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leben ordnen
Gast
Hallo allerseits,
seit ca. 4 Jahren lebe ich nun von Sozialhilfe bzw. jetzt Harz IV.
Der ganze Schlamassel begann mit der Pleite meines Mannes und der Scheidung. Ich war früher Anwältin, hatte mein Büro in unserem Haus. Nach der Trennung mußte das Haus verkauft werden und ich war meine Büroräume los.
Eine andere Stelle war trotz intensivster Bemühungen nicht zu finden. Für die Anmietung anderer Büroräume fehlte mir das Geld.
Es kam, wie es kommen mußte, die Schulden wurde größer und größer, Schufa-Einträge und jetzt im Sommer die EV, die ganze Palette also.
Meine Zulassung als Anwältin habe ich bereits 2001 freiwillig zurückgegeben, weil ich die Kammerbeiträge und die Haftpflichtversicherung nicht mehr bezahlen konnte.
Jetzt habe ich langsam die Schnauze voll von dem ewigen dahinvegetieren und dem Amt gegenüber über jeden cent Rechenschaft abgeben zu müssen.
Ich will wieder als Anwältin arbeiten, dazu brauche ich meine Zulassung wieder zurück. Ich habe mit der Anwaltskammer bereits gesprochen, da stehen noch Kammerbeiträge in Höhe von ca.3 500,- EUR offen, die muß ich zuerst bezahlen, dann wollen sie mir die Zulassung trotz abgegebenr EV wieder erteilen.
Ich hätte auch die Möglichkeit einen Büroraum günstig anzumieten. Mandanten sind auch vorhanden, z.T. aus meiner früheren beruflichen Praxis und zum Teil neue.
Um aber die Aufbauphase durchstehen zu können brauche ich einen Geldbetrag von ca 15 000,- EUR ( Miete, Anschaffungen usw.)
Nun ist das Problem,daß ich das Geld natürlich nicht habe. Ich habe schon alles mögliche probiert, mit Existenzgründungsprogrammen der KfW usw.
Aber hier muß die Hausbank mitmachen, das heißt, das Geld zahlt die Hausbank aus und die KfW übernimmt eine Bürgschaft in Höhe von 80%.
seit ca. 4 Jahren lebe ich nun von Sozialhilfe bzw. jetzt Harz IV.
Der ganze Schlamassel begann mit der Pleite meines Mannes und der Scheidung. Ich war früher Anwältin, hatte mein Büro in unserem Haus. Nach der Trennung mußte das Haus verkauft werden und ich war meine Büroräume los.
Eine andere Stelle war trotz intensivster Bemühungen nicht zu finden. Für die Anmietung anderer Büroräume fehlte mir das Geld.
Es kam, wie es kommen mußte, die Schulden wurde größer und größer, Schufa-Einträge und jetzt im Sommer die EV, die ganze Palette also.
Meine Zulassung als Anwältin habe ich bereits 2001 freiwillig zurückgegeben, weil ich die Kammerbeiträge und die Haftpflichtversicherung nicht mehr bezahlen konnte.
Jetzt habe ich langsam die Schnauze voll von dem ewigen dahinvegetieren und dem Amt gegenüber über jeden cent Rechenschaft abgeben zu müssen.
Ich will wieder als Anwältin arbeiten, dazu brauche ich meine Zulassung wieder zurück. Ich habe mit der Anwaltskammer bereits gesprochen, da stehen noch Kammerbeiträge in Höhe von ca.3 500,- EUR offen, die muß ich zuerst bezahlen, dann wollen sie mir die Zulassung trotz abgegebenr EV wieder erteilen.
Ich hätte auch die Möglichkeit einen Büroraum günstig anzumieten. Mandanten sind auch vorhanden, z.T. aus meiner früheren beruflichen Praxis und zum Teil neue.
Um aber die Aufbauphase durchstehen zu können brauche ich einen Geldbetrag von ca 15 000,- EUR ( Miete, Anschaffungen usw.)
Nun ist das Problem,daß ich das Geld natürlich nicht habe. Ich habe schon alles mögliche probiert, mit Existenzgründungsprogrammen der KfW usw.
Aber hier muß die Hausbank mitmachen, das heißt, das Geld zahlt die Hausbank aus und die KfW übernimmt eine Bürgschaft in Höhe von 80%.