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Scheidung was nun?

  • Starter*in Starter*in coolia
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    scheidung
C

coolia

Gast
Hallo
Ich bin neu hier und meine momentane Situation ist für mich ebenso neu wie unfassbar.
Ich stehe nach 22 Jahren Beziehung und 14 Jahren Ehe vor einem Trümmerhaufen.
Meine Frage ist nun,da ich mit meinem Sohn hier ausziehen werde,an wen wende ich mich,wer ist jetzt zuständig?
Arbeitsamt wegen Hartz4?
Ich hab einen 400,-€ Job
oder
das Sozialamt?
Hat jemand diese Erfahrung gemacht und kann mir da weiterhelfen?
Danke im vorraus.
LG
Iris
 
Hi coolia,

zunächst einmal ist dein Noch-Ehemann zuständig für Unterhalt für einen Sohn und auch dich. Außerdem steht die das Kindergeld zu, wenn dein Sohn bei dir lebt. Wie alt ist er denn?

Erst wenn dein Ex nicht genug verdient, dass du mit Kind von seinen Unterhaltsleistungen davon leben kannst, greifen die öffentlichen Mittel.

Ich würde dir dringend empfehlen, dich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden und dich zumindest beraten zu lassen. Bei deinen Einkünften sollte das über einen Beratungsschein möglich sein, dann kostet dich das nichts. Den Beratungsschein erhälst du bei der Rechtsantragsstelle in euerem zuständigen Amtsgericht.

Vielleicht kann dir jemand aus deiner persönlichen Umgebung einen guten Anwalt empfehlen?

Alles Gute
Sisandra
 
Hallo,danke für die Antworten.
Wir nehmen einen gemeinsamen Anwalt,
weil es eine beidseitig gewollte Scheidung ist.
Heute habe ich mich bei der ARGE schlau gemacht ,
wegen der Wohnung. Wie groß die sein darf und wie teuer,usw.
Denn die gemeinsame Wohnung kann ich nicht unterhalten.
Ja ,mein Noch-Ehemann ist unterhaltspflichtig mir und meinem Sohn gegenüber.
Viel werde ich von der ARGE aber nicht bekommen,weil ich arbeiten gehe.
Ich hab ca. 1000,-€ mit Unterhalt.Kindergeld und Lohn.
Mir ging es aber in erster Linie um den Umzug und die Wohnungseinrichtung.
Haushaltsgeräte und sowas.
Die Möbel aus dieser Wohnung kann ich nicht mitnehmen,zum einen zu alt,nach Abbau nur noch Sperrmüll und zu wuchtig ,da ich mich ja kleiner setzen muss.
Der Berater der ARGE hat mir gesagt das man da auf alle Fälle was machen kann.
Aber erst einmal soll ich die Wohnung haben,dann müssen die das genehmigen und dann geht es weiter.
 

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