Das ist genau das, was die meisten nicht verstehen.
Es gibt 2 Arten von Schufaeinträgen:
1. Einträge die aus den Schuldnerverzeichnis stammen, können vorzeitig gelöscht werden, wenn man nachweisen kann, dass das Amtsgericht die Einträge gelöscht hat. (Durch Erledigung).
2. Die Einträge über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften(nicht bezahlte Rechnungen etc.) werden, wenn die Forderungen beglichen worden sind, nach drei Jahren gelöscht und NICHT VORHER.

Also bitte keine falschen Hoffnungen machen, @Angsthäschen78
 
Zuletzt bearbeitet:
@Moonlight: Ich mache keine falschen Hoffnungen, da ich in meinem zweiten Beitrag geschrieben habe, welche Einträge sich wann löschen lassen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil 🙄
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig. Und da es sich bei dem TE sicherlich um einen gescheiten Menschen handelt, wird er sich informiert haben, welche Einträge man löschen lassen kann. Daher ist davon auszugehen, das es sich bei seinen beiden Einträgen um Einträge von Vertragspartnern der Schufa handelt.
Und die sind nur - wenn überhaupt - in Verhandlungen mit diesen Ex-Gläubigern wieder aus den Schufa-Akten zu entfernen.
Ganz großes Pech übrigens, wenn unter den Schufa-Partnern einer war, der Auskünfte erhalten hat - und diese noch an ähnliche Organisationen weitergegeben hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

der Fall Amtsgericht und Löschung ist aber der einzige, den die Schufa auf Deine Bitte oder Anregung hin löscht. Das AG ist ja kein Mitglied bei der Schufa.

In anderen Fällen (Banken, Versicherungen, Kaufhäuser, Telefonprovider, etc.), die ja Mitglied bei der Schufa sind, muss man diese Leute bitten, den Eintrag bei der Schufa zu löschen. Die Schufa selbst macht immer das, was ihr die Mitglieder melden, sonst nichts und das eben mit den bekannten Fristen.

Schaut mal bitte bei dem Thread "Telefonanschluss trotz negativer Schufa" (Finanzen) von einem Gast Detlef rein, da habe ich am 23.09.09 einen detaillierten Eintrag mit Urteilen zu diesem Thema reingegeben.

Schufa-Einträge dürfen überhaupt nur vorgenommen werden, wenn der jeweilige Gläubiger einen gerichtlichen "Titel" in Händen hat, selbst wenn die Schufaklausel unterschrieben ist. Tut er es trotzdem, kann er mit Verweis auf die Urteile zur Löschung veranlasst werden, bei weiterer Weigerung eben nur über ein Gericht.

Man muss ein bisschen lesen, kommt aber dadurch zum Erfolg!

Liebe Grüße

Barnici
 

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