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Schadensersatzforderung für Schülerin? - Was sollte sie tun, wenn sie sich nicht zu ihren Eltern traut?

M

Mini12

Gast
Hi,

meine Tandem-Sprachpartnerin(17) hat nun von ihrem Verein vor ein paar Woche ein Schreiben bekommen, dass sie für die Vereinsstrafe aufkommen muss, aber erst vor 3 Tagen geöffnet. Sie dachte, es wäre nur drr Mitgliederbescheid, der immer Anfang Juli kam.

Sie hat einen Behinderten autistischen Menschen zum Handballspiel als Zuschauer ohne Test (aber mit Impfung) hereingelassen, als 2G plus in Innenräumen galt. Der Verein soll um die 10.000 Euro zahlen. Die werden nun vom Verein (Anatuerverein) als Schadensersatz zurückgefordert. Sie hatte damals die Eintrittskarten verkauft und den Einlass geregelt.

Sie sagt: "Ja, habe ich. Aber gemäß Art. 3 Qbs. 3 GG darf niemand wgen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wenn sich jemand aufgrund Behinderung nicht testen lassen kann bzw. dies problematisch ist, darf ich ihn nicht als Zuschauer ausschließen, da ich ansonsten gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen würde." Außerdem hätte die Person ein Dokument vorgelegt, dass Testen nicht möglich sei und er unterwegs mindestens alle 30 Minuten etwas trinken müsste, sofern er nicht zu Hause ist sowie ein Video eines Selbsttests, auf denen auch ein Wecker sowie ein Handy mit Datumsangabe.

(Zuhause gehen alle 3 Stunden ohne Trinken. Spucktestcenter verlangen aber die Bestätigung, dass 1 Stunde nichts getrunken wurde. Da dass nächste Spucktestcenter aber noch weiter entfernt war, nicht möglich.)


Die Begründung wurde vom Verein bereit aber von der Behörde bereits abgelehnt: "Corona-Verordnungen hätten Vorrang." Zusätzlich vom Mitarbeiter der Stadt: "Hätte der Gesetzgeber Ausnahmen gewollt, hätte er sie geregelt. Für die Maskenpflicht stehen diese ja drinnen, bei Testpflicht nicht und sie müsste offiziell sein. Das Video bzw. Datumsqnzeige könnte gefälscht sein." (Gesprächsprotokoll vom Vereinsvorsteher mit Behördenmitarbeiter wurde als' Anlage nitgeschickt)

Was kann man machen? Wie soll eine Schülerin 10.000 Euro Schadensersatz zahlen? Ihre Familie lebt leider von ALG2 bzw. Aufstockung. Weiterhin traut sie es ihren Eltern nicht zu sagen. Geeade ihre Mutter wird wütend, wenn es um finanzielles geht.
Was soll ich ihr raten?
 
Das Problem deiner Freundin ist so groß, so kompliziert und rechtlich so komplex, dass man es als junger Mensch kaum alleine bewältigen kann. Sie wird eine gute Rechtsberatung und Rechtsvertretung brauchen, denn hier treffen mehrere juristische Themen bzw. Fragen aufeinander, denen sich unbedingt ein Profi annehmen müssen.
Mir als Laie fallen schon beim Lesen einige etwas eigenartige Details auf, deswegen: das gehört jedenfalls in die Hände von Fachleuten. Alles andere bringt euch nicht weiter.

Du kannst sie ermutigen und dabei unterstützen, sich ihren Eltern anzuvertrauen. Das ist der erste und wichtigste Schritt, den sie machen muss, auch wenn es ihr schwer fällt.
 
