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Ratlos?? Schaffe ich mir hier ein Problem??

An Deiner Stelle würde ich mir Gedanken machen.

Nicht nur wegen der Herkunft des Geldes, sondern auch wegen unseren Ämtern, Du wirst nicht erst seit gestern Arbeistlos sein.
 
Ich gehe mal davon aus, das du jetzt nicht mehr Arbeitslos bist, da du dir eine Eigentumswohnung leisten kannst.
Im Zweifelsfall eröffne ein Konto bei einer Bank (nicht die auf deren Konto das Arbeitslosengeld ging).
Vom einzahlen her gibst kein Problem, die wollten bei mir nur den Ausweis sehen (wegen dem Geldwäschegesetz).
Da die Ämter ja mittlerweile Konten einsehen können würde ich es so machen, den die überprüfen ja nicht jede Bank, sonder schaun sich nur das Konto an, das ihnen bekannt ist.
Wenn du nicht mehr Arbeitslos bist, je länger das schon her ist desto besser, um so geringer ist die Chance das die nochmal nach schauen.
Im Zweifelsfall solltest du mal überlegen, ob du jemanden kennst, der bei Bedarf angeben könnte er hätte dir das Geld geliehen.

Gruß
Michael
 
Problem durch "Verschweigen des Vermögens"?

Du brauchst doch aber weniger 'nen Bankexperten als vielmehr 'nen
Rechtsrat durch 'nen Strafrechtler? Oder lieg ich da völlig falsch?

Oder was soll es heißen,wenn Du "aus SICHERHEITSGRÜNDEN das angesparte Geld wegen Arbeitslosigkeit abgehoben " hast ?

Sicher wegen drohenden Pfändungen?
Sicher,wegen dann nicht nachweisbaren Eigentumsangaben?

Solange Du nicht strafbar das offenbar vorhandene Geld verschwiegen hattest , gibt es kein "Einzahlproblem".

Wenn Du eine Sozialstraftat (Erschleichen von Mitteln/Falschangabe..)
begangen hast...laß Dich beraten,wann es verjährt oder überleg 'ne Selbstanzeige. 😎 Optimierungrechnung ...
was ist "unsicherer"--der Klau des zu Hause im Sofa versteckten Geldes oder die unberechtigte Beziehung von ALG2...

Bedenken sollte man auch--es gibt 'nen "Ämterverbund".

Das Finanzamt,das zu Eigentumswohnungskäufen sein Okay geben muß (Standard bei Immo-geschäften -UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG) ,könnte auch querschießen.

KEINESFALLS fände/finde(!) ich es korrekt,wenn Dir hier jemand Tips gibt ,wie Du "am wenigsten auffliegst" !

Bis zur jw. Vermögensgrenze muß Geld verbraucht werden,bevor man Sozialleistungen bezieht.
Diese Beträge dürften aber DEUTLICH unter den nötigen,von Dir aber offenbar "angesparten" Eigenmitteln für Wohnungskauf sein .

Die,die WIRKLICH bedürftig sind,werden im Ansehen geschädigt durch hier angedeutete Mauscheleien.
Oder --korrigier meinen Verdacht...
 
tzja... sowas kann ich auch nicht leiden

Mein Vater ist so - er mauschelt schon immer irgendwie rum...

neulich wollte er von mir, dass ich ihm irgendwas unterschreibe, damit er von irgendeinem Amt Geld bekommt - das konnte ich aber nicht unterschreiben, weil ich sonst falsche Angaben gemacht hätte...

das mache ich nicht, da ich im Öffentlichen Dienst arbeit und überhaupt: nicht mit in die Mauscheleien gezogen werden will!

Mein Vater hört nicht auf meine Tipps und ich hoffe, ich bleibe verschont.... Er ist schwer beleidigt, dass ich nicht mitmache - das wär ja nicht nachweisbar usw...

von wegen!

Er ist schon 83 und ist sich der Vernetzung sämtlicher Ämter durch EDV-Mittel einfach nicht im klaren...

MEGASEUFZ! :-/
 

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