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schön gelinkt... :(

Hallo noch mal 🙂
obwohl es (bisher) noch keine probleme von seiten des arbeitsamtes gab, wurde ich nun auch dahin gehend aufgeklärt, dass der ag bei der kündigung darauf hinweisen muss, dass man sich innerhalb von drei wochen beim aamt melden muss... und das man nur innerhalb der drei wochen eine einspruchsrecht hat... aber wie es so ist: muss, könnte, würde, sollte, hätte...
jetzt hätte 🙂 ich aber doch noch ein paar fragen, ich hab das gefühl, hier kennen sich viele aus...
mein vertrag läuft jetzt kommenden mittwoch aus und am freitag muss ich zum beratungsgespräch...
da ich absolut keine ahnung habe, was ich überhaupt an alg bekommen werde, ich aber die schlimme vorahnung habe, dass es hinten und vorne nicht reichen wird, frage ich mich, was ich alles "beantragen" kann, sprich z.b wohngeld... oder gibt es sowas wie mietkostenbeihilfe?
ich hatte so gehofft, das ich auf alg verzichten kann, aber bis mittwoch einen neuen vertrag zu unterschreiben ist wohl eher utopisch...
ich bin ehrlich dankbar über jeden tipp!!!
lg lilia
 
Sollte dein AlG I nicht ausreichen,..(weniger als Hartz 4 Satz)
kannst du ,nach meiner Meinung,
ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen.

Gruß Karin
 

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