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Samstagsarbeit

Sollilja

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,
vielleicht gibt es hier ja jemanden, der mir helfen kann.
Ich habe einen Bürojob, bin außertariflich angestellt und habe "Vertrauensarbeitszeit". Damit war ich bisher auch weitestgehend zufrieden.
Nun ist es aber seit diesem Jahr so,dass immer wieder von Samstags- / Wochenendarbeit die Rede ist. FÜr zwei Samstage im Januar wurde schon Arbeit angeordnet. Weitere Samstage bzw. Wochenenden stehen im Raum, es wird aber auch nicht konkret gesagt, wer wann wirklich benötigt wird. Das führt dazu, dass man privat im Prinzip kaum noch etwas planen kann - davon abgesehen braucht man Wochenenden ja auch zur Erholung...
Dass eine gewisse Anzahl "Überstunden" mit meinem Vertrag abgegolten ist, ist mir klar, und damit bin ich auch einverstanden. So langsam sehe ich aber das "Vertrauen" bei der Vertrauensarbeitszeit ausgenutzt. Ich bekomme weder Zeit noch Geld für die zusätzlichen Arbeitstage.

Frage:
Wie durchsetzbar ist es eigentlich, wenn der Arbeitgeber die Samstagsarbeit "anordnet"? (Ich frage deshalb, weil es trotzdem Leute gab, die samstags nicht da waren, obwohl es angeblich für "alle" galt...)
Was ist, wenn ich für einen Samstag (der ja nicht zu meiner normalen Arbeitszeit gehört) schon irgendeine Veranstaltung gebucht habe - bekomme ich dann auf jeden Fall das Geld von der Firma zurück, oder kann mein Arbeitgeber sagen, ich hätte mir das ja denken können, dass ich arbeiten muss? (Auch wenn es nicht konkretisiert, sondern nur schwammig formuliert war, dass man vielleicht an irgend einem WE arbeiten muss?)

Danke schonmal für Eure Hilfe.

Sollilja
 
Mein Vertrag enthält die (nach gängiger Rechtssprechung unwirksame) Klausel, dass "alle Überstunden abgegolten" sind. Außerdem enthält mein Vertrag keine Wochenarbeitszeit.
 
Ich habe dazu zwei ganz interessante Artikel gefunden:

Urteilsspruch zur Mehrarbeit: Klauseln zu Überstunden sind oft unwirksam - Arbeitsrecht - FOCUS Online - Nachrichten

Arbeitsrecht: Bei hohem Gehalt sind Überstunden inklusive - SPIEGEL ONLINE

Demnach dürfte auch mit Überstunden deine Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht übersteigen. Je nachdem, wie du mit deinem Arbeitgeber stehst, macht es in jedem Fall Sinn, die Nachweise für angeordnete Überstunden aufzuheben. Eventuell kannst du da nach Wechsel der Arbeitsstelle eine Menge Geld nachfordern. Es kommt natürlich in dem Zusammenhang auch darauf an, was du verdienst.
 
Offiziell angeordnet waren in den Wochen mit Samstagsarbeit 56 Arbeitsstunden pro Woche. (Daran hat sich aber eher niemand gehalten.)
Ich fürchte, ich verdiene "zuviel", um etwas ausgezahlt zu bekommen, bin aber aktuell in Gehaltsverhandlung und werde das im nächsten Gespräch mal als Argument für eine Erhöhung verwenden. Aussicht auf Erfolg ist aber wohl eher gering...
Daher eher die Frage - muss man mit einer Abmahnung rechnen, wenn man in dem angeordneten Zeitraum nicht arbeitet? Und was ist mit Kostenerstattung für irgendwelche gebuchten Dinge?
 
Es geht mehr oder weniger nur dann, wenn du deine Wochenstunden nicht überschreitest und wenn doch musst du die Mehrarbeit, also Überstunden abfeiern.

Ich arbeite als Verkäuferin und muss 6 Tage die Woche arbeiten. Das klappt aber nur, weil ich Schichten habe und nicht "von 8- 16 Uhr " arbeite.
 
Offiziell angeordnet waren in den Wochen mit Samstagsarbeit 56 Arbeitsstunden pro Woche. (Daran hat sich aber eher niemand gehalten.)
Ich fürchte, ich verdiene "zuviel", um etwas ausgezahlt zu bekommen, bin aber aktuell in Gehaltsverhandlung und werde das im nächsten Gespräch mal als Argument für eine Erhöhung verwenden. Aussicht auf Erfolg ist aber wohl eher gering...
Daher eher die Frage - muss man mit einer Abmahnung rechnen, wenn man in dem angeordneten Zeitraum nicht arbeitet? Und was ist mit Kostenerstattung für irgendwelche gebuchten Dinge?

Also der Gesetzgeber sagt, bei 48 Stunden ist Schluss. Ich denke, auf die Abmahnung könntest du es glatt ankommen lassen, denn vor Gericht kommt dein AG damit voraussichtlich nicht durch. Bin da aber absoluter Laie. Vielleicht solltest du dich hierzu anwaltlich beraten lassen von einem Spezialisten für Arbeitsrecht. Dann weißt du wenigstens, was dein AG laut Gesetz tatsächlich darf und erhälst so auch mehr Verhandlungssicherheit.

Ich könnte (Laienmeinung) mir vorstellen, dass du ein Anrecht auf Kostenerstattung hättest, wenn die gebuchten Dinge schon länger gebucht sind. Du kannst aber den Spieß auch umdrehen und deinem AG mitteilen, dass du an dem und dem Samstag bereits xxx gebucht hast. Wenn er dich braucht, dann soll er dies bei der Planung bitte berücksichtigen.
 
Hallo Sollilja,

das hört sich für mich nach so einer Art erzwungenen Freiwilligkeit an. Daher wird es auch kaum klappen mit einer Kostenerstattung. Wenn du darauf wirklich bestehen willst, solltest du von deinem Chef eine schriftliche Weisung verlangen, dass du am Wochenende unplanmäßig arbeiten musst. Die wirst du aber wohl kaum bekommen.

Viele Grüße
Andreas
 
Nach meiner Auffassung ist dein Arbeitsvertrag nichtig.
Du bist eigentlich gar kein Arbeitnehmer wenn du keine Weisungen bezüglich der Arbeitszeit im Vertrag stehen hasst.
Solche Klauseln sind üblich für freie Mitarbeiter.
Naja, das Recht ist zumindest auf deiner Seite.
 
Ich bin Koch arbeite jedes wochenende und an jedem feiertag, täglich manchmal bis zu 12 stunden oder länger. Überstunden werden nicht bezahlt manchmal bekomme ich aber einen tag mehr frei. Ich verdiene 1900,00 euro brutto im monat und arbeite im durchschnitt 200+ stunden im monat. Wenn jemand aus der Küchencrew ausfällt kann es schonmal passieren dass man 10 tage am stück ohne frei ran muss ... ich weiß ihr werdet mich alle für bekloppt halten aber so ist das leben eines kochs.

Niemand soll das nachmachen aber mein Beitrag soll nur ein kleiner denkanstoß sein, es gibt leute die jammern schon wenn sie mal eine halbe stunde länger machen müssen oder wenn mal ein samstag gearbeitet werden muss - und es gibt KÖCHE!!

nicht böse gemeint - jeder soll das machen was er am besten kann ;-)
 

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