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Rechtliches- Dienstplanänderugen

Renasia

Aktives Mitglied
Letzte Woche hieß es, ich hätte heute freuäi, wurde mir auch auf dem Diensplan gezeigt .
Gerade kam der Anruf, wo ich bleiben würde.....
Eine Kollegin sollte mir Bescheid sagen, was aber nicht gemacht wurde.....
Und ich hätte doch n Dienstplsn gucken können ( war seitdem 1 oder 2 Tage arbeiten, hab es aber ehrlich gesagt vergessen) bzw weiß ich auch nicht ob es richtig ist, das wir zwischendurch immer in den Plan schauen sollten.
Wie sieht es da jetzt rechtlich aus?
 
Du musst Dich auf den bekannt gegebenen Dienstplan verlassen (und auch Deine Zeit planen) können. Es ist nicht Deine Pflicht, da ständig drauf zu schauen. Es gibt keine exakte gesetzliche Regelung dazu, aber einiges an wegweisender Rechtssprechung. Dort wurde geurteilt, dass Dienstplanänderungen aus betrieblichen Erfordernissen vom Arbeitnehmer hingenommen werden müssen, sofern sie spätestens vier Tage vor Eintritt der Änderung dem Arbeitnehmer bekannt gegeben wird. Aus wichtigen Gründen (Termine, die er nicht zu vertreten hat -z.B. vor Behörden, lange geplante fachärztliche Termine oder wichtige familiäre Termine) kann der Arbeiitnehmer die Änderung ablehnen.

Wichtig Schlagworte sind heir:

- die Änderung muss aus wichtigen Gründen erfolgen
- der AN muss mindestens vier Tage vorher informiert werden
- der AN kann aus wichtigen Gründen ablehnen

Auch noch einmal wichtig für dich: der AG muss Dich informieren. Nicht andersherum.
 
Vgl.:

Da die dort angeführte 4-tägige Vorankündigungsfrist natürlich mit der Ansicht Deines AG kollidiert - denn der meint ja, Dich mal eben um planen zu können - brauchst Du aktuell Diplomatie.
Sollte Dein AG auf Konfrontationskurs gehen, kannst Du immer noch gegen steuern oder Dich gar wehren.
 
Es geht sich drum , dass ich demnach erst heute früh informiert wurde, bin dann trotzdem hin,,war aber natürlich zu spät.
Chef hatte davon nichts mit bekommen.

Versteh ich das richtig, dass ich wenn ich mehrere Tage am Stück frei habe, nich weg fahren darf, weil es ja sein könnte , dass ich in 4 Tagen einspringen soll?
Da Fernbeziehung fahre ich manchmal weg, aber dann aber auch häufig 6-7Tage Woche zuvor und meist max 2 Wochenenden frei, sowie auch Feiertags Dienst.
Und für 2 Tage lohnt es sich meist nicht 5 Std mit Bus u Bahn zu fahren....abgesehen von den Kosten.
 
Es geht sich drum , dass ich demnach erst heute früh informiert wurde, bin dann trotzdem hin,,war aber natürlich zu spät.
Chef hatte davon nichts mit bekommen.

Versteh ich das richtig, dass ich wenn ich mehrere Tage am Stück frei habe, nich weg fahren darf, weil es ja sein könnte , dass ich in 4 Tagen einspringen soll?
Da Fernbeziehung fahre ich manchmal weg, aber dann aber auch häufig 6-7Tage Woche zuvor und meist max 2 Wochenenden frei, sowie auch Feiertags Dienst.
Und für 2 Tage lohnt es sich meist nicht 5 Std mit Bus u Bahn zu fahren....abgesehen von den Kosten.
Nein, wie gesagt, die Dienstplanänderung muss aus wichtigem betrieblichen Grund erfolgen. Unterbesetzung durch Personalausfall hast aber nicht Du zu verantworten, das ist eigentlich kein Grund für eine Dienstplanänderung. Wenn der Dienstplan veröffentlicht wird, ist er gültig und für Dich verbindlich. Nach diesem darfst und musst Du ja auch Deine Freizeit gestalten.

Du darfst es ja auch ablehnen, denn "einspringen" ist ja an sich keine Dienstplanänderung, sondern Wegnahme Deiner verdieneten Freizeit. Das darfst Du immer ablehnen.

Ich wäre da heute morgen nicht hingegangen. Wahrschinlich wäre ich nciht einmal ans Telefon gegangen.
 

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