Die Begründung wurde vom Verein bereit aber von der Behörde bereits abgelehnt: "Corona-Verordnungen hätten Vorrang." Zusätzlich vom Mitarbeiter der Stadt: "Hätte der Gesetzgeber Ausnahmen gewollt, hätte er sie geregelt. Für die Maskenpflicht stehen diese ja drinnen, bei Testpflicht nicht und sie müsste offiziell sein. Das Video bzw. Datumsqnzeige könnte gefälscht sein." (Gesprächsprotokoll vom Vereinsvorsteher mit Behördenmitarbeiter wurde als' Anlage nitgeschickt)
Würde mit der Geschichte im Morgengrauen zu den Lokalnachrichten marschieren und Hilfe erbitten. Die Stadt und der Verein werden sicher sehr unglücklich darüber sein, wenn sowas an die Öffentlichkeit gerät. Hier ist ja null Verhältnismäßigkeit gegeben.
 
Die Strafe muss der Verein zahlen und hat dies wahrscheinlich auch schon getan. Was die jetzt machen ist ein Rückgriff auf das Vereinsmitglied. In bestimmten Fällen haftet auch der Vorstand, und eine Verteilung der Kosten auf diese Beteiligten ist auch denkbar. Minderjährige sind nochmal besonders geschützt.

Also: Grundsätzlich haftet der Verein, nicht das Mitglied Der Sonderfall ist hier, das der Geschädigte der Verein selbst ist. Einiges dazu steht in der Vereinssatzung, die muss man lesen. Und dann geht es mit dem BGB und hundert anderen Sachen weiter.

Deine Bekannte muss das ihrer Mutter sagen. Sie brauchen einen Anwalt der das begutachtet. Ich bin ziemlich sicher, dass sie am Ende nichts bezahlen muss.
 
Aus dem Verein sofort austreten. Mit den Eltern sprechen und zum Anwalt. Sie ist 17, da kommt JugendStrafrecht zur Anwendung. Frechheit überhaupt so eine Verantwortung einem Kind aufzubürden. Sollen Kinder für die verkackte Politik verantwortlich sein?
Den Verein würde ich als Eltern verklagen auf Schadenersatz.
 
Sie hat einen Behinderten autistischen Menschen zum Handballspiel als Zuschauer ohne Test (aber mit Impfung) hereingelassen, als 2G plus in Innenräumen galt. Der Verein soll um die 10.000 Euro zahlen. Die werden nun vom Verein (Anatuerverein) als Schadensersatz zurückgefordert. Sie hatte damals die Eintrittskarten verkauft und den Einlass geregelt.

Das hat sie sicherlich im Auftrag des Vereins gemacht. Somit haftet der Verein auch dafür. Wie ein Arbeitgeber für den Angestellten.
 
Aus dem Verein sofort austreten. Mit den Eltern sprechen und zum Anwalt. Sie ist 17, da kommt JugendStrafrecht zur Anwendung. Frechheit überhaupt so eine Verantwortung einem Kind aufzubürden. Sollen Kinder für die verkackte Politik verantwortlich sein?
Den Verein würde ich als Eltern verklagen auf Schadenersatz.
Welcher Schaden soll den entstanden sein?

Davon abgesehen finde ich auch, dass das ein Fall für den Anwalt ist. Es geht aber nicht um Strafrecht, sondern Zivilrecht.
 
Ja, das muss ein Anwalt/ Gericht klären. Das ist nichts für ein Forum.

Grundsätzlich darf ein*e Mitarbeiter*in sich nicht eigenmächtig über Regelungen hinwegsetzen bzw. sie so auslegen, wie es ihrem Rechtsempfinden entspricht. Bei Fragen hätte sie sich an die Organisation wenden müssen.

Die Frage ist hier nun, ob es sich rechtlich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Dann könnte sie selbst haften müssen.

Ich nehme an, dass es sich bei der Tätigkeit um eine ehrenamtliche Arbeit gehandelt hat. Da ist nun die Frage, ob dort die gleichen Regeln gelten wie bei normalen Arbeitnehmer*innen.

Außerdem ist sie minderjährig.

Mich würde auch interessieren, wie die Sache den Behörden zu Ohren gekommen ist?
 

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