Hi,
hier entstehen irgendwie Missverständnisse. Es gibt tatsächlich die Bezeichnung "psychische Behinderung". Viele Menschen mit Autismus-Spektrums-Störung haben ihren berechtigten Schwerbehindertenausweis nur bekommen, weil diese Bezeichnung "geschaffen" wurde. Es galt nicht als körperliche Behinderung, ist keine geistige-da bleibt nicht viel an Benennungsspielraum. Kinder, die über das JA wegen Wahrnehmungsstörungen im weitesten Sinne (Autismus, Asperger-Syndrom, AD(H)S etc. gefördert werden, gelten als "von psychischer Behinderung bedroht".
Mittlerweile geht man dazu über, Autismus als neurologische Störung/Besonderheit/Behinderung zu definieren, womit es sich um ein körperliches Handicap handelt.
Dennoch ist die Bezeichnung als "Zwischenlösung" sinnvoll, weil sie formal neue Wege öffnet.
"Psychische Behinderung" hat nichts damit zu tun, dass ein Mensch manchmal
mies drauf ist oder traurig. es geht nur um einen "formalen Akt", um dem Kind einen Namen zu geben.
Liebe Grüße
Monarose