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Rat zum Hilfeplangespräch (langer Text)

Emily01

Mitglied
Hallo liebe Hilferuf Gemeinde,
ich brauche dringend Rat zu einem Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt.
Meine Tochter (15) hat vor einem Monat ein Kind bekommen. Eine sehr schwere Situation. Sie ist zur Zeit mit ihrer Tochter in einer Mutter-Kind Einrichtung untergebracht. Eigentlich eine gute Lösung für diese schwere Situation. Sie kann weiter die Schule besuchen und ihre Ausbildung machen zur Erzieherin machen. Nun ist es aber leider so dass meine Tochter in der Einrichtung sehr schlecht zurecht kommt. Besonders mit einer der Betreuerinnen hat sie immer wieder enorme Probleme. Meine Tochter ist kein leichter Mensch und wahrscheinlich habe ich als Mutter versagt, sonst wäre es wohl nie soweit gekommen. Aber wieder zur aktuellen Situation. Leider war es so das es am Donnerstag abend zwischen besagter Betreuerin und meiner Tochter eskaliert ist. Meine Tochter hat sich enorm bockig verhalten und die Betreuerin beschimpft. Diese hatte Hilfe angeboten die meine Tochter nicht wollte. Daraufhin wurde das Jugendamt informiert und das Baby von der Betreuerin in Obhut genommen. Natürlich war meine Tochter verzweifelt. Sie hat mich sofort informiert und ich habe auch gleich ein Gespräch mit der Chefin des Hauses gesucht. Diese hat mir zu verstehen gegeben, wenn meine Tochter sich nicht einlebt, bockig ist und uneinsichtig, wird das Baby in einer Pflegefamilie untergebracht. Obwohl sie bisher immer sehr gelobt hatte wie meine Tochter mit ihrem Baby umgegangen ist. Trotz ihres jungen Alters hat meine Tochter sich schon ganz gut in die Mutterrolle eingefunden und auch die Schule macht ihr weiterhin Spaß. Sie hat viele Pläne für die Zukunft, für sich und ihr Kind.
Da in so einem Fall wie dem unseren immer ein Hilfeplangespräch ansteht mit dem Jugendamt, war dies für nächsten Dienstag geplant. Und zwar so das ich die Möglichkeit habe auch dabei zu sein . Nun, aufgrund des Vorfalles am Donnerstag, wurde das Gespräch vorgezogen und so geplant, das ich aufgrund meiner Arbeit nicht dabei sein kann. Nun steht meine Tochter, die aufgrund ihres Alters noch Probleme hat all ihre Sorgen und Argumente vorzutragen ganz alleine da. Ist das rechtens? Mir wurde die Terminänderung erst heute mitgeteilt, so habe ich auch keine Gelegenheit mehr frei zu bekommen.
Nun wächst bei mir die Sorge dass dort etwas besprochen wird das meiner Tochter und Enkeltochter schaden könnte. Ich bin schon ein wenig verzweifelt.
Des weiteren wird mir immer wieder von den Mitarbeitern der Einrichtung mitgeteilt, dass es wünschenswert wäre wenn ich den Kontakt zu meiner Tochter einschränken würde. Unter anderem mit dem Argument das sie sich dann besser einleben kann. Was ich selber aber für Unsinn halte. Schon von beginn an habe ich das Gefühl das man mir als Mutter und Oma alles aus der Hand nehmen will. Ich darf meine Tochter auch nicht zum Arzt begleiten, sie länger besuchen oder ihr mal mit dem Baby zur Hand gehen. Mittlerweile empfinde ich die Situation unerträglich.
In dieser Mutter Kind Einrichtung sind insgesamt 5 Mütter untergebracht, meine Tochter ist die einzige unter 18. Alle Frauen sind sehr eingeschränkt in ihren Entscheidungen. Die meisten jungen Mütter dort kommen aus sehr zerrütteten Verhältnissen und haben so gut wie nie Besuch oder Kontakt zur eigenen Familie. Meine Tochter ist dort der erste Teenager überhaupt. (Ich dachte immer diese Häuser sind nur für Teenager Mütter) Es ist also, wie eine Mitarbeiterin mir mitteilte, eine ganz neue Situation für alle dort, mit Teenagern hat man noch keine Erfahrung.
Wer kann mir nun etwas zu der rechtlichen Situation sagen? Ist es zulässig das ein Hilfeplangespräch ohne die Sorgeberichtigte Mutter geführt wird? Was kann ich machen wenn ich mit dem Ausgang des Gesprächs nicht einverstanden bin? Zudem soll ich meine Tochter nur noch zu vom Heim festgelegen Zeiten besuchen. Was bei meiner beruflichen Situation schwierig ist da ich in der Hotellerie tätig bin und sehr unregelmäßige Arbeitszeiten habe. Noch mal kurz zum besseren Verständnis, mir wurde nicht das Sorgerecht für meine Tochter entzogen, ich bin alleinerziehend, aber unser Verhältnis ist nicht zerrüttet. Meine Tochter ist eine gute Schülerin und hat sich noch nie was zu schulden kommen lassen. Das sie mit 15 ein Kind bekommen hat ist tragisch und ich fühle mich extrem schuldig weil ich aufgrund meiner Arbeit zu wenig Zeit hatte, zu oft erschöpft war und sie wahrscheinlich zu viel allein war. Ich habe immer versucht das Beste aus der Situation zu machen, leider ist mir das nicht gelungen. Darum bitte ich nun hier um Rat.
Danke!
 
