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renovierung

N

nette

Gast
ich benötige dringend ratschläge.
es geht um folgendes: ich ziehe demnächst in eine eigene wohnung, diese wurde vor ein paar tagen gestrichen. jetzt ist es so, dass ich der meinung bin, dass dort unsauber gearbeitet wurde und ich mit dem ergebnis nicht zufrieden bin. vorgeschichte, ein bekannter von mir hat einem malermeister den auftrag gegeben, diese renovierungsarbeiten durchzuführen, nachdem ich mit ihm in der wohnung gewesen bin, um mit ihm zu klären, was zu machen ist, er meinte flur und wohnzimmer müssen nur gestrichen werden, das schlafzimmer tapeziert und gestrichen - gesagt, getan. jetzt hab ich mir das ganze angesehen und an einigen stellen sind luftlöcher, dann sieht man dunklere ränder am übergang von decke zu wand und ich bin der meinung, es würde ungleichmäßig gestrichen.
der bekannte meint jetzt, dass das mit den rändern an der tapete liegt und die wellen schon vorher da gewesen seien. jetzt will er 350,- euro und ich denke, dass dieser preis für diese arbeiten nicht gerechtfertigt ist, denn hätte er es mir vorher gesagt, hätten auch freunde von mir streichen können und es wäre wesentlich billiger geworden. lieg ich jetzt falsch?? was kann ich jetzt tun??

verzweifelte grüße janette
 

Hallo nette,

schau mal hier: renovierung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

nein, aber dafür, dass die arbeiten angeblich von einem malermeister gemacht würden ist der preis für diesen pfusch noch viel zu hoch
 
nette meinte:
nein, aber dafür, dass die arbeiten angeblich von einem malermeister gemacht würden ist der preis für diesen pfusch noch viel zu hoch

Aber es ist und bleibt Schwarzarbeit und da gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten Regreßansprüche geltend zu machen.
 
ok, aber dann bin ich auch nicht verpflichtet, ihm den preis zu zahlen, richtig?
es exsistieren weder auftragsbestätigung noch rechnung!
 
nette meinte:
ok, aber dann bin ich auch nicht verpflichtet, ihm den preis zu zahlen, richtig?
es exsistieren weder auftragsbestätigung noch rechnung!

Sie sind sowieso zu nichts verpflichtet. Sie haben ja auch keinen Auftrag erteilt. Aber der Ärger ist jedenfalls vorprogrammiert.
 

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