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Rückzahlung und Amt

Milky_81

Mitglied
Hey und Hallo!

Habe vor einiger Zeit meine Jahresabrechnung von Strom und Gas bekommen,habe sogar ein Guthaben.
Nun meine Frage,vielleicht weiß ja einer von euch,ob ich dieses Guthaben behalten darf??
Hatte alles brav kopiert und dem Sozialamt eingereicht,aber bisher keine Antwort..

Grüße aus dem Norden!
 
Das kommt darauf an, ob der Strom mit in Deinen Nebenkosten ist. Normalerweise muß man von dem Lebensunterhalt den man bekommt den Strom auch noch zahlen, also selber zahlen.
Wenn das bei Dir auch der Fall ist, gehört das Geld was Du zurückbekommen hast Dir. Ist es aber in den Nebenkosten der Miete mit drin, zieht Dir das Amt den Betrag wieder ab.



LG
Gast
 
Gas bekommst Du ja vom Amt extra bezahlt, soviel ich weiß und Strom musst Du ja vom Regelsatz bezahlen, also gehe ich mal davon aus, dass das Guthaben vom Strom Dir gehört und das vom Gas dem Amt. Musst mal googeln, ich glaube da gibt es auch schon Gerichtsurteile von, weil das Amt früher wohl das gesammte Guthaben angerechnet hat.
 
So einfach ist das mit dem Strom nicht!
Wenn mit dem Strom zb auch das Warmwasser bereitet wird (ja, das kann auch in einer Wohnung mit Gastherme der Fall sein!), dann wurde wahrscheinlich von vornherein ein größerer Anteil Stromkosten berücksichtigt (da Warmwasser nicht zum Regelsatz gehört sondern zu den Wohnungskosten). In dem Fall müßte aufgedröselt werden, welcher Anteil Verbrauchsstrom ist und welcher zur Wasserbereitung genutzt wurde. Sehr kompliziert das Ganze, hatten das auch mal, allerdings gings dann nur um ein paar Euro und es hat sich nicht gelohnt dagegen anzugehen.
 
Hey und Hallo!

Habe vor einiger Zeit meine Jahresabrechnung von Strom und Gas bekommen,habe sogar ein Guthaben.
Nun meine Frage,vielleicht weiß ja einer von euch,ob ich dieses Guthaben behalten darf??
Hatte alles brav kopiert und dem Sozialamt eingereicht,aber bisher keine Antwort..

Grüße aus dem Norden!

Hallo.
überweisen /zurückzahlen mußt du dem Sozialamt dein Guthaben nicht.

Du hast es angegeben. Man wird es bei der nächsten Zahlung einbehalten,wenn das Amt Anspruch darauf hat.
Gibt man die Rückerstattung aus,kann der nächste Monat eng werden.
 
Vielen lieben Dank für eure Antworten!🙂

Habe heute von dem Sozialamt Post erhalten,leider steht mir das Geld nicht zu und leider muss ich wieder viel von meinen knappen Geld noch auf dem monatlichen Abschlag der Stadtwerke draufzahlen...
Mieser Nachtspeicherofen.:mad:

Grüße an euch!
 
Hey und Hallo!

Habe vor einiger Zeit meine Jahresabrechnung von Strom und Gas bekommen,habe sogar ein Guthaben.
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Guthaben gehört dem Jobcenter, es sei denn du hast einen Teil der Nebenkosten selbst getragen, dann steht dir ein Anteil zu. Das gilt allerdings für Gas. Stromguthaben kannst du behalten, es sei denn da war auch ein Anteil dezentral vom Jobcenter gezahlt worden an dich.
 

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