Hallo Emily01,

ich glaube, wenn ich in deiner Situation wäre würde ich mich für den Tag des Hilfeplangespräches krank melden und meiner Tochter beistehen. Es kann bei diesem Gespräch wirklich um alles oder nichts gehen.

Ich drücke euch die Daumen.

Alles Gute
Sisandra
 
@ Emely

Es gibt doch besondere Anlässe, für die du dir freinehmen kannst, als Mutter. Stelle Sonderurlaub!

Und dann würde ich dort in der Einrichtung anrufen und schon mal drauf vorbereiten, daß du bei deiner Tochter dabeisein wirst, als Begleitung.

Morgen früh Jugendamt anrufen, wegen meiner auch Teamleiter oder Chef und nachhaken.

Sei bestimmend!

Deine Tochter will zwar mal Erzieherin werden, aber hat nun erst einmal sich und ihr Kind zu erziehen. Das solltest du ihr klar machen.
Einen Erzieherausbildungsplatz zu bekommen ist nicht einfach und er kostet Geld, man bekommt keine Vergütung! Und man lernt den Beruf nicht an der Uni, die ja ne Kinderunterbringung anbietet. 😉

Alles Liebe für dein Teenagerkind. 🙂
 
Aus eigener erfahrung bei Hilfeplangesprächen hast du als Mutter immer das Recht dabei zu sein, zusätzlich darf deine Tochter eine Person ihres vertrauens mitnehmen
Hier mal den genauen Gesetzestext, vielleicht hilft der dir weiter.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch
Kinder- und Jugendhilfe


In der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022)
§ 36
Mitwirkung, Hilfeplan


(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Wünschen die in Satz 1 genannten Personen die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung nach Maßgabe des Hilfeplanes nach Absatz 2 geboten ist.
(2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen.
(3) Erscheinen Hilfen nach § 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe ein Arzt, der über besondere Erfahrungen in der Hilfe für Behinderte verfügt, beteiligt werden. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die Stellen der Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden.


Vor allem ruf beim Jugendamt an und bestehe darauf , dabei zu sein das ist dein gutes recht und wenn du nicht kannst dränge auf verschieben, andersrum muss dir für solche sachen dein arbeitgebern auch frei geben

Ich hoffe das ihr es alles gut hinbekommt




Gruß susan
 

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