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Rechtsfrage!

G

Gast

Gast
Hallo,

ich habe eine Frage, die viele vielleicht nicht nachvollziehen,
aber für mich einen ernsthaften Hintergrund hat.

Ich habe einen Mann in der Öffentlichkeit "dumm" gemacht bzw. ihm etwas vorgeworfen, was man mir auch nachweisen konnte, so dass ich eine Unterlassungsklage unterzeichnen und gleichzeitig sehr viel Geld an Schadensersatz zahlen sollte.

Ich habe das Schreiben seines Anwaltes ignoriert und kurz darauf wurde mir mitgeteilt, dass der Mann auf eine Anzeige, dem zu Folge Klage verzichtet.

Nun möchte ich diesen Sachverhalt -gegen diesen Mann- gegenüber der Staatsanwaltschaft verwenden. Hintergrund möchte ich jetzt nicht erklären,
nur stellt sich mir die Frage, ob ich diesen Sachverhalt noch einmal erwähnen
kann, ohne, dass ich Angst haben muss, dass man mir erneut mit einer Anzeige
droht.
 

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